Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.07.2010 - 14 ZB 09.3052 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Keine ernstlichen Zweifel;Keine privilegierte Landwirtschaft im Nebenerwerb bei der Haltung von 7 Alpakas auf einer Fläche von 0,4 ha;Kein "Dienen" eines für Zwecke der Stromerzeugung (Photovoltaikanlage) erstellten Gebäudes für die Alpakahaltung;Kein Verfahrensfehler, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91
Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht, …
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2010 - 14 ZB 09.3052
Auch für die in Bezug auf die Feststellung der Beeinträchtigung öffentlicher Belange i.S.v. § 35 Abs. 3 BauGB vorzunehmende Wertung und Bewertung der örtlichen Gegebenheiten stehen Art und Umfang der Beweiserhebung im pflichtgemäßen Ermessen des Tatsachengerichts (BVerwG vom 14.11.1991 NVwZ-RR 1992, 227).Das gilt nur dann nicht, wenn ein Beteiligter geltend macht, dass die Karten oder Lichtbilder in Bezug auf bestimmte, für die Entscheidung wesentliche Merkmale keine Aussagekraft besitzen, und dies zutreffen kann (siehe auch BVerwG vom 14.11.1991 a.a.O.; BVerwG vom 4.6.2008 Az. 4 B 35.08).
Maßgebend für die Beurteilung im Rahmen von § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO ist insoweit allein, ob die dem Gericht bereits vorliegenden Erkenntnisquellen im Einzelfall ausreichen (BVerwG vom 14.11.1991 a.a.O.).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2010 - 14 ZB 09.3052
Rn. 3 Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83; BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2010 - 14 ZB 09.3052
Rn. 3 Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83; BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642).
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2010 - 14 ZB 09.3052
Rn. 3 Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83; BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2010 - 14 ZB 09.3052
Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (BVerwG vom 10.3.2004 DVBl. 2004, 838/839). - BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 26.08
Entbehrlichkeit einer Ortsbesichtigung; Anforderungen an eine Ergänzungssatzung; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2010 - 14 ZB 09.3052
Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. z.B. BVerwG vom 3.12.2008 BauR 2009, 617 m.w.N.; siehe auch BVerwG vom 15.9.2005 BauR 2006, 54), dass Lichtbilder und Lagepläne im Rahmen von § 86 Abs. 1 VwGO unbedenklich verwertbar sind, wenn sie die Örtlichkeiten in ihren für die gerichtliche Beurteilung maßgeblichen Merkmalen so eindeutig ausweisen, dass sich der mit einer Ortsbesichtigung erreichbare Zweck mit ihrer Hilfe ebenso zuverlässig erfüllen lässt. - BVerwG, 04.06.2008 - 4 B 35.08
Auslösen eines nachbarrechtlichen Abwehranspruches aufgrund der Nichteinhaltung …
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2010 - 14 ZB 09.3052
Das gilt nur dann nicht, wenn ein Beteiligter geltend macht, dass die Karten oder Lichtbilder in Bezug auf bestimmte, für die Entscheidung wesentliche Merkmale keine Aussagekraft besitzen, und dies zutreffen kann (…siehe auch BVerwG vom 14.11.1991 a.a.O.; BVerwG vom 4.6.2008 Az. 4 B 35.08). - BVerwG, 12.05.2000 - 11 B 31.00
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Landesrecht als irrevisibles …
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2010 - 14 ZB 09.3052
Rn. 14 Schließlich ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwG vom 19.4.1994 Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 169 m.w.N.; BVerwG vom 4.1.1995, BRS 57 Nr. 93; BVerwG vom 12.5.2000 Az. 11 B 31/00), der der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, davon auszugehen, dass ein - wie vorliegend das Verwaltungsgericht Ansbach - in den einschlägigen Rechtsstreitigkeiten erfahrenes Tatsachengericht in der Regel die örtlichen Gegebenheiten allein mit Hilfe von Karten- und Bildmaterial beurteilen kann.
- VGH Bayern, 15.11.2012 - 1 ZB 11.1632
Außenbereichsvorhaben; drei baugleiche Unterstände mit Photovoltaik-Dachanlagen; …
Eine Raumhöhe von fast 6 m an den mehr als 18 m langen Nordseiten der drei Unterstände erscheint unter dem Gesichtspunkt der vom Kläger behaupteten (landwirtschaftlichen) Zweckbestimmungen als übersetzt und daher nicht gerechtfertigt (vgl. auch: BVerwG vom 31.8.1993 Az. 4 B 150.93 : Schutzhütte für Pferde; BayVGH vom 8.7.2010 Az. 14 ZB 09.3052 : primär der gewerblichen Stromerzeugung dienende Halle soll nach Aufnahme einer Alpaka-Zucht Privilegierung beanspruchen können). - VG Würzburg, 25.03.2014 - W 4 K 14.285
Aufschüttungen im Außenbereich stellen kein privilegiertes Vorhaben i.S.d. § 35 …
Die gerichtliche Aufklärungspflicht erfordert nur dann die Einnahme eines Augenscheins vor Ort, wenn sich dem Gericht im Einzelfall aufdrängen muss, dass Lichtbilder zur Beurteilung der örtlichen Verhältnisse unzureichend sind oder ein Beteiligter von den Bildern abweichende Merkmale der Örtlichkeiten behauptet (BayVGH, B.v. 08.07.2010 - 14 ZB 09.3052 - juris, Rn. 13). - VG Würzburg, 25.03.2014 - W 4 K 13.292
Aufschüttungen im Außenbereich stellen kein privilegiertes Vorhaben i.S.d. § 35 …
Die gerichtliche Aufklärungspflicht erfordert nur dann die Einnahme eines Augenscheins vor Ort, wenn sich dem Gericht im Einzelfall aufdrängen muss, dass Lichtbilder zur Beurteilung der örtlichen Verhältnisse unzureichend sind oder ein Beteiligter von den Bildern abweichende Merkmale der Örtlichkeiten behauptet (BayVGH, B.v. 08.07.2010 - 14 ZB 09.3052 - juris, Rn. 13). - VGH Bayern, 19.01.2012 - 14 ZB 11.2184
Berufungszulassungsverfahren; ernstliche Zweifel; besondere rechtliche …
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hatte keinen Erfolg (Beschluss des Senats vom 8.7.2010 Az. 14 ZB 09.3052). - VG Ansbach, 28.07.2011 - AN 18 K 11.00672
Beseitigungsanordnung; Rechtsnachfolge; Zwangsgeld
Rn. 2 Die gegen diesen Bescheid gerichtete Klage wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 17. September 2009, AN 18 K 08.00733, abgewiesen; der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Juli 2010, 14 ZB 09.3052, abgelehnt.
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