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Rechtsprechung
   LAG Köln, 04.06.2007 - 14 Sa 201/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,851
LAG Köln, 04.06.2007 - 14 Sa 201/07 (https://dejure.org/2007,851)
LAG Köln, Entscheidung vom 04.06.2007 - 14 Sa 201/07 (https://dejure.org/2007,851)
LAG Köln, Entscheidung vom 04. Juni 2007 - 14 Sa 201/07 (https://dejure.org/2007,851)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sozialplan darf differenzieren - Arbeitnehmer, der vorzeitig in Rente gehen kann, erhält weniger Abfindung

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Weniger Abfindung für Rente-Kandidaten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geringere Sozialplanabfindungen für Arbeitnehmer, die vorzeitig in Rente gehen, sind zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit des Vorsehens geringerer Sozialplanleistungen in einem Sozialplan für unmittelbar nach ihrem Ausscheiden in den vorgezogenen Ruhestand gehende Arbeitnehmer; Auslegung eines Rahmensozialplans; Vereinbarkeit der Differenzierung von Leistungen in Sozialplänen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 194
  • BB 2007, 2572
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 31.07.1996 - 10 AZR 45/96

    Sozialplanabfindung - Ausschluß älterer Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Köln, 04.06.2007 - 14 Sa 201/07
    Insoweit ist in der Rechtssprechung anerkannt, dass es nicht gegen § 75 BetrVG verstößt, wenn die Betriebspartner solche Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen ausnehmen, die zum Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses die Voraussetzungen für ein vorgezogenes Altersruhegeld erfüllen, (siehe BAG Urteil vom 26.07.1988 - 1 AZR 156/87 -, NZA 1989, Seite 25 ff; BAG Urteil vom 31.07.1986 - 10 AZR 45/96 -, NZA 1997, Seite 165 ff.; LAG Köln vom 25.11.1998 - 7 Sa 654/98 -, NZA - RR 1999, Seite 588 f.).
  • BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 156/87

    Sozialplan - Altersruhegeld

    Auszug aus LAG Köln, 04.06.2007 - 14 Sa 201/07
    Insoweit ist in der Rechtssprechung anerkannt, dass es nicht gegen § 75 BetrVG verstößt, wenn die Betriebspartner solche Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen ausnehmen, die zum Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses die Voraussetzungen für ein vorgezogenes Altersruhegeld erfüllen, (siehe BAG Urteil vom 26.07.1988 - 1 AZR 156/87 -, NZA 1989, Seite 25 ff; BAG Urteil vom 31.07.1986 - 10 AZR 45/96 -, NZA 1997, Seite 165 ff.; LAG Köln vom 25.11.1998 - 7 Sa 654/98 -, NZA - RR 1999, Seite 588 f.).
  • LAG Köln, 25.11.1998 - 7 Sa 654/98

    Sozialplan: Ausschluss von Arbeitnehmern mit Anspruch auf Altersrentenbezug

    Auszug aus LAG Köln, 04.06.2007 - 14 Sa 201/07
    Insoweit ist in der Rechtssprechung anerkannt, dass es nicht gegen § 75 BetrVG verstößt, wenn die Betriebspartner solche Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen ausnehmen, die zum Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses die Voraussetzungen für ein vorgezogenes Altersruhegeld erfüllen, (siehe BAG Urteil vom 26.07.1988 - 1 AZR 156/87 -, NZA 1989, Seite 25 ff; BAG Urteil vom 31.07.1986 - 10 AZR 45/96 -, NZA 1997, Seite 165 ff.; LAG Köln vom 25.11.1998 - 7 Sa 654/98 -, NZA - RR 1999, Seite 588 f.).
  • BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 475/07

    Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 4. Juni 2007 - 14 Sa 201/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 558/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …

    Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist vielmehr auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen, zu dem das AGG bereits in Kraft getreten war und damit auf den Streitfall grundsätzlich Anwendung findet (vgl. OVG NRW, Urteil vom 15.03.2007 - 6 A 4625/04, zu II. 1. der Gründe, zitiert nach juris; wohl auch LAG Köln, Urteil vom 04.06.2007 - 14 Sa 201/07, zitiert nach juris - zur Vereinbarkeit einer in einem vor dem 18.08.2006 abgeschlossenen Sozialplan enthaltenen Abfindungsregelung mit dem AGG).

