(1) In den Ländern Bremen und Hamburg tritt die eingeführte öffentliche Rechtsberatung an die Stelle der Beratungshilfe nach diesem Gesetz, wenn und soweit das Landesrecht nichts anderes bestimmt.
(2) Im Land Berlin haben Rechtsuchende die Wahl zwischen der Inanspruchnahme der dort eingeführten öffentlichen Rechtsberatung und Beratungshilfe nach diesem Gesetz, wenn und soweit das Landesrecht nichts anderes bestimmt.
(3) Die Länder können durch Gesetz die ausschließliche Zuständigkeit von Beratungsstellen nach § 3 Absatz 1 zur Gewährung von Beratungshilfe bestimmen.
(4) Personen, die im Rahmen der öffentlichen Rechtsberatung beraten und über die Befähigung zum Richteramt verfügen, sind in gleicher Weise wie ein beauftragter Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet und mit schriftlicher Zustimmung der Rechtsuchenden berechtigt, Auskünfte aus Akten zu erhalten und Akteneinsicht zu nehmen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.08.2021 | Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften | 25.06.2021 | |
01.01.2014 | Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts | 31.08.2013 | |
21.12.2004 | Gesetz zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten (EG-Prozesskostenhilfegesetz) | 15.12.2004 |
überschreitendem Bezug § 10aGrenzüberschreitende Unterhaltssachen § 11Verordnungs-
ermächtigung § 12Länderklauseln § 13(weggefallen) § 14(weggefallen)
Rechtsprechung zu § 12 BerHG
13 Entscheidungen zu § 12 BerHG in unserer Datenbank:
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2021 - L 9 AS 194/18
Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren - Anspruchsübergang nach § 9 Satz 2 ...
- LAG Bremen, 19.08.2014 - 2 Ta 33/14
Ausschluss der Prozesskostenhilfe für das Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss
- OVG Hamburg, 30.06.2020 - 3 So 105/18
Keine Verfahrensgebühr eines Rechtsanwaltes bei Mehrvergleich
- VG Hamburg, 06.05.2022 - 5 K 7/22
Wohngeldbewilligung; Notwendigkeit eines bestimmten Antrages; Rechtsberatung ...
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06
Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem ...
- AG Berlin-Lichtenberg, 18.03.2010 - 170a II 1192/10
Beratungshilfe: Bewilligung für eine Überprüfung von ALG II-Bescheiden; ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 16.04.2008 - XI R 68/07
Rechtsberatende Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei Arbeitnehmerkammer nicht ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.10.2010 - L 6 AS 1218/10
- LG Göttingen, 19.10.1987 - 6 T 257/87
Nachträgliche Gewährung von Beratungshilfe durch funktionell unzuständige ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 12 BerHG:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verteidigung
- § 147 (Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunftsrecht des Beschuldigten) (zu § 12 III)
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Sonstige Befugnisse des Verletzten
- § 406e (Akteneinsicht) (zu § 12 III)