Rechtsprechung
| OLG Köln, 11.05.1987 - 14 WF 92/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- mansui.eu
ZPO §§ 114, 121
Prozeßkostenhilfe; Verstoß gegen die Wahrheitspflicht; Beiordnung eines Rechtsanwalts im Anwaltsprozeß; Mandatsniederlegung des beigeordneten Rechtsanwalts aufgrund mutwilligen Prozeßverhaltens der armen Partei; gefälschte Urkunde; neuer Rechtsanwalt. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Prozeßkostenhilfe; Rechtsverfolgung; Rechtsverteidigung; Rechtsmißbräuchliches Prozeßverhalten; Unnötige Kostenverursachung
Papierfundstellen
- FamRZ 1987, 1168
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 13.12.1985 - 15 WF 1432/85
Entziehung; Mandat; Beiordnung; Rechtsanwalt
Auszug aus OLG Köln, 11.05.1987 - 14 WF 92/87
Deshalb muß mutwilliges Verhalten einer Prozeßpartei, der bereits Prozeßkostenhilfe bewilligt ist, jedenfalls dann noch Berücksichtigung finden, wenn die Partei dadurch die Mandatsniederlegung und Entpflichtung des ihr beigeordneten Rechtsanwalts verursacht hat, und nun die Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts beantragt (so auch OLG Koblenz FamRZ 1986, 375).
- BGH, 31.10.1991 - XII ZR 212/90
Kein Anspruch auf Beiordnung eines weiteren Anwalts bei mutwillig verursachter …
Wenn das Vertrauensverhältnis zu dem beigeordneten Anwalt durch sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten der Partei zerstört worden ist und dies die Entpflichtung des Anwalts nach § 48 Abs. 2 BRAO verursacht hat, besteht kein Anspruch auf die Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts; ein solches Verlangen ist dann vielmehr rechtsmißbräuchlich (vgl. insbesondere OLG Köln FamRZ 1987, 1168; s.a. OLG Frankfurt MDR 1988, 570; OLG Celle MDR 1960, 846 [OLG Celle 14.06.1960 - 5 W 24/60]; OLG Braunschweig NJW 1962, 256 [OLG Braunschweig 10.11.1961 - 2 W 146/61]). - OLG Hamm, 20.10.2015 - 2 WF 146/15
Anspruch des Beteiigten auf Wechsel des beigeordneten Rechtsanwalts wegen …
Rn. 25 Zwar kann auch in einem solchen Fall nur dann die Beiordnung eines neuen Verfahrensbevollmächtigten verlangt werden, wenn die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses nicht auf ein sachlich ungerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten des Beteiligten zurückzuführen ist, da dann kein Anlass besteht, diesem zu Lasten der Staatskasse einen neuen Anwalt beizuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1991 - XII ZR 212/90 - NJW-RR 1992, 189; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Januar 2003 - 4 W 66/03 - MDR 2003, 712; OLG Köln, Beschluss vom 11. Mai 1987 - 14 WF 92/87 - FamRZ 1987, 1168). - OLG Hamm, 04.10.2022 - 11 WF 159/22
Entpflichtung des beigeordneten Rechtsanwalts im Scheidungsverfahren wegen …
Rn. 26 Wenn das Vertrauensverhältnis zu dem beigeordneten Anwalt durch sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten der Partei zerstört worden ist und dies die Entpflichtung des Anwalts nach § 48 Abs. 2 BRAO verursacht hat, besteht kein Anspruch auf die Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts; ein solches Verlangen ist dann vielmehr rechtsmissbräuchlich (vgl. insb. OLG Köln, FamRZ 1987, 1168; s. a. OLG Frankfurt, MDR 1988, 570; OLG Celle, MDR 1960, 846; OLG Braunschweig, NJW 1962, 256).
- LG Bamberg, 22.05.2018 - 2 O 482/13
Entscheidung nach Aktenlage nach Verweisung und Zurückverweisung
Außerdem hat es unter Bezugnahme auf einschlägige Rechtsprechung (vgl. BGH NJW-RR 1992, 189 und OLG Köln FamRZ 1987, 1168) darauf hingewiesen, dass es in Betracht kommt, eine weitere Beiordnung abzulehnen, wenn die Klägerin die Mandatsbeendigung zu ihrem zuletzt beigeordneten Anwalt mutwillig veranlasst haben sollte (Bl. 1814 d.A.).Rn. 70 b) Im Übrigen hat die Klägerin hat ihr Recht auf Beiordnung eines weiteren Rechtsanwaltes endgültig verwirkt, weil sie die Mandatsbeendigung zu all ihren bisherigen beigeordneten Anwälten mutwillig veranlasst hat (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1992, 189 und OLG Köln FamRZ 1987, 1168) und kein Rechtsanwalt gegen seinen Willen mit einer unzumutbaren Prozessführung betraut werden kann (vgl. Zöller ZPO 31.A. § 78 c, 9).
