Rechtsprechung
| OLG Celle, 05.09.2002 - 14 U 86/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schmerzensgeldanspruch für Oberschenkelbruch mit Verrenkungsbruch im Fußgelenk und diversen Brüchen des Mittelfußknochens bei einer Schülerin
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 BGB ; § 847 BGB
Haftungsrecht; Körperverletzung; Freiheitsentziehung; Schmerzensgeld für Oberschenkelhalsbruch - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OLG Celle: Celler Schmerzensgeldsammlung (Rechtsprechungsübersicht)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftungsrecht; Körperverletzung; Freiheitsentziehung; Schmerzensgeld für Oberschenkelhalsbruch
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 07.02.2001 - 2 O 550/00
- OLG Celle, 05.09.2002 - 14 U 86/01
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 04.06.2002 - 14 U 86/2001, 14 U 86/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 28.09.2001 - 15 O 255/00
- OLG Stuttgart, 04.06.2002 - 14 U 86/2001, 14 U 86/01
Papierfundstellen
- VersR 2003, 253
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.05.1978 - VI ZR 81/77
Behandlungsfehler; Beweislastumkehr; Arzthaftungsprozeß; Folgeschäden; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.06.2002 - 14 U 86/01
Eine solche Ausnahme ist zu machen, wenn der sekundäre Gesundheitsschaden typischerweise mit dem Primärschaden verbunden ist und die als grob zu bewertende Missachtung der ärztlichen Verhaltensregel gerade auch solchen Schädigungen vorbeugen soll (BGH VersR 1978, 764). - BGH, 03.07.2001 - VI ZR 418/99
Bejahung eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.06.2002 - 14 U 86/01
Ein grober Behandlungsfehler liegt nur dann vor, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH VersR 2001, 1116). - BGH, 13.02.2001 - VI ZR 34/00
Einhaltung des medizinischen Standards
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.06.2002 - 14 U 86/01
Ein Behandlungsfehler liegt bereits bei einem objektiven Verstoß gegen die Regeln der Medizin vor (BGH VersR 2001, 646). - OLG Hamm, 24.02.1993 - 3 U 74/92
Grenzen der Beweiserleichterung nach (grobem) Behandlungsfehler
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.06.2002 - 14 U 86/01
Auf den Zusammenhang zwischen Primärschädigung und weiteren Gesundheitsschäden erstreckt sich die Beweislastumkehr nicht (BGH VersR 1994, 1067), für sie gilt das Beweismaß von § 287 ZPO.
- OLG Brandenburg, 01.12.2016 - 12 U 222/15
Höhe des Schmerzensgeldes fehlerhafter Implantation einer Kniegelenksprothese mit …
Dabei orientiert sich der Senat an den als vergleichbar anzusehenden Entscheidung des OLG Stuttgart vom 04.06.2002 ( 14 U 86/01, zitiert nach Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge, 34. Aufl. Nr. 2518), in der bei einer fehlerhaften Positionierung eines Kreuzbandimplantates mit der Folge einer weiteren Knieoperation ein Schmerzensgeld von seinerzeit 8.000 EUR zuerkannt wurde, sowie an der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 23.05.2006 (… 8 U 29/05, zitiert nach Hacks/Wellner/Häcker, a.a.O. Nr. 2524), das bei einem fehlerhaften Einsatz einer Kreuzbandplastik mit der Folge von zwei Re-Arthroskopien und dauerhaften Bewegungseinschränkungen und Beschwerden ein Schmerzensgeld von 10.000 EUR zuerkannt hat. - OLG Frankfurt, 23.05.2006 - 8 U 29/05
Arzthaftung: Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch auf Grund fehlerhafter …
In einem vergleichbaren, allerdings minder gravierenden Fall hat das Oberlandesgericht Stuttgart ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000,-- EUR zuzüglich immateriellen Vorbehalts zuerkannt (Entscheidung vom 04.06.2002 - Az.: 14 U 86/01 = VersR 2003, 253). - LG Hagen, 21.01.2022 - 4 O 311/20
Knie-TEP falsch eingebaut - Schmerzensgeld und Schadensersatz
Rn. 77 Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes hat die Kammer insbesondere die Entscheidungen des OLG Stuttgart, Urteil vom 04.06.2002 - 14 U 86/01 (Knieinstabilität wegen fehlerhaft eingesetzten Kreuzband-Implantates mit Revisionsoperation) und des OLG Brandenburg, Urteil vom 01.12.2016 - 12 U 222/15 (Knie-TEP mit Valgusfehlstellung; Revisionsoperation, Behandlungsverlängerung mit weiterer Rehamaßnahme), denen gegenüber der vorliegende Fall signifikant schwerer wiegt, sowie die Entscheidung des OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 20.05.2008 - 8 U 261/07 (grober Behandlungsfehler, weil nach Kniegelenksimplantation wochenlang nicht sachgerecht auf Infektionsanzeichen reagiert wurde, die trotz weiterer Operationen dauerhaft erhebliche Bewegungseinschränkungen im Kniegelenk zur Folge hatten), welcher der vorliegende Fall nahe kommt, in ihre Überlegungen einbezogen.
- LG Saarbrücken, 29.05.2018 - 16 O 186/15
Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einem Fußgänger bei …
In einem solchen Falle hat das OLG Stuttgart ein Schmerzensgeld von 8.000 EUR als angemessen erachtet (Urteil vom 4. Juni 2002, 14 U 86/2001, Orientierungssatz, zitiert nach juris). - OLG Köln, 20.04.2012 - 5 U 215/11
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen ärztlicher …
Denn ohne Berücksichtigung der Vorschäden wäre das Schmerzensgeld angesichts der Gravität der Beeinträchtigungen des Klägers mit 12.000 Euro deutlich zu niedrig bemessen [vgl. hierzu etwa die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 4. Juni 2002 (14 U 86/01, VersR 2003, 253, Juris-Rn. 26), das in einem Streitfall mit vergleichbaren Beeinträchtigungen des betroffenen Patienten für eine Zeit von lediglich vier Jahren und ohne berücksichtigungsfähige Dauerschäden bereits 8.000 Euro zuerkannt hat]. - LG Karlsruhe, 07.10.2005 - 3 O 205/04
Testamentsauslegung: Zuwendung eines Grundstücks an einen Miterben gegen …
Liegt bereits ein Auftrag zur Vertretung im Prozess vor, so entstehen die Gebühren nach § 118 Abs. 1 BRAGO von vorneherein nicht (BGH, NJW-RR 1988, 1196, 1199; OLG Stuttgart, NJOZ 2002, 1982, 1986; AG Oberhausen, Schaden-Praxis 1995, 29; OLG Karlsruhe, Justiz 1989, 21, 22; Madert, FPR 2001, 127).
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