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| OLG Celle, 23.01.2008 - 14 U 98/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 25.04.2007 - 6 O 176/06
- OLG Celle, 23.01.2008 - 14 U 98/07
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02
Verfahrensrecht - Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsansprüchen
Auszug aus OLG Celle, 23.01.2008 - 14 U 98/07
Eine Zusammenrechnung der jeweiligen Rechtsmittelwerte hat dagegen nur dann zu erfolgen, wenn durch das Nebeneinander der gegenläufigen Anträge eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht, die aber nur dann vorliegt, wenn die gegenseitigen Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, hingegen nicht, wenn die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des andern Antrags nach sich zieht (vgl. RGZ 145, 164, 166; BGHZ 43, 31, 33; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713 [II.]; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506, juris-Rdnrn. 8 und 9 m.w.N.; Senat , Beschlüsse vom 8. Juni 2007 - 14 U 64/07 - und vom 18. Juni 2007 - 14 U 202/06, Nds. Rpfl. - BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage
Auszug aus OLG Celle, 23.01.2008 - 14 U 98/07
Eine Zusammenrechnung der jeweiligen Rechtsmittelwerte hat dagegen nur dann zu erfolgen, wenn durch das Nebeneinander der gegenläufigen Anträge eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht, die aber nur dann vorliegt, wenn die gegenseitigen Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, hingegen nicht, wenn die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des andern Antrags nach sich zieht (vgl. RGZ 145, 164, 166; BGHZ 43, 31, 33; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713 [II.]; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506, juris-Rdnrn. 8 und 9 m.w.N.; Senat , Beschlüsse vom 8. Juni 2007 - 14 U 64/07 - und vom 18. Juni 2007 - 14 U 202/06, Nds. Rpfl. - OLG Celle, 06.06.2007 - 14 U 64/07
Festsetzung des Streitwertes für ein Berufungsverfahren; Maßgeblichkeit des …
Auszug aus OLG Celle, 23.01.2008 - 14 U 98/07
Eine Zusammenrechnung der jeweiligen Rechtsmittelwerte hat dagegen nur dann zu erfolgen, wenn durch das Nebeneinander der gegenläufigen Anträge eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht, die aber nur dann vorliegt, wenn die gegenseitigen Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, hingegen nicht, wenn die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des andern Antrags nach sich zieht (vgl. RGZ 145, 164, 166; BGHZ 43, 31, 33; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713 [II.]; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506, juris-Rdnrn. 8 und 9 m.w.N.; Senat , Beschlüsse vom 8. Juni 2007 - 14 U 64/07 - und vom 18. Juni 2007 - 14 U 202/06, Nds. Rpfl. - OLG Celle, 18.06.2007 - 14 U 202/06
Streitwertfestsetzung bei sich gegenseitig ausschließenden Anträgen auf …
Auszug aus OLG Celle, 23.01.2008 - 14 U 98/07
Eine Zusammenrechnung der jeweiligen Rechtsmittelwerte hat dagegen nur dann zu erfolgen, wenn durch das Nebeneinander der gegenläufigen Anträge eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht, die aber nur dann vorliegt, wenn die gegenseitigen Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, hingegen nicht, wenn die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des andern Antrags nach sich zieht (vgl. RGZ 145, 164, 166; BGHZ 43, 31, 33; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713 [II.]; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506, juris-Rdnrn. 8 und 9 m.w.N.; Senat , Beschlüsse vom 8. Juni 2007 - 14 U 64/07 - und vom 18. Juni 2007 - 14 U 202/06, Nds. Rpfl. - RG, 25.09.1934 - III B 11/34
Wann betreffen wechselseitig eingelegte Rechtsmittel denselben Streitgegenstand?
Auszug aus OLG Celle, 23.01.2008 - 14 U 98/07
Eine Zusammenrechnung der jeweiligen Rechtsmittelwerte hat dagegen nur dann zu erfolgen, wenn durch das Nebeneinander der gegenläufigen Anträge eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht, die aber nur dann vorliegt, wenn die gegenseitigen Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, hingegen nicht, wenn die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des andern Antrags nach sich zieht (vgl. RGZ 145, 164, 166; BGHZ 43, 31, 33; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713 [II.]; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506, juris-Rdnrn. 8 und 9 m.w.N.; Senat , Beschlüsse vom 8. Juni 2007 - 14 U 64/07 - und vom 18. Juni 2007 - 14 U 202/06, Nds. Rpfl.
- KG, 09.06.2008 - 2 W 101/07
Unternehmensvertrag mit einer Aktiengesellschaft: Zulässigkeit eines …
Die Berufungen sind unter dem Aktenzeichen 14 U 98/07 anhängig.Im Beschwerdeverfahren hat die Antragsgegnerin zu 19. lediglich pauschal auf ihre Ausführungen im Klageverfahren 14 U 98/07 Bezug genommen (Schriftsatz 12.07.2007, Bl. IV 105).
In der beigezogenen Akte 14 U 98/07 ist jedoch Vortrag der Antragsgegnerin zu 19 zu diesem Punkt nicht festzustellen.
- OLG Celle, 31.01.2014 - 14 U 113/13
Streitwert eines Berufungsverfahrens bei gegenläufigen Anträgen der Parteien
Eine Zusammenrechnung der jeweiligen Rechtsmittelwerte hat deswegen nur dann zu erfolgen, wenn durch das Nebeneinander der gegenläufigen Anträge eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht, die aber nur dann vorliegt, wenn die gegenseitigen Ansprüche in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, hingegen nicht, wenn die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (vgl. RGZ 145, 164, 166; BGHZ 43, 31, 33; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713 [II.]; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506, juris-Rdnrn. 8 und 9 m. w. N.; Senat, Urteil v. 23. Januar 2008 - 14 U 98/07; Beschlüsse vom 8. Juni 2007 - 14 U 64/07 - und 18. Juni 2007 - 14 U 202/06, Nds. Rpfl. - OLG Celle, 22.08.2012 - 14 U 195/11
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten bei Beschädigung eines Rettungswagens
Rn. 137 4. Die Festsetzung des Gesamtstreitwerts für das Berufungsverfahren berücksichtigt die Entscheidung über die Hilfsaufrechnung (§ 45 Abs. 3 GKG) und beruht im Übrigen auf § 45 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 GKG (vgl. dazu OLG Celle - 14. Zivilsenat -, OLGR 2008, 313 - juris-Rdnr. 23;… ebenso OLG Oldenburg, OLGR 2008, 955 - juris-Rdnr. 4 m. w. N.). - OLG Oldenburg, 28.08.2019 - 1 U 19/19 Es findet eine Addition der beiden Streitwerte statt (gegen OLG Celle Urteil vom 23. Januar 2008 - 14 U 98/07, juris; OLG Celle Urteil vom 6. Juni 2007 - 14 U 64/07, juris; OLG Celle Urteil vom 18. Juni 2007 - 14 U 202/06, juris).
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