    Dieser Umstand muss jedoch wegen des den Tarifvertragsparteien zustehenden Bewertungs- und Beurteilungsspielraums, dessen rechtliche Grenzen sie hier aus den bereits genannten Gründen nicht überschritten haben, hingenommen werden (ähnlich LAG Köln, Urteil vom 04.06.2007 - 14 Sa 201/07, zu II. 3. der Gründe zitiert nach juris - zur Vereinbarkeit einer Sozialplanklausel, die bei der Möglichkeit der Inanspruchnahme von vorgezogenem Altersruhegeld unmittelbar nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers eine geringere Abfindung vorsieht, mit § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG).

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 567/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …

    Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist vielmehr auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen, zu dem das AGG bereits in Kraft getreten war und damit auf den Streitfall grundsätzlich Anwendung findet (vgl. OVG NRW, Urteil vom 15.03.2007 - 6 A 4625/04, zu II. 1. der Gründe, zitiert nach juris; wohl auch LAG Köln, Urteil vom 04.06.2007 - 14 Sa 201/07, zitiert nach juris - zur Vereinbarkeit einer in einem vor dem 18.08.2006 abgeschlossenen Sozialplan enthaltenen Abfindungsregelung mit dem AGG).

    Dieser Umstand muss jedoch wegen des den Tarifvertragsparteien zustehenden Bewertungs- und Beurteilungsspielraums, dessen rechtliche Grenzen sie hier aus den bereits genannten Gründen nicht überschritten haben, hingenommen werden (ähnlich LAG Köln, Urteil vom 04.06.2007 - 14 Sa 201/07, zu II. 3. der Gründe zitiert nach juris - zur Vereinbarkeit einer Sozialplanklausel, die bei der Möglichkeit der Inanspruchnahme von vorgezogenem Altersruhegeld unmittelbar nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers eine geringere Abfindung vorsieht, mit § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG).

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 569/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …

    Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist vielmehr auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen, zu dem das AGG bereits in Kraft getreten war und damit auf den Streitfall grundsätzlich Anwendung findet (vgl. OVG NRW, Urteil vom 15.03.2007 - 6 A 4625/04, zu II. 1. der Gründe, zitiert nach juris; wohl auch LAG Köln, Urteil vom 04.06.2007 - 14 Sa 201/07, zitiert nach juris - zur Vereinbarkeit einer in einem vor dem 18.08.2006 abgeschlossenen Sozialplan enthaltenen Abfindungsregelung mit dem AGG).

    Dieser Umstand muss jedoch wegen des den Tarifvertragsparteien zustehenden Bewertungs- und Beurteilungsspielraums, dessen rechtliche Grenzen sie hier aus den bereits genannten Gründen nicht überschritten haben, hingenommen werden (ähnlich LAG Köln, Urteil vom 04.06.2007 - 14 Sa 201/07, zu II. 3. der Gründe zitiert nach juris - zur Vereinbarkeit einer Sozialplanklausel, die bei der Möglichkeit der Inanspruchnahme von vorgezogenem Altersruhegeld unmittelbar nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers eine geringere Abfindung vorsieht, mit § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG).

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 560/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …

    Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist vielmehr auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen, zu dem das AGG bereits in Kraft getreten war und damit auf den Streitfall grundsätzlich Anwendung findet (vgl. OVG NRW, Urteil vom 15.03.2007 - 6 A 4625/04, zu II. 1. der Gründe, zitiert nach juris; wohl auch LAG Köln, Urteil vom 04.06.2007 - 14 Sa 201/07, zitiert nach juris - zur Vereinbarkeit einer in einem vor dem 18.08.2006 abgeschlossenen Sozialplan enthaltenen Abfindungsregelung mit dem AGG).

