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1Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 14 am 1. Januar 1981 in Kraft. 2§ 14 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Hinweis der Redaktion:Der hier in Bezug genommene § 14 der ursprünglichen Gesetzesfassung ist heute § 12 Abs. 1 und 2.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten (EG-Prozesskostenhilfegesetz) vom 15.12.2004
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
21.12.2004 | Gesetz zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten (EG-Prozesskostenhilfegesetz) | 15.12.2004 | |
23.09.1994 | Gesetz zur Änderung des Beratungshilfegesetzes und anderer Gesetze | 14.09.1994 |
Rechtsprechung zu § 14 BerHG
3 Entscheidungen zu § 14 BerHG in unserer Datenbank:
- VG Bremen, 25.04.2003 - 2 K 4/02
- LG Verden, 04.08.1987 - 2 T 230/87
- BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88
Gewerkschaftliche Beratungshilfe