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| VGH Bayern, 16.10.2006 - 14 ZB 06.30878 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 08.11.2010 - 14 ZB 10.30358
Angebliche Divergenz nicht ausreichend dargelegt
Rn. 10 c. Sollte in der vorstehend unter b. genannten Rüge sinngemäß die (weitere) Rüge enthalten sein, das Verwaltungsgericht habe seine Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO verletzt, weil es den Kläger nicht näher zu den Gründen für seine in der Bundesrepublik Deutschland erfolgte Konversion befragt habe, dann greift dies ebenfalls nicht durch, denn die Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts gehört nicht zu den in § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG i.V.m. § 138 VwGO abschließend geregelten Gründen, aus denen in asylrechtlichen Streitigkeiten die Berufung wegen eines Verfahrensmangels zuzulassen ist (vgl. BayVGH vom 10.2.2006 Az. 1 ZB 06.30093; BayVGH vom 16.10.2006 Az. 14 ZB 06.30878; BayVGH vom 21.7.2008 Az. 1 ZB 08.30252). - VGH Bayern, 27.01.2009 - 14 ZB 09.30004
Asylrecht (Iran); grundsätzliche Bedeutung (verneint); Verfahrensfehler, weil …
Rn. 10 b. Die Rüge, das Verwaltungsgericht habe seine Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO verletzt, greift ebenfalls nicht durch, denn die Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts gehört nicht zu den in § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG i.V.m. § 138 VwGO abschließend geregelten Gründen, aus denen in asylrechtlichen Streitigkeiten die Berufung wegen eines Verfahrensmangels zuzulassen ist (vgl. BayVGH vom 10.2.2006 Az.: 1 ZB 06.30093; BayVGH vom 16.10.2006 Az.: 14 ZB 06.30878; BayVGH vom 21.7.2008 Az.: 1 ZB 08.30252).
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