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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 17.01.1991 - 14 U 76/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5138
OLG Oldenburg, 17.01.1991 - 14 U 76/90 (https://dejure.org/1991,5138)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.01.1991 - 14 U 76/90 (https://dejure.org/1991,5138)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Januar 1991 - 14 U 76/90 (https://dejure.org/1991,5138)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Fiktive Reparaturkosten; Kosten der Instandsetzung; Merkantiler Minderwert; Kosten der Wiederbeschaffung; Wiederbeschaffungswert ; Restwert; Reparatur des beschädigten Fahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fiktive Reparaturkosten; Kosten der Instandsetzung; Merkantiler Minderwert; Kosten der Wiederbeschaffung; Wiederbeschaffungswert ; Restwert; Reparatur des beschädigten Fahrzeugs

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 992
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.01.1991 - 14 U 76/90
    Ist dem Geschädigten die Reparatur seines beschädigten Fahrzeugs nicht möglich, kann er die fiktiven Reparaturkosten nur dann ersetzt verlangen, wenn die Kosten der Instandsetzung (Reparaturkosten zuzüglich merkantiler Minderwert) die Kosten der Wiederbeschaffung (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) nicht übersteigen (i. A. an BGHZ 66, 239 = VersR 1976, 874 und BGH VersR 1985, 593 (594 f.) = NJW 85, 2469).
  • BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83

    Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.01.1991 - 14 U 76/90
    Ist dem Geschädigten die Reparatur seines beschädigten Fahrzeugs nicht möglich, kann er die fiktiven Reparaturkosten nur dann ersetzt verlangen, wenn die Kosten der Instandsetzung (Reparaturkosten zuzüglich merkantiler Minderwert) die Kosten der Wiederbeschaffung (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) nicht übersteigen (i. A. an BGHZ 66, 239 = VersR 1976, 874 und BGH VersR 1985, 593 (594 f.) = NJW 85, 2469).
  • OLG München, 17.03.1992 - 5 U 6062/91

    Verletzung der Schadensgeringhaltungspflicht durch einen Geschädigten

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2003 - L 6 U 170/02

    Anspruch auf Feststellung von Unfallfolgen und die Gewährung von Verletztengeld …

    Rn. 11 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die Verwaltungsakten der Beklagten und die Gerichtsakten dieses sowie der vorausgegangenen Verfahren - S 11 U 35/89, S 11 U 37/89, S 14 U 76/90 - Bezug genommen, die Gegenstand der Beratung gewesen sind.
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