Rechtsprechung
| OLG Celle, 20.12.2001 - 14 U 243/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 8; StVG § 17
Beweisführung bei schuldhafter Vorfahrtverletzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Verden, 12.09.2000 - 5 O 122/98
- OLG Celle, 20.12.2001 - 14 U 243/00
Wird zitiert von ... (3)
- AG Offenburg, 08.07.2026 - 4 C-83/25
Haftung nach einem Verkehrsunfall: Autofahrer haftet allein
Jedes Verschätzen, soweit zurechenbar, rechnet damit zu Lasten des wartepflichtigen Klägers, da der Vorfahrtsberechtigte insbesondere nicht gezwungen werden darf, Richtung oder Geschwindigkeit unvermittelt zu ändern, auch wenn ihm ein kurzes Gaswegnehmen oder geringes Ausbiegen zuzumuten ist (vgl. OLG Celle, Urteil vom 20. Dezember 2001 - 14 U 243/00 -, Rn. 8, juris). - AG Offenburg, 08.07.2026 - 4 C 83/25 Jedes Verschätzen, soweit zurechenbar, rechnet damit zu Lasten des wartepflichtigen Klägers, da der Vorfahrtsberechtigte insbesondere nicht gezwungen werden darf, Richtung oder Geschwindigkeit unvermittelt zu ändern, auch wenn ihm ein kurzes Gaswegnehmen oder geringes Ausbiegen zuzumuten ist (vgl. OLG Celle, Urteil vom 20. Dezember 2001 - 14 U 243/00 -, Rn. 8, juris).
- LG Köln, 19.03.2019 - 4 O 186/17 Solange handelt es sich um eine typische Gefahrenlage, vgl. OLG Celle v. 20.12.2001, Az. 14 U 243/00; OLG Brandenburg v. 08.03.2007, Az.: 12 U 173/06.
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