Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 25.05.2004 - 14 U 210/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 286
Sicherheitsvorkehrungen bei einem Eishockeyspiel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 23.10.2003 - 310 O 167/03
- OLG Hamburg, 25.05.2004 - 14 U 210/03
Wird zitiert von ...
- OLG Nürnberg, 06.07.2015 - 4 U 804/15
Zuschauer eines Eishockey-Spiels müssen vor Pucks geschützt werden
Dass ein mit bis zu 160 km/h auf den Körper eines (im Gegensatz zu den Spielern ungeschützten) Zuschauers (insbesondere im besonders verletzungsanfälligen Augen- und Mundbereich) treffender Eishockeypuck nicht unerhebliche Verletzungen hervorrufen kann, ist offenkundig und findet seine eindrucksvolle Bestätigung in den veröffentlichten Gerichtsentscheidungen zu Zuschauerverletzungen durch abirrende Eishockeypucks (…vgl. z.B. BGH, Urt. v. 29.11.1983, a.a.O.: Quetschung des Augapfels, Nasenbeinfraktur, Trümmerfraktur der Kieferhöhle; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v. 25.05.2004, 14 U 210/03, juris: Kieferbruch;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.02.1998, 22 U 74/97, juris: Zerstörung des Sehnervs des Auges, Orbitabodenfraktur).
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