- OLG Köln, 13.03.1992 - 13 W 8/92
ANWALTSWECHSEL PROZEßKOSTENHILFE NICHT MUTWILLIG
Rn. 37 Eine Partei, die mutwillig die Mandatsniederlegung des bereits beigeordneten Rechtsanwalts verursacht hat, kann danach weitere Hilfe aus der Staatskasse für ihre beabsichtigte Rechtsverteidigung regelmäßig nicht beanspruchen (vgl. auch OLG Köln, FamRZ 1987, 1168). - LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2017 - L 10 SB 417/16
PKH-Verfahren; Entpflichtung eines Rechtsanwalts; Beiordnung eines neuen …
Wenn das Vertrauensverhältnis zu dem beigeordneten Anwalt durch sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten des Beteiligten zerstört worden ist und dies die Entpflichtung des Anwalts nach § 48 Abs. 2 BRAO verursacht hat, besteht kein Anspruch auf die Beiordnung eines anderen RA; ein solches Verlangen ist dann vielmehr rechtsmissbräuchlich (vgl Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2008 - L 3 B 619/08 U PKH -, juris; BGH NJW-RR 1992, 189; OLG Köln FamRZ 1987, 1168; s.a. OLG Frankfurt MDR 1988, 570). - LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - L 3 B 619/08
Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts bei bewilligter Prozesskostenhilfe; …
Wenn das Vertrauensverhältnis zu dem beigeordneten Anwalt durch sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten der Partei zerstört worden ist und dies die Entpflichtung des Anwalts nach § 48 Abs. 2 BRAO verursacht hat, besteht kein Anspruch auf die Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts; ein solches Verlangen ist dann vielmehr rechtsmissbräuchlich (vgl. BGH NJW-RR 1992, 189; OLG Köln FamRZ 1987, 1168; s. a. OLG Frankfurt MDR 1988, 570; OLG Celle MDR 1960, 846; OLG Braunschweig NJW 1962, 256). - BSG, 29.06.2017 - B 9 SB 1/17 S Wenn das Vertrauensverhältnis zu dem beigeordneten Anwalt durch sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten des Beteiligten zerstört worden ist und dies die Entpflichtung des Anwalts nach § 48 Abs. 2 BRAO verursacht hat, besteht kein Anspruch auf die Beiordnung eines anderen RA; ein solches Verlangen ist dann vielmehr rechtsmissbräuchlich (vgl Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2008 - L 3 B 619/08 U PKH -, juris; BGH NJW-RR 1992, 189; OLG Köln FamRZ 1987, 1168; s.a. OLG Frankfurt MDR 1988, 570).
- VGH Bayern, 23.04.2009 - 11 B 07.30511
Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts
Rn. 16 2. Auch in einem Verfahren, in dem die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben ist, kann die Beiordnung eines anderen als des zunächst gewählten Bevollmächtigten dann verweigert werden, wenn - wie hier der Fall - der Beteiligte, dem Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, durch eigenes, sachlich ungerechtfertigtes Verhalten die maßgebliche Ursache für die Entpflichtung des zunächst beigeordneten Rechtsanwalts nach § 48 Abs. 2 BRAO gesetzt hat, da sein Vorgehen als mutwillig im Sinn von § 114 Satz 1 ZPO gewertet werden muss (BGH vom 31.10.1991, ebenda; OLG Koblenz vom 13.12.1985 FamRZ 1986, 375; OLG Köln vom 11.5.1987 FamRZ 1987, 1168; OLG Köln vom 13.3.1992 FamRZ 1992, 966). - LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2013 - L 18 AS 108/13 Wenn das Vertrauensverhältnis zu dem beigeordneten Anwalt durch sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten des Beteiligten zerstört worden ist und dies die Entpflichtung des Anwalts verursacht hat, besteht kein Anspruch auf die Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts; ein solches Verlangen ist dann vielmehr rechtsmissbräuchlich (…vgl BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 3; BGH NJW-RR 1992, 189; OLG Köln FamRZ 1987, 1168; OLG Frankfurt MDR 1988, 570; OLG Celle MDR 1960, 846; OLG Braunschweig NJW 1962, 256).
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