Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 04.07.2007 - 14 W 51/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- markenmagazin:recht
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5 Abs 1 UWG
Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Bezeichnung eines Mineralwassers als "Biosphärenwasser" und als "ein Wasser, das Seinesgleichen sucht"
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5 ; UWG § 8 ; UWG § 12
Bezeichnung "Biosphärenwasser" als irreführende Qualitätszusage. - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Biosphärenwasser
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anspruch auf Unterlassung der Bezeichnung eines Mineralwassers als Biosphärenwasser; Abgrenzung zwischen Herkunftsbezeichnung und irreführender Qualitätsaussage; Reklamehafte Übertreibungen und reine Werturteile als irreführende Angaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Fulda, 31.05.2007 - 2 O 270/07
- OLG Frankfurt, 04.07.2007 - 14 W 51/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98
Das Beste jeden Morgen
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2007 - 14 W 51/07
Geht es - wie vorliegend - um Waren des täglichen Lebens kann der Senat aus eigenem Erfahrungswissen beurteilen, wie der Werbeslogan von den in Betracht kommenden Verkehrskreisen aufgefasst wird (vgl. BGH Urteil vom 03.05.2001 - I ZR 318/98 - GRUR 2002, 182, zitiert nach juris).Maßgebend für die Beurteilung der Werbeaussage ist, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung versteht (BGH Urteil vom 03.05.2001 a.a.O.).
- BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11
Biomineralwasser
Rn. 35 Der Verkehr erwartet danach von einem als "Biomineralwasser" bezeichneten Mineralwasser, dass es nicht nur unbehandelt und frei von Zusatzstoffen ist, sondern im Hinblick auf das Vorhandensein von Rückständen und Schadstoffen auch deutlich reiner ist als herkömmliches Mineralwasser (…vgl. Leible, Festschrift Welsch, 2010, S. 327, 338; OLG Frankfurt, WRP 2007, 1386, 1388; Hahn, BioR 2011, 38, 40). - LG Nürnberg-Fürth, 19.01.2011 - 3 O 819/10
Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche im Zusammenhang mit dem Vertrieb von …
So hat das OLG Frankfurt mit Beschluss vom 04.07.2007 entschieden (WRP 2007, 1386), dass der Zusatz "Bio" bei der Lebensmittelbezeichnung gegenüber dem Verbraucher zum Ausdruck bringe, es handele sich um ein Produkt, das nach den Grundsätzen des ökologischen Anbaus gewonnen ist oder aus entsprechend gewonnenen Rohstoffen besteht und/oder im wesentlichen frei von Rückständen oder Schadstoffen ist.
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