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| OLG Karlsruhe, 28.07.2017 - 14 U 23/17 |
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Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 28.07.2017 - 14 U 23/17
- BVerfG, 19.02.2019 - 1 BvR 1954/17
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 19.02.2019 - 1 BvR 1954/17
Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Voraussetzungen an die gerichtlichen …
das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe - Zivilsenate in Freiburg - vom 28. Juli 2017 - 14 U 23/17 -.Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28. Juli 2017 - 14 U 23/17 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
- VG München, 10.09.2024 - M 7 K 24.4355
Unterlassungsanspruch wegen der Äußerung in einer Pressemitteilung einer …
So hat auch der Bundesgerichtshof die Zulässigkeit des Rechtswegs in Bezug auf angeblich ehrverletzende Äußerungen eines Landtagsabgeordneten in einer Presseerklärung gesehen, die mit einer am gleichen Tag eingereichten kleinen Landtagsanfrage übereinstimmte (vgl. BGH, U.v. 18.12.1979 - VI ZR 240/78 - NJW 1980, 780; vgl. hierzu VG Frankfurt, B.v. 17.4.1991 - VII/2 G 576/91 - NVwZ 1992, 86/87; vgl. auch OLG Karlsruhe, U.v. 23.11.1994 - 6 U 199/94 - juris zu einer ehrverletzenden Äußerung in einer Pressemitteilung eines Vorsitzenden einer Gemeinderatsfraktion in einer politischen Auseinandersetzung; U.v. 28. Juli 2017 - 14 U 23/17 - BeckRS 2017, 155365, nachgehend BVerfG, B.v. 19.2.2019 - 1 BvR 1954/17 - juris, zu einem Rechtsstreit bzgl. Unterlassens von Äußerungen zwischen zwei Fraktionsvorsitzenden im Kontext einer politischen Auseinandersetzung; OLG Dresden, U.v. 9.5.2017 - 4 U 102/17 - juris - zu einem Rechtsstreit zwischen zwei Landtagsfraktionen über die Zulässigkeit von Äußerungen in Informationsschriften zur Öffentlichkeitsarbeit;… LG Erfurt, U.v. 19.11.2020 - 8 O 559/20 - juris Rn. 26 - zu nach außen wirkender Öffentlichkeitsarbeit einer Landtagsfraktion). - VG München, 10.09.2024 - M 7 E 24.4356
Keine Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs wegen Unterlassung ehrverletzender …
So hat auch der Bundesgerichtshof die Zulässigkeit des Rechtswegs in Bezug auf angeblich ehrverletzende Äußerungen eines Landtagsabgeordneten in einer Presseerklärung gesehen, die mit einer am gleichen Tag eingereichten kleinen Landtagsanfrage übereinstimmte (vgl. BGH, U.v. 18.12.1979 - VI ZR 240/78 - NJW 1980, 780; vgl. hierzu VG Frankfurt, B.v. 17.4.1991 - VII/2 G 576/91 - NVwZ 1992, 86/87; vgl. auch OLG Karlsruhe, U.v. 23.11.1994 - 6 U 199/94 - juris zu einer ehrverletzenden Äußerung in einer Pressemitteilung eines Vorsitzenden einer Gemeinderatsfraktion in einer politischen Auseinandersetzung; U.v. 28. Juli 2017 - 14 U 23/17 - BeckRS 2017, 155365, nachgehend BVerfG, B.v. 19.2.2019 - 1 BvR 1954/17 - juris, zu einem Rechtsstreit bzgl. Unterlassens von Äußerungen zwischen zwei Fraktionsvorsitzenden im Kontext einer politischen Auseinandersetzung; OLG Dresden, U.v. 9.5.2017 - 4 U 102/17 - juris - zu einem Rechtsstreit zwischen zwei Landtagsfraktionen über die Zulässigkeit von Äußerungen in Informationsschriften zur Öffentlichkeitsarbeit;… LG Erfurt, U.v. 19.11.2020 - 8 O 559/20 - juris Rn. 26 - zu nach außen wirkender Öffentlichkeitsarbeit einer Landtagsfraktion). - LG Berlin II, 16.01.2024 - 27 O 343/22
Ansprüche einer Berliner SPD-Politikerin auf Unterlassung und Geldentschädigung …
Zielt ein Vorwurf auf eine persönliche Herabsetzung ohne irgendeine Auseinandersetzung in der Sache, stellt sich die Aussage als reine Diffamierung dar (OLG Karlsruhe Urt. v. 28.7.2017 - 14 U 23/17).
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