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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 01.03.2002 - 14 W 123/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11400
OLG Koblenz, 01.03.2002 - 14 W 123/02 (https://dejure.org/2002,11400)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.03.2002 - 14 W 123/02 (https://dejure.org/2002,11400)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. März 2002 - 14 W 123/02 (https://dejure.org/2002,11400)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Kostenfestsetzung: Dedektivkosten - Erstattungsfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit von Detekteikosten zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1456
  • Rpfleger 2002, 482
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 08.06.1998 - 14 W 391/98

    Einschaltung eines Detektivs zur Ermittlung der Anschrift eines …

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.03.2002 - 14 W 123/02
    Denn andere, wirtschaftlich sinnvollere Möglichkeiten, an die Adresse des Beklagten zu gelangen, sind nicht zu ersehen, nachdem eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt ohne positives Ergebnis geblieben war (Senatsbeschlüsse, NJW-RR 1991, 894 und - 14 W 391/98 - vom 8. Juni 1998).
  • OLG Koblenz, 24.10.1990 - 14 W 671/90

    Vorprozessuale Detektivkosten; Erstattungsfähigkeit; Gerichtliche …

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.03.2002 - 14 W 123/02
    Denn andere, wirtschaftlich sinnvollere Möglichkeiten, an die Adresse des Beklagten zu gelangen, sind nicht zu ersehen, nachdem eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt ohne positives Ergebnis geblieben war (Senatsbeschlüsse, NJW-RR 1991, 894 und - 14 W 391/98 - vom 8. Juni 1998).
  • AG Brandenburg, 07.09.2020 - 31 C 232/19

    Wann sind Forderungen des Rechtsschutzversicherers gegenüber Rechtsanwalt …

    Denn andere, wirtschaftlich sinnvollere Möglichkeiten, an die Adresse des Beklagten zu gelangen, sind nicht zu ersehen, nachdem eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt ohne positives Ergebnis geblieben war (OLG Koblenz, Beschluss vom 01.03.2002, Az.: 14 W 123/02, u.a. in: VersR 2003, Seite 1456; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.10.1990, Az.: 14 W 671/90, u.a. in: NJW-RR 1991, Seiten 894 f.).
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