Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 24.03.1998 - 14 U 63/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Exklusivverbindungen; Schadensersatz wegen Bruchs eines Exklusivvertrags; Ermittlung der Schadenshöhe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Schadensersatz wegen Verletzung eines Exklusivvertrages
Verfahrensgang
- LG Fulda, 29.01.1997 - 4 O 226/96
- OLG Frankfurt, 24.03.1998 - 14 U 63/97
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.11.1969 - VI ZR 85/68
Zulässigkeit eines unbezifferten Klageantrags
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.1998 - 14 U 63/97
Man läßt aber, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, ausnahmsweise eine unbezifferte Geldforderung in den Fällen zu, in denen eine Bezifferung überhaupt nicht möglich oder doch aus besonderen Gründen dem Kläger nicht zuzumuten ist, wenn nur der anspruchsbegründende Sachverhalt hinreichend genau dargelegt und die ungefähre Größenordnung des verlangten Betrages angegeben wird (vgl. hierzu BGH NJW 1970, 281, 282 [BGH 04.11.1969 - VI ZR 85/68]; BGH NJW 1982, 340, 341 [BGH 13.10.1981 - VI ZR 162/80] jeweils m.w.N.).Damit ist insbesondere den schutzwürdigen Belangen der Beklagten nachgekommen, zu wissen, welches Risiko auf sie zukommt, um danach ihr prozessuales Verhalten einrichten zu können (vgl. BGH NJW 1970, 281, 281) [BGH 11.11.1969 - VI ZR 74/68].
- BGH, 26.04.1974 - I ZR 137/72
Kassettenfilm
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.1998 - 14 U 63/97
Die von der Beklagten angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. April 1994 (BGH MDR 1974, 826 f.) ist schon deshalb nicht einschlägig, weil es sich bei dem von der Beklagten zu gewährenden streitgegenständlichen Interview nicht um ein Werk der Literatur, Wissenschaft und/oder Kunst i.S. des § 2 UrhG handelt, so daß der Schutz des Urhebergesetzes ohnehin nicht eingreift. - BGH, 11.02.1981 - VIII ZR 312/79
Kündigung - Dauerschuldverhältnis - Würdigung - Zerrüttung - Unzumutbarkeit der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.1998 - 14 U 63/97
Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrages für den Kündigenden unzumutbar machen (vgl. BGH NJW 1981, 1264).
- BGH, 13.10.1981 - VI ZR 162/80
Beschwer bei unbeziffertem Leistungsantrag
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.1998 - 14 U 63/97
Man läßt aber, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, ausnahmsweise eine unbezifferte Geldforderung in den Fällen zu, in denen eine Bezifferung überhaupt nicht möglich oder doch aus besonderen Gründen dem Kläger nicht zuzumuten ist, wenn nur der anspruchsbegründende Sachverhalt hinreichend genau dargelegt und die ungefähre Größenordnung des verlangten Betrages angegeben wird (vgl. hierzu BGH NJW 1970, 281, 282 [BGH 04.11.1969 - VI ZR 85/68]; BGH NJW 1982, 340, 341 [BGH 13.10.1981 - VI ZR 162/80] jeweils m.w.N.). - BGH, 21.04.1959 - VI ZR 74/58
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.1998 - 14 U 63/97
So hat der Bundesgerichtshof einen unbezifferten Klageantrag bei Geltendmachung des nach § 287 ZPO zu schätzenden Erwerbsschadens eines freiberuflich Tätigen zugelassen (vgl. BGH VersR 1959, 694). - BGH, 11.11.1969 - VI ZR 74/68
Begriff des Überlassens des Kraftfahrzeugs; Pflicht des Kfz-Halters zur Sicherung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.1998 - 14 U 63/97
Damit ist insbesondere den schutzwürdigen Belangen der Beklagten nachgekommen, zu wissen, welches Risiko auf sie zukommt, um danach ihr prozessuales Verhalten einrichten zu können (vgl. BGH NJW 1970, 281, 281) [BGH 11.11.1969 - VI ZR 74/68].
- OLG Stuttgart, 11.09.2013 - 4 U 88/13
Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche eines Hotelbetreibers gegen den …
Ausnahmsweise wird jedoch eine unbezifferte Geldforderung in den Fällen zugelassen, in denen eine Bezifferung überhaupt nicht möglich oder doch aus besonderen Gründen dem Kläger nicht zuzumuten ist, wenn nur der anspruchsbegründende Sachverhalt hinreichend genau dargelegt und die ungefähre Größenordnung des verlangten Betrages angegeben wird (BGH, Urteil vom 4.11.1969 - VI ZR 85/68, NJW 1970, 281f; OLG Frankfurt, Urteil vom 24.03.1998 - 14 U 63/97 -, juris Rn.38; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.07.2009 - 6 Sa 90/09 -, juris Rn.50; Musielak/Foerste, § 253 Rn.34)..
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