Rechtsprechung
| OLG Celle, 20.03.2019 - 14 U 55/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BGB § 812; BGB § 818
Vergütungspflicht für die Verwendung einer Entwurfsplanung im Bauantragsverfahren ohne Zustimmung des Entwurfsverfassers - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 812 ; BGB § 818
Vergütungspflicht für die Verwendung einer Entwurfsplanung im Bauantragsverfahren ohne Zustimmung des Entwurfsverfassers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Entwurfsplanung "heimlich" verwendet: Honorar nach HOAI-Mindestsätzen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ungerechtfertigte Bereicherung wegen "heimlicher" Verwendung einer Entwurfsplanung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Copy and paste beim Bauantrag: Abkupfern kann für Bauherren teuer werden
- va-ra.com (Kurzinformation)
Architektenrecht: Heimliche Verwendung von Entwurfsplanung kann Wertersatzpflicht auslösen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Entwurfsplanung "heimlich" verwendet: Honorar nach HOAI-Mindestsätzen (IBR 2019, 325)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 14.02.2018 - 14 O 118/15
- OLG Celle, 20.03.2019 - 14 U 55/18
Papierfundstellen
- NJW-RR 2019, 796
- NZBau 2019, 456
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- LG Arnsberg, 04.05.2011 - 3 S 1/11
Mehrfache Verwendung derselben statischen Berechnungen bei planerisch identischen …
Auszug aus OLG Celle, 20.03.2019 - 14 U 55/18
Hier liegt eine Bereicherung der Beklagten vor, da diese die Architektenleistung unberechtigt genutzt hat (dazu folgend b) und bei ordnungsgemäßem Vorgehen für die Nutzung eine Bezahlung - zumindest nach den Mindestsätzen der HOAI - geschuldet hätte (…Sprau, a.a.O., § 812 Rn. 11, 12), die sie so erspart hat (ebenfalls für eine Verwendung einer Planung im Baugenehmigungsverfahren einen Bereicherungsanspruch bejahend LG Arnsberg, Urt. v. 04.05.2011 - 3 S 1/11, BauR 2012, 521; jurisPR-PrivBauR 1/2012, Anm. 5 mwN).Allein der Umstand, dass die Klägerin dem Beklagten im Rahmen der Akquisition Pläne überlassen hat, stellt ersichtlich keine Leistung für das später durchgeführte Bauvorhaben dar, da der Kläger insoweit das Vermögen der Beklagten nicht bewusst mehren wollte (vgl. LG Arnsberg, Urt. v. 04.05.2011 - 3 S 1/11, BauR 2012, 521).
- OLG Naumburg, 21.04.2026 - 2 U 43/25
HOAI-Mindestsätze auch für Hochstapler?
Voraussetzung für einen Wertersatz für Planungsleistungen sind nach der Rechtsprechung, dass der Planer tatsächlich verwertbare Leistungen erbracht und der Auftraggeber durch deren Entgegennahme eigene Aufwendungen erspart hat, also die Planungsleistungen tatsächlich verwendet hat (vgl. BGH…, Urteil vom 10.11.1977, VII ZR 321/75, BGHZ 70, 12, in juris Rz. 49 ff. m. w. N.; BGH…, Urteil vom 05.11.1981, VII ZR 216/80, BauR 1982, 83, in juris Rz. 21; Brandenburgisches OLG…, Urteil vom 13.07.2010, 11 U 7/10, in juris Rz. 33; nachgehend BGH, Beschluss vom 24.11.2011, VII ZR 139/10 sowie Urteil vom 27.05.2010, 5 U 193/08, nach juris; OLG Nürnberg…, Urteil vom 12.09.1997, 6 U 2235/96, BauR 1998, 1273, in juris Rz. 25; OLG Celle, Urteil vom 20.03.2019, 14 U 55/18, BauR 2019, 994, in juris Rz. 15, 19).
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