    Dieser Umstand muss jedoch wegen des den Tarifvertragsparteien zustehenden Bewertungs- und Beurteilungsspielraums, dessen rechtliche Grenzen sie hier aus den bereits genannten Gründen nicht überschritten haben, hingenommen werden (ähnlich LAG Köln, Urteil vom 04.06.2007 - 14 Sa 201/07, zu II. 3. der Gründe zitiert nach juris - zur Vereinbarkeit einer Sozialplanklausel, die bei der Möglichkeit der Inanspruchnahme von vorgezogenem Altersruhegeld unmittelbar nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers eine geringere Abfindung vorsieht, mit § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG).

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 557/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …

    Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist vielmehr auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen, zu dem das AGG bereits in Kraft getreten war und damit auf den Streitfall grundsätzlich Anwendung findet (vgl. OVG NRW, Urteil vom 15.03.2007 - 6 A 4625/04, zu II. 1. der Gründe, zitiert nach juris; wohl auch LAG Köln, Urteil vom 04.06.2007 - 14 Sa 201/07, zitiert nach juris - zur Vereinbarkeit einer in einem vor dem 18.08.2006 abgeschlossenen Sozialplan enthaltenen Abfindungsregelung mit dem AGG).

    Dieser Umstand muss jedoch wegen des den Tarifvertragsparteien zustehenden Bewertungs- und Beurteilungsspielraums, dessen rechtliche Grenzen sie hier aus den bereits genannten Gründen nicht überschritten haben, hingenommen werden (ähnlich LAG Köln, Urteil vom 04.06.2007 - 14 Sa 201/07, zu II. 3. der Gründe zitiert nach juris - zur Vereinbarkeit einer Sozialplanklausel, die bei der Möglichkeit der Inanspruchnahme von vorgezogenem Altersruhegeld unmittelbar nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers eine geringere Abfindung vorsieht, mit § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG).

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 304/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …

    Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist vielmehr auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen, zu dem das AGG bereits in Kraft getreten war und damit auf den Streitfall grundsätzlich Anwendung findet (vgl. OVG NRW, Urteil vom 15.03.2007 - 6 A 4625/04, zu II. 1. der Gründe, zitiert nach juris; wohl auch LAG Köln, Urteil vom 04.06.2007 - 14 Sa 201/07, zitiert nach juris - zur Vereinbarkeit einer in einem vor dem 18.08.2006 abgeschlossenen Sozialplan enthaltenen Abfindungsregelung mit dem AGG).

    Dieser Umstand muss jedoch wegen des den Tarifvertragsparteien zustehenden Bewertungs- und Beurteilungsspielraums, dessen rechtliche Grenzen sie hier aus den bereits genannten Gründen nicht überschritten haben, hingenommen werden (ähnlich LAG Köln, Urteil vom 04.06.2007 - 14 Sa 201/07, zu II. 3. der Gründe zitiert nach juris - zur Vereinbarkeit einer Sozialplanklausel, die bei der Möglichkeit der Inanspruchnahme von vorgezogenem Altersruhegeld unmittelbar nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers eine geringere Abfindung vorsieht, mit § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG).

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 564/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …

    Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist vielmehr auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen, zu dem das AGG bereits in Kraft getreten war und damit auf den Streitfall grundsätzlich Anwendung findet (vgl. OVG NRW, Urteil vom 15.03.2007 - 6 A 4625/04, zu II. 1. der Gründe, zitiert nach juris; wohl auch LAG Köln, Urteil vom 04.06.2007 - 14 Sa 201/07, zitiert nach juris - zur Vereinbarkeit einer in einem vor dem 18.08.2006 abgeschlossenen Sozialplan enthaltenen Abfindungsregelung mit dem AGG).

