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Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.10.2007 - 14 U 85/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,847
OLG Celle, 24.10.2007 - 14 U 85/07 (https://dejure.org/2007,847)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.10.2007 - 14 U 85/07 (https://dejure.org/2007,847)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 14 U 85/07 (https://dejure.org/2007,847)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Mietfahrzeugkosten bei bevorstehender Lieferung eines vor dem Unfall bestellten Ersatzfahrzeuges; Verpflichtung zur Anschaffung eines gebrauchten Ersatz-Lkw als Interimsfahrzeug; Zahlung einer weiteren ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 249 Abs. 1 BGB; § 254 BGB
    Voraussetzungen einer Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei der Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges; Einmalige Geltendmachung einer Nebenkostenpauschale pro Unfallereignis; Frist zur Beschaffung eines gleichartigen und gleichwertigen Ersatzfahrzeugs auf dem ...

  • Judicialis

    BGB § 249

  • IWW
  • RA Kotz

    Ersatzfahrzeug/Interimsfahrzeug - Geschädigter darf auf ein vor Unfall bestelltes Neufahrzeug warten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 254; BGB § 823 Abs. 1
    Umfang der Schadensersatzpflicht bei unfallbedingtem Totalschaden eines Fahrzeugs - Mietwagenkosten; Schadensminderung durch Anschaffung eines Interimsfahrzeugs; Nebenkostenpauschale

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Voraussetzungen einer Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei der Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges; Einmalige Geltendmachung einer Nebenkostenpauschale pro Unfallereignis; Frist zur Beschaffung eines gleichartigen und gleichwertigen Ersatzfahrzeugs auf dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Ersatz für Mietfahrzeugkosten bei Verkehrsunfall: Geschädigter darf auf sein vor dem Unfall bestelltes Neufahrzeug warten

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Interimsfahrzeug

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nach Unfall auf Neuwagen warten?

  • bonell-collegen.de (Kurzinformation)

    Mietwagen nach Unfall mit Totalschaden

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Mietwagenkostenersatz bei Unfall

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ersatz für Mietfahrzeugkosten bei Verkehrsunfall: Geschädigter darf auf sein vor dem Unfall bestelltes Neufahrzeug warten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Mietwagenkosten bei Unfall: Geschädigter darf auf sein bestelltes Neufahrzeug warten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfallgeschädigter darf auf sein vor dem Unfall bestelltes Neufahrzeug warten - Versicherung muss Mietfahrzeugkosten für 47 Tage ersetzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 446
  • NZV 2008, 145
  • ZMR 2008, 781
  • VersR 2009, 276
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.04.2006 - VI ZR 36/05

    Haftung des Schädigers für die Rückstufung in der Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2007 - 14 U 85/07
    a) Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH (NJW 2006, 2397 und 2007, 66), der sich der Senat anschließt, ist entgegen der Auffassung des Beklagten die Ersatzfähigkeit eines Rückstufungsschadens in der Vollkaskoversicherung nicht deshalb ausgeschlossen, weil den Geschädigten ein eigenes Mitverschulden an dem betreffenden Unfall trifft.
  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 35/80

    Ersatz von Mietwagenkosten bei Beschädigung eines Luxus-Pkw

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2007 - 14 U 85/07
    Hierbei sind die Kosten zu ersetzen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten zum Ausgleich des Gebrauchsentzuges seines Fahrzeugs für erforderlich halten durfte (vgl. BGH, NJW 1982, 1518 - jurisRn. 9 m. w. N.).
  • BGH, 26.09.2006 - VI ZR 247/05

    Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung bei anteiliger Haftung

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2007 - 14 U 85/07
    a) Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH (NJW 2006, 2397 und 2007, 66), der sich der Senat anschließt, ist entgegen der Auffassung des Beklagten die Ersatzfähigkeit eines Rückstufungsschadens in der Vollkaskoversicherung nicht deshalb ausgeschlossen, weil den Geschädigten ein eigenes Mitverschulden an dem betreffenden Unfall trifft.
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84

    Anmietung eines Unfallersatzwagens für eine längere Urlaubsreise

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2007 - 14 U 85/07
    Bei der gebotenen Beurteilung aus einer Sicht ex ante (vgl. dazu BGH, NJW 1985, 2637 - jurisRn. 12) stellte sich insoweit die Lage für die Klägerin zum Zeitpunkt der anstehenden Entscheidung über die Beschaffung eines Interimsfahrzeuges am 24. und 25. Oktober 2005 so dar, dass bei einem Verzicht darauf die angemessene Wiederbeschaffungsfrist lediglich um maximal 24 Tage (nämlich vom 7. bis 30. November 2005) überschritten werden würde.
  • OLG München, 27.11.1975 - 24 U 813/75

