Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 29.01.1996 - 14 S 46/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Prostitutionsförderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerberecht: Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Förderung der Prostitution
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 21.11.1995 - 4 K 4574/95
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.1996 - 14 S 46/96
Papierfundstellen
- ESVGH 46, 158 (Ls.)
- NVwZ-RR 1996, 327
- DÖV 1996, 382
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87
Peep-Show II - § 44 II Nr. 6, Abs. 5 VwVfG, Art. 1 GG, 'Sittenwidrigkeit'
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.1996 - 14 S 46/96
Nach der in der Rechtsgemeinschaft vorherrschenden Überzeugung widerspricht die Prostitution den guten Sitten (BVerwG, Urteil vom 30.01.1990, BVerwGE 84, 314 m.w.N.). - BVerwG, 16.09.1975 - I C 44.74
Betrieb eines Gaststättengewerbes - Unsittlichkeit - Handlungen sexueller Art - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.1996 - 14 S 46/96
Die Bewertung straffreier sexueller Handlungen als in diesem Sinne unsittlich ist nicht etwa nur dann gerechtfertigt, wenn sie die ungestörte Entwicklung junger Menschen gefährden oder wenn andere Personen, die von ihnen unbehelligt bleiben wollen, erheblich belästigt werden können (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16.09.1975, BVerwGE 49, 160 = GewArch. 1975, 385).
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.1999 - 5 S 50/97
Umfang der Überprüfung öffentlich-rechtlicher Vorschriften im …
Der Kläger hat, wie bereits dargelegt, klargestellt, daß die Bar kein Kontaktraum für Prostituierte sein soll und daß er den im benachbarten Bordell tätigen Prostituierten Hausverbot für die Bar erteilen und dies überwachen werde, schon weil er sich dessen bewußt ist, daß eine erteilte Gaststättenerlaubnis nach § 15 Abs. 2 i.V.m. § 4 Satz 1 Nr. 1 GaststättenG und der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.01.1996 - 14 S 46/96 -, GewArch. 1996, 208 = NVwZ-RR 1996, 327) zwingend zu widerrufen ist, wenn er in seiner Bar die Anbahnung von geschlechtlichen Kontakten zwischen Prostituierten und Freiern duldet und dadurch der Unsittlichkeit Vorschub leistet. - VG Oldenburg, 01.04.2008 - 12 B 256/08
Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen des Vorschubleistens verbotenen …
Dafür dass eine derartige Verbindung zulässig ist, spricht, dass der zuständigen Behörde in Fällen, in denen lediglich ein Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen zu erwartender Nichtbefolgung durch den Betroffenen und einer nicht hinzunehmenden Gefahr für die Allgemeinheit oder für bestimmte Personen wirkungsvolle zeitnahe Maßnahmen zur Beendigung der unzulässigen gewerblichen Betätigung an die Hand gegeben sein müssen (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Januar 1996 - 14 S 46/96 -, GewArch 1996, 208 = NVwZ-RR 1996, 327). - VG Oldenburg, 07.12.2007 - 12 B 2908/07
Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen des Vorschubleistens verbotenen …
Ob eine Schließungsanordnung dann mit der Aufhebung einer Erlaubnis verbunden werden kann, wenn die Behörde aufgrund der Gesamtumstände des Falles sicher davon ausgeht, dass der Erlaubnisinhaber sich durch den Widerruf nicht von der Weiterführung seines Betriebes wird abhalten lassen (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Januar 1996 -14 S 46/96 -, Gew Arch 1996, 327) kann dahinstehen, da entsprechende Anhaltspunkte für eine solche Annahme auch nach Auffassung der Antragsgegnerin, die die Schließung der Geschäfts- und Betriebsräume mit der genannten Bedingung "sofern" verbunden hat, nicht vorliegen.
- VG Stuttgart, 22.07.2005 - 10 K 3330/04
Zur Zulässigkeit einer Anbahnungsgaststätte in einem Bordell
Rn. 28 Ausgehend hiervon leistete ein Gastwirt nach der bisherigen Rechtsprechung der Unsittlichkeit bereits immer dann Vorschub, wenn in den Gaststättenräumen die Verabredung zum entgeltlichen Geschlechtsverkehr angebahnt wurde (vgl. BVerwG, B.v. 14.11.1990 - 1 B 74.90 -, GewArch 1991, 115 = NVwZ 1991, 373 und B.v. 7.5.1997 - 1 B 79.96 -, NVwZ-RR 1997, 222; VGH BW, B.v. 29.1.1996 - 14 S 46/96 -, GewArch 1996, 208 = NVwZ-RR 1996, 327). - VG Lüneburg, 29.05.2002 - 5 A 5/01
Duldung der Prostitution; Gaststättenerlaubnis
Deshalb leistet nach ständiger Rechtsprechung ein Gastwirt, der seine Gaststätte so anlegt und führt, dass sie günstige Bedingungen für die Anbahnung von geschlechtlichen Beziehungen zwischen Prostituierten und ihren Freiern bietet, der Unsittlichkeit Vorschub (…vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.1990, GewArch 1991, 115; Beschl. v. 7.5. 1996, GewArch 1996, 425; VGH Mannheim, Urt. v. 29.1.1996, GewArch 1996, 208;… VG Hannover, Urt. v. 17.1.1996, GewArch 1996, 209;… VG Meiningen, Urt. v. 7.8.1997, GewArch 1998, 167;… VG Berlin, Urt. v. 17.3.1998, GewArch 1998, 200; VG Lüneburg, Beschl. v. 13.11.2000, Az. 5 B 45/00 n.v.;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 30.1.1990, BVerwGE 84, 314 ff;… Nds.OVG , Urt. v. 17.11.1994, GewArch 1995, 109;… Michel/Kienzle, Das Gaststättengesetz, Kommentar, 13. Auflage 1999, § 4 Rdnr. 16 m.w.N.). - VG Meiningen, 20.02.1998 - 8 E 100/98
Gaststättenrecht; Zum inhaltlichen Maßstab für Unsittlichkeit i. S. v. § 4 Abs. 1 …
Daraus folgt ohne weiteres, daß ein Gastwirt, der seine Gaststätte so anlegt und führt, daß sie günstige Bedingungen für die Anbahnung von geschlechtlichen Beziehungen zwischen Prostituierten und ihren Freiern bietet, der Unsittlichkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG Vorschub leistet (BVerwG, B. v. 14.11.1990 Gewerbearchiv 1991, 115, m. w. N.; VGH BW, B. v. 29.01.1996 14 S 46/96 Gewerbearchiv 1996, 209; OVG Hamburg, B. v. 12.04.1988 Bs VI 19/88 NVwZ 1989, 381; VG Meiningen, B. v. 07.08.1997 8 E 777/97.Me).
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