Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 03.09.1999 - 14 W 593/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 103
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 103
Kein Rechtsschutzinteresse für Rechtsmittel nur zum Zwecke der Nachliquidation - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtschutzinteresse; Nachliquidation; Erinnerung; Kostenfestsetzung
Verfahrensgang
- LG Trier, 29.07.1999 - 11 O 422/97
- OLG Koblenz, 03.09.1999 - 14 W 593/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 519
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 10.05.1989 - 14 W 313/89
Kostenverursachendes Rechtsmittel; Erinnerung; Nachliquidation; …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.09.1999 - 14 W 593/99
Denn das Rechtsschutzbedürfnis für einen Rechtsbehelf setzt voraus, dass das Begehren nicht auf einfacherere und billigere Weise erreicht werden kann (vgl. Senat in VersR 1990, 1255, 1256 m.w.N. - Beschluss vom 10. Mai 1989 - 14 W 313/89).
- KG, 07.06.2018 - 25 WF 17/18
Rechtsanwaltsgebühren: Glaubhaftmachung der Terminsvertreterkosten im …
Zum einen ist die auf eine nachgereichte Kostenrechnung gestützte Beschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig (vgl. z.B. OLG Koblenz NJW-RR 2000, 519;… Zöller/Herget, 32. Aufl. § 106 ZPO Rz. 4;… Kostenfestsetzung/Dörndorfer, 23. Aufl. Rz. B 185), weil gemäß § 106 Abs. 2 S. 1 ZPO insoweit eine Nachfestsetzung möglich ist. - OLG Hamburg, 17.03.2005 - 8 W 22/05
Rechtsschutzbedürfnis für die sofortige Beschwerde gegen einen …
Eine einheitliche Entscheidung über wechselseitige Ausgleichungsanträge ist nur dann geboten, wenn beide Seiten aufgrund der in der Berufungsinstanz ergangenen Kostengrundentscheidung ihre Kosten beider Rechtszüge angemeldet haben (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2000, 519 - zitiert nach juris). - OLG Frankfurt, 02.04.2025 - 30 W 28/25
Kostenfestsetzungsverfahren: Unzulässigkeit einer sofortigen Beschwerde bei …
Die getrennte Festsetzung ihrer Kosten außerhalb des Beschwerdeverfahrens und ohne Kostenausgleichung ist daher für die Beschwerdeführer das kostengünstigere Verfahren (vgl. OLG Hamburg, MDR 2005, 1138; OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 519).
- BPatG, 04.03.2002 - 10 W (pat) 71/00
- LAG Hessen, 03.08.2015 - 2 Ta 292/15
Einer sofortigen Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss fehlt das …
Für die gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Gießen vom 11. Mai 2015 - Az. 4 Ca 140/14 - eingelegte sofortige Beschwerde fehlt danach das erforderliche Rechtsschutzinteresse, da das Begehren - wie aufgezeigt - auf einfachere und billigere Weise erreicht werden kann (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 17. März 2005 - 8 W 22/05, MDR 2005, 1138; OLG Koblenz, Beschluss vom 3. September 1999 - 14 W 593/99, NJW-RR 2000, 519 f.; Zöller/Herget, ZPO, 30. Auflage, § 106 ZPO rn. - OLG Brandenburg, 24.10.2022 - 6 W 46/22
Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss Keine Korrektur …
Die Korrektur eines Kostenfestsetzungsbeschlusses um nachträglich angemeldete Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren muss deshalb ausscheiden, weil das Begehren auf einfacherem und billigeren Weg erreicht werden kann (KG Beschluss vom 07.06.2018 - 25 WF 17/18; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 17.03.2005 - 8 W 22/05; Koblenz, 03.09.1999 - 14 W 593/99; jew. zit. nach juris;… Zöller-Herget, ZPO, 34. Aufl. § 106 Rn 4).
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