    Neuwagenbestellung; Wirtschaftlicher Totalschaden; Mietfahrzeug; …

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2007 - 14 U 85/07
    Der Unfallgeschädigte hat dabei aber lediglich die Pflicht, diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach allgemeiner Auffassung nach Treu und Glauben von einem ordentlichen Menschen getroffen werden müssen, um den Schaden von sich abzuwenden oder zu mindern, wobei für einen schuldhaften Verstoß gegen diese Obliegenheiten der Schädiger beweispflichtig ist (vgl. OLG München, VersR 1976, 1145 - jurisRn. 32 m. w. N.).
  • OLG Celle, 08.04.1968 - 5 U 1/68
    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2007 - 14 U 85/07
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass für den Fall, dass der Unfallgeschädigte bereits vor dem Unfall einen Neuwagen bestellt hatte, der Schädiger grundsätzlich bis zum Tage der Lieferung des gekauften Fahrzeugs Nutzungsausfall zu erstatten hat, sofern sich die Lieferfrist in vertretbarem Rahmen hält (…vgl. OLG München, a. a. O., jurisRn. 43; ebenso OLG Bremen, VersR 1969, 333).
  • AG Emmendingen, 09.03.2004 - 3 C 218/03
    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2007 - 14 U 85/07
    Selbst wenn man annimmt, die Klägerin habe wegen eines schon aufgrund der äußerlichen Beschädigungen des Lkw ohne weiteres erkennbaren Totalschadens nicht eine Woche auf das Gutachten warten dürfen, sondern bereits vorab telefonisch beim Gutachter den Wiederbeschaffungswert erfragen müssen (vgl. dazu z. B. AG Emmendingen, VRS 107, 162), bestand eine dahingehende Erkundigungspflicht der Klägerin jedenfalls nicht vor Montag, dem 24. Oktober 2005.
  • AG Brandenburg, 27.05.2022 - 31 C 290/20

    Verkehrsunfall - Vorfahrtverletzung durch Linksabbieger

    Sofern tatsächlich höhere Kosten entstanden sein sollten, ist es der Klägerseite aber auch unbenommen, ihre Unkosten konkret zu belegen und abzurechnen (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.02.2011, Az.: 22 U 162/08, u.a. in: Schaden-Praxis 2011, Seite 291; OLG Celle, NJW 2008, Seiten 446 ff. = NZV 2008, Seiten 145 ff. = DAR 2008, Seiten 205 ff.; AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 08.01.2016, Az.: 31 C 111/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 283 ff.; AG Brandenburg an der Havel, NZV 2012, Seite 339).
  • AG Brandenburg, 13.01.2017 - 31 C 71/16

    Streifunfall zwischen zu breitem überholenden Pkw mit Lkw in Autobahnbaustelle

    Sofern tatsächlich höhere Kosten entstanden sein sollten, ist es der Klägerseite aber auch unbenommen, ihre Unkosten konkret zu belegen und abzurechnen (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.02.2011, Az.: 22 U 162/08, u.a. in: Schaden-Praxis 2011, Seite 291; OLG Celle, NJW 2008, Seiten 446 ff. = NZV 2008, Seiten 145 ff. = DAR 2008, Seiten 205 ff.; AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 08.01.2016, Az.: 31 C 111/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 283 ff.; AG Brandenburg an der Havel, NZV 2012, Seite 339).
  • AG Brandenburg, 08.01.2016 - 31 C 111/15

    Zur Ersatzfähigkeit von Beilackierungskosten und Unkostenpauschale

    Sofern tatsächlich höhere Kosten entstanden sein sollten, ist es der Klägerseite aber auch unbenommen, ihre Unkosten konkret zu belegen und abzurechnen (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.02.2011, Az.: 22 U 162/08, u.a. in: Schaden-Praxis 2011, Seite 291; OLG Celle, NJW 2008, Seiten 446 ff. = NZV 2008, Seiten 145 ff. = DAR 2008, Seiten 205 ff.; AG Brandenburg an der Havel, NZV 2012, Seite 339 = BeckRS 2011, Nr.: 23216).
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