(1) 1Die Beratungshilfe wird durch Rechtsanwälte und durch Rechtsbeistände, die Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, gewährt. 2Im Umfang ihrer jeweiligen Befugnis zur Rechtsberatung wird sie auch gewährt durch
1. | Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, | |
2. | Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie | |
3. | Rentenberater. |
3Sie kann durch die in den Sätzen 1 und 2 genannten Personen (Beratungspersonen) auch in Beratungsstellen gewährt werden, die auf Grund einer Vereinbarung mit der Landesjustizverwaltung eingerichtet sind.
(2) Die Beratungshilfe kann auch durch das Amtsgericht gewährt werden, soweit dem Anliegen durch eine sofortige Auskunft, einen Hinweis auf andere Möglichkeiten für Hilfe oder die Aufnahme eines Antrags oder einer Erklärung entsprochen werden kann.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.08.2021 | Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften | 25.06.2021 | |
01.01.2014 | Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts | 31.08.2013 | |
01.08.2002 | Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz - OLGVertrÄndG) | 23.07.2002 |
überschreitendem Bezug § 10aGrenzüberschreitende Unterhaltssachen § 11Verordnungs-
ermächtigung § 12Länderklauseln § 13(weggefallen) § 14(weggefallen)
Rechtsprechung zu § 3 BerHG
45 Entscheidungen zu § 3 BerHG in unserer Datenbank:
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2021 - L 9 AS 194/18
Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren - Anspruchsübergang nach § 9 Satz 2 ...
- SG Hannover, 20.02.2014 - S 31 AS 3217/11
Übergang des Anspruchs auf Erstattung der Vorverfahrenskosten gemäß § 9 S. 2 ...
- OLG Stuttgart, 29.09.2022 - 8 W 229/18
Prüfungskompetenz im Vergütungsfestsetzungverfahren im Rahmen der gewährten ...
- OLG Frankfurt, 09.05.2022 - 6 WF 71/22
Keine Beiordnung von Rentenberatern in Versorgungsausgleichssachen
- OLG Düsseldorf, 23.02.2006 - 10 W 115/05
Vergütungsfestsetzung im Rahmen der Beratungshilfe - analoge Anwendung des § 3 ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1198/06
Kein Vergütungsanspruch einer nach § 305 Abs 1 Nr 1 InsO anerkannten ...
- BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1198/06
- BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 38/14 R
Erstattung von Vorverfahrenskosten - Widerspruch gegen die ...
- OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - 10 W 33/07
Zum Vergütungsanspruch eines Steuerberaters und Rechtsbeistands für ...
- OLG Stuttgart, 04.11.2014 - 4 Ws 373/14
Hilfe während des Strafvollzugs: Antrag eines Strafgefangenen auf Zugang zu ...
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06
Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem ...
Querverweise
Auf § 3 BerHG verweisen folgende Vorschriften:
- Beratungshilfegesetz (BerHG)
- § 12 (Länderklauseln)
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Dem Rechtspfleger nach § 3 Nr. 3 übertragene Geschäfte
- § 24a (Beratungshilfe)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe
- § 44 (Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe)