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| VGH Hessen, 25.11.1991 - 14 TH 2350/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 20 Abs 2 BImSchG
Teilstillegung einer Wertstoffsortieranlage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 25.09.1991 - II/2 H 1646/91
- VGH Hessen, 25.11.1991 - 14 TH 2350/91
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87
Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls"; …
Auszug aus VGH Hessen, 25.11.1991 - 14 TH 2350/91
Wenn auch im Immissionsschutzrecht nicht das Prinzip gilt, daß alles erlaubt ist, was in der Genehmigung nicht verboten ist, sondern vielmehr verboten ist, was in der Genehmigung nicht gestattet ist (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 7 C 35.37 -, NVwZ 1990, S. 963/964), so steht ein solches Regelungsdefizit zwar der Annahme entgegen, daß der Betrieb schon formell nicht illegal ist; aber für die Berücksichtigung von Umständen, die ausnahmsweise ein Absehen von der Stillegung zulassen, ist das Fehlen einer eindeutig gestatteten oder nicht gestatteten Betriebsweise sehr wohl von Bedeutung. - BVerwG, 06.04.1989 - 7 B 55.89
Auslegung einer Nebenbestimmung
Auszug aus VGH Hessen, 25.11.1991 - 14 TH 2350/91
Vielmehr ist im vorliegenden Fall für die Beurteilung eines Absehens von einer Stillegung auch zu berücksichtigen, daß es bei dem Gebrauchmachen der Genehmigung vom 9. Oktober 1989 nicht in erster Linie und nicht ausschließlich darauf ankommt, wie der nach Maßgabe der Antragsunterlagen erteilte Genehmigungsbescheid im einzelnen objektiv auszulegen ist, sondern darauf, wie er von der Antragstellerin, der die Genehmigung erteilt worden ist, zu verstehen war (zur Heranziehung des in § 133 BGB enthaltenen Rechtsgedankens bei der Auslegung auf den objektiven Erklärungsgehalt einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung aus der Sicht des Adressaten BVerwG, Beschluß vom 6. April 1989 - 7 B 55.89 -, Buchholz 316, § 37 VwVfG Nr. 4). - VGH Hessen, 02.10.1990 - 14 TH 2440/90
Sofortige Vollziehung einer Stillegungsverfügung - formelles …
Auszug aus VGH Hessen, 25.11.1991 - 14 TH 2350/91
Die offensichtliche materielle Genehmigungsfähigkeit einer formell illegal betriebenen oder wesentlich geänderten Anlage ist nach der Rechtsprechung (vgl. etwa Hess. VGH, Beschluß vom 2. Oktober 1990 - 14 TH 2440/90 -, BayVGH…, Beschluß vom 12. Mai 1986 - 22 CS 86.00554 -, GewA 1986, S. 396) zwar ein den atypischen Ausnahmefall charakterisierender Umstand; darin erschöpft sich aber die Atypik nicht. - VGH Bayern, 12.05.1986 - 22 CS 86.00554
Auszug aus VGH Hessen, 25.11.1991 - 14 TH 2350/91
Die offensichtliche materielle Genehmigungsfähigkeit einer formell illegal betriebenen oder wesentlich geänderten Anlage ist nach der Rechtsprechung (vgl. etwa Hess. VGH, Beschluß vom 2. Oktober 1990 - 14 TH 2440/90 -, BayVGH, Beschluß vom 12. Mai 1986 - 22 CS 86.00554 -, GewA 1986, S. 396) zwar ein den atypischen Ausnahmefall charakterisierender Umstand; darin erschöpft sich aber die Atypik nicht.
- VG Aachen, 28.11.2005 - 6 K 1259/03
Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung gegen den Betreiber eines Kalksteinbruchs; …
Rn. 73 Vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 7 C 35.87 -, NVwZ 1990, 963, Beschluss vom 4. November 1992 - 7 B 160.92 -, juris, und Urteil vom 28. Januar 1992 - 7 C 22.91 -, NVwZ 1992, 192; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. Mai 2004 - 4 B 215/04 -, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 25. September 2003 - 22 ZB 03.2110, 22 ZB 03.2111, 22 ZB 03.2112 -, NVwZ-RR 2004, 94, vom 22. August 2002 - 22 ZB 02.1561 -, NVwZ 2003, 496 und vom 13. Februar 1997 - 22 CS 96.919 -, juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25. November 1991 - 14 TH 2350/91 -, juris, demzufolge sich die Atypik aber nicht in der offensichtlichen materiellen Genehmigungsfähigkeit einer formell illegal betriebenen oder wesentlich geänderten Anlage erschöpfe.
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