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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.11.2011 - 14 W 694/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7282
OLG Koblenz, 28.11.2011 - 14 W 694/11 (https://dejure.org/2011,7282)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.11.2011 - 14 W 694/11 (https://dejure.org/2011,7282)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. November 2011 - 14 W 694/11 (https://dejure.org/2011,7282)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebührenfestsetzung für Beratungshilfe in einer Familiensache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeit von Familiensenaten der Oberlandesgerichte im Beschwerdeverfahren der anwaltlichen Vergütungsfestsetzung für Beratungshilfe nach Beratung in einer Familiensache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 944
  • MDR 2012, 490
  • FamRZ 2012, 652
  • Rpfleger 2012, 154
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 39/78

    Antrag auf Abänderung der durch Unterhaltsvergleich berechneten Unterhaltssumme …

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.11.2011 - 14 W 694/11
    Die Gleichbehandlung in Familiensachen hat der Bundesgerichtshof allein mit praktischen Erwägungen begründet; es solle vermieden werden, dass Beschwerden gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse anstatt an das im Rechtszug der Hauptsache zuständige Gericht an ein Gericht gelangten, das mit der Hauptsache nicht befasst sei und nicht befasst werden könne (vgl. BGH in FamRZ 1978, 585 - 586).

    Für die Beratungshilfe, bei der es im Folgeverfahren der Vergütungsfestsetzung nicht um die Ausgleichung der Kosten mehrerer Verfahrensbeteiligter geht, hat der Bundesgerichtshof eine vergleichbare Lage in Bezug auf den von der Beratungshilfe betroffenen Gegenstand verneint, da die Beratungshilfe gemäß § 3 Abs. 1 BerHG nur für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährt werde (vgl. BGH NJW 1978, 1633; BGH NJW 1985, 2537).

  • OLG Celle, 08.06.2010 - 2 W 149/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung der Erinnerung …

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.11.2011 - 14 W 694/11
    Somit ist in der "Hauptsache" eine Vorlage der Erinnerung an das Rechtsmittelgericht ebenso wenig möglich wie eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsrichters (vgl. OLG Celle FamRZ 2011, 495).
  • BGH, 16.05.1984 - IVb ARZ 20/84

    Funktionelle Zuständigkeit für Beschwerden gegen die Festsetzung einer Vergütung …

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.11.2011 - 14 W 694/11
    Für die Beratungshilfe, bei der es im Folgeverfahren der Vergütungsfestsetzung nicht um die Ausgleichung der Kosten mehrerer Verfahrensbeteiligter geht, hat der Bundesgerichtshof eine vergleichbare Lage in Bezug auf den von der Beratungshilfe betroffenen Gegenstand verneint, da die Beratungshilfe gemäß § 3 Abs. 1 BerHG nur für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährt werde (vgl. BGH NJW 1978, 1633; BGH NJW 1985, 2537).
  • OLG Köln, 11.10.2010 - 17 W 141/10

    Zuständigkeit des Landgerichts als Beschwerdegericht in Kostenfestsetzung der …

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.11.2011 - 14 W 694/11
    Auch aus der über § 56 Abs. 2 Satz 1 RVG anzuwendenden Regelung in §§ 33 Abs. 4 Satz 2 RVG, 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG lässt sich nicht ableiten, dass die Vergütungsfestsetzung für die Beratungshilfe als Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder Familiensache anzusehen ist (vgl. OLG Köln MDR 2011, 258).
  • OLG Naumburg, 11.03.2013 - 2 Wx 51/12

    Beratungshilfe: Zuständiges Gericht in Beschwerdesachen

    Rn. 14 3. Die hier vertretene Auffassung entspricht - soweit ersichtlich - der inzwischen einhelligen Auffassung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 11.10.2010, I-17 W 141/10; OLG Celle, Beschluss v. 28.02.2011, 2 W 45/11; OLG Hamm, Beschluss v. 31.05.2011, I-32 Sbd 39/11; OLG Koblenz, Beschluss v. 28.11.2011, 14 W 694/11; OLG Frankfurt, Beschluss v. 06.03.2012, 20 W 37/12 - alle zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2012 - 20 W 37/12

    Beratungshilfe: Zuständigkeit des Landgerichts als Beschwerdegericht

    Mit dem OLG Köln (MDR 2011, 258 ff) ist der Senat daher der Ansicht, dass die Kostenfestsetzung für die Beratungshilfe keine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist und daher die ab dem 01.09.2009 geltende Neufassung des § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b GVG in Verbindung mit § 33 Abs. 4 Satz 2 RVG auch keine Änderung der Rechtsmittelzuständigkeit herbeigeführt hat (so im Ergebnis auch OLG Koblenz, Beschluss vom 28.11.2011, 14 W 694/11, Jurisdok.).
  • LG Magdeburg, 08.04.2013 - 5 T 107/13

    Gerichtszuständigkeit für die Entscheidung über eine Gebührenfestsetzung im …

    - OLG Koblenz, B.v. 28.11.2011, 14 W 694/11,.
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