    Dieser Umstand muss jedoch wegen des den Tarifvertragsparteien zustehenden Bewertungs- und Beurteilungsspielraums, dessen rechtliche Grenzen sie hier aus den bereits genannten Gründen nicht überschritten haben, hingenommen werden (ähnlich LAG Köln, Urteil vom 04.06.2007 - 14 Sa 201/07, zu II. 3. der Gründe zitiert nach juris - zur Vereinbarkeit einer Sozialplanklausel, die bei der Möglichkeit der Inanspruchnahme von vorgezogenem Altersruhegeld unmittelbar nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers eine geringere Abfindung vorsieht, mit § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG).

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 254/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …

    Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist vielmehr auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen, zu dem das AGG bereits in Kraft getreten war und damit auf den Streitfall grundsätzlich Anwendung findet (vgl. OVG NRW, Urteil vom 15.03.2007 - 6 A 4625/04, zu II. 1. der Gründe, zitiert nach juris; wohl auch LAG Köln, Urteil vom 04.06.2007 - 14 Sa 201/07, zitiert nach juris - zur Vereinbarkeit einer in einem vor dem 18.08.2006 abgeschlossenen Sozialplan enthaltenen Abfindungsregelung mit dem AGG).

    Dieser Umstand muss jedoch wegen des den Tarifvertragsparteien zustehenden Bewertungs- und Beurteilungsspielraums, dessen rechtliche Grenzen sie hier aus den bereits genannten Gründen nicht überschritten haben, hingenommen werden (ähnlich LAG Köln, Urteil vom 04.06.2007 - 14 Sa 201/07, zu II. 3. der Gründe zitiert nach juris - zur Vereinbarkeit einer Sozialplanklausel, die bei der Möglichkeit der Inanspruchnahme von vorgezogenem Altersruhegeld unmittelbar nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers eine geringere Abfindung vorsieht, mit § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG).

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 571/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …

    Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist vielmehr auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen, zu dem das AGG bereits in Kraft getreten war und damit auf den Streitfall grundsätzlich Anwendung findet (vgl. OVG NRW, Urteil vom 15.03.2007 - 6 A 4625/04, zu II. 1. der Gründe, zitiert nach juris; wohl auch LAG Köln, Urteil vom 04.06.2007 - 14 Sa 201/07, zitiert nach juris - zur Vereinbarkeit einer in einem vor dem 18.08.2006 abgeschlossenen Sozialplan enthaltenen Abfindungsregelung mit dem AGG).

    Dieser Umstand muss jedoch wegen des den Tarifvertragsparteien zustehenden Bewertungs- und Beurteilungsspielraums, dessen rechtliche Grenzen sie hier aus den bereits genannten Gründen nicht überschritten haben, hingenommen werden (ähnlich LAG Köln, Urteil vom 04.06.2007 - 14 Sa 201/07, zu II. 3. der Gründe zitiert nach juris - zur Vereinbarkeit einer Sozialplanklausel, die bei der Möglichkeit der Inanspruchnahme von vorgezogenem Altersruhegeld unmittelbar nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers eine geringere Abfindung vorsieht, mit § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG).

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 995/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 570/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 563/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 565/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 568/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 566/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 561/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 559/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 269/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 562/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 572/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …

  • LAG Köln, 21.04.2008 - 5 Sa 419/08

    Keine Altersdiskriminierung durch Höchstbetragsklausel für Sozialplanabfindung

  • LAG Düsseldorf, 22.08.2008 - 10 Sa 573/08

    Sozialplanabfindung; Gleichbehandlung; Altersdiskriminierung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - 19 Sa 1416/07

    Sozialplan; Diskriminierung rentennaher Arbeitnehmer durch Abfindungsregelung

  • ArbG Köln, 20.03.2008 - 22 Ca 8411/07

    Sozialplan, Abfindung, Benachteiligung wegen des Alters, wirtschaftliche …

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