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| OLG Celle, 23.04.2025 - 14 U 201/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Darlegung eines Vorschadens im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall
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GG Art. 103
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Darlegung eines Vorschadens im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall
Verfahrensgang
- LG Hannover, 18.09.2024 - 11 O 213/23
- OLG Celle, 23.04.2025 - 14 U 201/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BGH, 15.10.2019 - VI ZR 377/18
Behauptung der fehlenden Kenntnis eines Geschädigten eines Verkehrsunfalles von …
Auszug aus OLG Celle, 23.04.2025 - 14 U 201/24
Selbst wenn der Geschädigte den Vorschaden kennt, darf es ihm grundsätzlich nicht verwehrt werden, die fachgerechte Reparatur unter Beweis zu stellen, wenn nicht jegliche tatsächlichen Anhaltspunkte dafür fehlen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2019 - VI ZR 377/18; OLG Saarbrücken Urteil vom 17. Februar 2022 - 4 U 94/21). - BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19
Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend …
Auszug aus OLG Celle, 23.04.2025 - 14 U 201/24
Allerdings bleibt auch insoweit ein Mindestmaß an Substanziiertheit erforderlich und eine Behauptung wird unbeachtlich, wenn sie ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt worden ist (vgl. m.N. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2020 - VIII ZR 57/19). - OLG Bremen, 30.06.2021 - 1 U 90/19
Zu den Darlegungs- und Beweisanforderungen im Verkehrsunfallprozess beim …
Auszug aus OLG Celle, 23.04.2025 - 14 U 201/24
Nach diesen Maßstäben genügt der Geschädigte seiner Darlegungslast hinsichtlich einer in seiner Besitzzeit erfolgten Reparatur von Vorschäden bereits dadurch, dass er - im Falle einer behaupteten sach- und fachgerechten Reparatur etwaiger Vorschäden - die wesentlichen Parameter des Vorschadens und dessen Reparatur vorträgt, während die weiteren Fragen in der Beweiswürdigung zu berücksichtigen sind (vgl. dazu auch OLG Bremen, Urteil vom 30. Juni 2021 - 1 U 90/19; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 12. Dezember 2019 - 22 U 190/18).
- BGH, 16.04.2015 - IX ZR 195/14
Beweisvorbringen im Zivilprozess: Nichtberücksichtigung wegen "ins Blaue hinein" …
Auszug aus OLG Celle, 23.04.2025 - 14 U 201/24
Es verschließt sich in einem solchen Fall der Erkenntnis, dass eine Partei ihrer Darlegungslast schon dann genügt, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen (vgl. m.N. BGH, Beschluss vom 16. April 2015 - IX ZR 195/14). - BGH, 27.05.2003 - IX ZR 283/99
Bürgschaft - Freier Willensentschluß / Handeln aus emotionaler Verbundenheit
Auszug aus OLG Celle, 23.04.2025 - 14 U 201/24
Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist Zurückhaltung geboten; in der Regel wird sie nur beim Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte gerechtfertigt werden können (…BGH a.a.O.; BGH, Urteil vom 27. Mai 2003 - IX ZR 283/99). - BGH, 20.11.2024 - VII ZR 191/23
Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots wegen geändertem …
Auszug aus OLG Celle, 23.04.2025 - 14 U 201/24
Zudem anderen würde die Nichtberücksichtigung eines Beweisangebotes wegen vermeintlicher Widersprüche im Vortrag eine prozessual unzulässige tatrichterliche Beweiswürdigung darstellen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. November 2024 - VII ZR 191/23). - OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 22 U 190/18
Zu den Anforderungen an die Darlegung der fachgerechten Beseitigung von …
Auszug aus OLG Celle, 23.04.2025 - 14 U 201/24
Nach diesen Maßstäben genügt der Geschädigte seiner Darlegungslast hinsichtlich einer in seiner Besitzzeit erfolgten Reparatur von Vorschäden bereits dadurch, dass er - im Falle einer behaupteten sach- und fachgerechten Reparatur etwaiger Vorschäden - die wesentlichen Parameter des Vorschadens und dessen Reparatur vorträgt, während die weiteren Fragen in der Beweiswürdigung zu berücksichtigen sind (vgl. dazu auch OLG Bremen, Urteil vom 30. Juni 2021 - 1 U 90/19; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 12. Dezember 2019 - 22 U 190/18). - OLG München, 18.09.2002 - 27 U 1011/01
Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der …
Auszug aus OLG Celle, 23.04.2025 - 14 U 201/24
Eine solche Entscheidung ist zu treffen, obwohl das vorliegende Urteil keinen vollstreckungsfähigen Inhalt enthält (vgl. OLG München, Urteil vom 18. September 2002 - 27 U 1011/01). - OLG Saarbrücken, 17.02.2022 - 4 U 94/21
Verkehrsunfall: Klärungsreihenfolge bei Streit um Haftungsgrund und Haftungshöhe
Auszug aus OLG Celle, 23.04.2025 - 14 U 201/24
Selbst wenn der Geschädigte den Vorschaden kennt, darf es ihm grundsätzlich nicht verwehrt werden, die fachgerechte Reparatur unter Beweis zu stellen, wenn nicht jegliche tatsächlichen Anhaltspunkte dafür fehlen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2019 - VI ZR 377/18; OLG Saarbrücken Urteil vom 17. Februar 2022 - 4 U 94/21). - LG Hannover, 18.09.2024 - 11 O 213/23
Auszug aus OLG Celle, 23.04.2025 - 14 U 201/24
Auf die Berufung des Klägers wird das am 18. September 2024 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Hannover <11 O 213/23> mit dem zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Landgericht Hannover zurückverwiesen.
- OLG Celle, 22.10.2025 - 14 U 52/25
Verkehrsunfall; Vorschaden; Schadensüberlagerung; Reparatur; Darlegungslast; …
Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist Zurückhaltung geboten; in der Regel wird sie nur beim Fehlen jeglicher tatsächlichen Anhaltspunkte gerechtfertigt werden können (…BGH a.a.O.;… BGH, Urt. v. 27.05.2003 - IX ZR 283/99, NJW-RR 2004, 337 mwN; so auch Senat, Urt. v. 23.04.2025 - 14 U 201/24).Der Geschädigte kann seiner Darlegungslast hinsichtlich einer in seiner Besitzzeit erfolgten Reparatur von Vorschäden bereits dadurch genügen, dass er den Umfang der Vorschäden im Einzelnen darlegt und deren fachgerechte Reparatur vorträgt, während die weiteren Fragen in der Beweiswürdigung zu berücksichtigen sind (vgl. Senat, Urt. v. 23.04.2025 - 14 U 201/24).
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