Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 07.03.2018 - 14 W 89/18 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 16.10.2020 - 11 W 1436/20
Kostenfestsetzungsverfahren - Auseinanderfallen von Gerichts- und Anwaltskosten
Rn. 10 Allerdings gibt es Fälle, in denen der für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes maßgebende Wert anders ist als derjenige für die Gerichtsgebühren, beispielsweise wenn eine Klage während des Rechtsstreits teilweise zurückgenommen wird und anschließend noch ein gerichtlicher Termin stattfindet: Die Gerichtsgebühr bestimmt sich immer nach dem höheren Wert und dieser gilt auch für die Verfahrensgebühr des Rechtsanwaltes; der maßgebliche Gegenstandswert für die anwaltliche Terminsgebühr ist in diesem Falle jedoch geringer (vgl. z.B. OLG Frankfurt, Beschl. v. 07.03.2018 - 14 W 89/18; OLG München, Beschl. v. 13.12.2016 - 15 U 2407/16; LG Mainz, Beschl. v. 04.10.2018 - 1 O 264/16 oder KG Berlin, Beschl. v. 02.03.2018 - 26 W 62/17; aus der Senatsrechtsprechung etwa Beschl. v. 18.10.2016 - 11 WF 1225/16; Beschl. v. 10.08.2016 - 11 W 1152/16;… aus der Literatur Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, RVG, 24. Aufl., § 32 Rn. 7 ff.). - KG, 23.06.2025 - 5 W 93/25
Entscheidung des Rechtspflegers zu der Höhe des Gegenstandswerts im …
Zumindest wenn ein Verfahrensbeteiligter gegen den dem Kostenfestsetzungsantrag zugrundeliegenden oder gegen den vom Rechtspfleger in den Raum gestellten Gegenstandswert Beanstandungen erhebt, muss dieser seine Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag bis zu einer Festsetzung des Gebührenstreitwerts zurückstellen; gegebenenfalls muss er das Kostenfestsetzungsverfahren entsprechend § 148 ZPO, § 11 Abs. 4 RVG aussetzen (BGH…, Beschluss vom 27. März 2014 - IX ZB 52/13, NJW-RR 2014, 892 [juris Rn. 5]; OLG Koblenz, Beschluss vom 7. März 2018 - 14 W 89/18, AGS 2019, 199 [juris Rn. 4]; vgl. zum Ganzen auch Schneider, AGS 2021, 167, 168).Rn. 15 bb) Hiervon ausgehend hat das Landgericht - Rechtspflegerin - die Frage des Werts für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren für den Termin am 18. März 2025 zu Unrecht zum Gegenstand des Kostenfestsetzungsverfahrens gemacht, auch wenn dies zum Teil anders gehandhabt wird (vgl. etwa OLG Stuttgart…, Beschluss vom 3. Februar 2021 - 8 W 343/19, MDR 2021, 711 [juris Rn. 4 ff.]; dagegen aber zu Recht Schneider, AGS 2021, 167, 168; wie hier etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 7. März 2018 - 14 W 89/18, AGS 2019, 199).
Das Verfahren wird gemäß § 572 Abs. 3 ZPO an das Landgericht zurückverwiesen (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschluss vom 7. März 2018 - 14 W 89/18, AGS 2019, 199; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. Juni 2024 - 6 W 18/24, Rpfleger 2024, 635), damit unter Berücksichtigung der vorgenannten Gründe erneut über die Kostenfestsetzung entscheiden werden kann; derzeit fehlt es an einer ausreichenden Grundlage für eine Entscheidung.
Denn die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens ist im Falle der Aufhebung und Zurückverweisung dem Erstgericht zu überlassen (vgl. etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 7. März 2018 - 14 W 89/18, AGS 2019, 199 [juris Rn. 5];… MüKoZPO/Hamdorf, 6. Aufl. 2020, ZPO § 572 Rn. 41).
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