Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 15.04.2024 - 14 PA 58/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
UVG § 1; UVG § 9 Abs. 3
Beschwerde gegen die Ablehung von Prozesskostenhilfe in einem Verfahren wegen eines Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss bei einem Wechsel vom bisher alleinerziehenden Elternteil zum anderen Elternteil - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UVG § 9 Abs. 3
Beschwerde gegen die Ablehung von Prozesskostenhilfe in einem Verfahren wegen eines Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss bei einem Wechsel vom bisher alleinerziehenden Elternteil zum anderen Elternteil
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 23.02.2024 - 3 A 151/22
- OVG Niedersachsen, 15.04.2024 - 14 PA 58/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2024 - 14 PA 58/24
Hinreichende Aussicht auf Erfolg bedeutet bei einer an Art. 3 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 GG orientierten Auslegung des Begriffs einerseits, dass Prozesskostenhilfe nicht erst dann bewilligt werden darf, wenn der Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung gewiss ist, andererseits aber auch, dass Prozesskostenhilfe zu versagen ist, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BVerfG, Beschl. v. 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 -, juris Rn. 26).
- VG Osnabrück, 29.10.2025 - 4 A 9/24
Alleinerziehung; Betreuungsanteile; Zeitraumbezogene Betrachtungsweise; Zäsur; …
Die Sorgerechtssituation ist irrelevant (BVerwG…, Urteil vom 12.12.2023 - 5 C 9/22, Rn. 13, juris; anders möglicherweise OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.4.2024 - 14 PA 58/24, Rn. 4, juris: fehlende Anlage des Aufenthalts auf Dauer wegen des von der Betreuungsvereinbarung der Eltern abweichenden Aufenthaltsortes des Kindes).Nur diese Betrachtung führt dazu, dass ein bestehender Bedarf des Alleinerziehenden in der für ihn kennzeichnenden prekären Situation befriedigt wird, was dem Zweck des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UnterhVG entspricht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 12.12.2023 - 5 C 9/22, Rn. 11, juris; anders womöglich OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.4.2024 - 14 PA 58/24, Rn. 4, juris: kein Anspruch wegen [seinerzeitiger] Unklarheit, wo das Kind leben werde, bis zur Verhandlung vor dem Familiengericht).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".