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| VGH Bayern, 15.09.2010 - 14 ZB 10.715 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Keine ernstlichen ZweifelErmessensausübung durch ministerielle Erlasse zulässig; eigene Ermessensausübung der zuständigen Behörde nur bei Besonderheiten des Einzelfalles erforderlich.Keine besonderen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten.Keine grundsätzliche ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83
Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist - …
Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2010 - 14 ZB 10.715
Die Ermessensbindung durch Verwaltungsvorschriften ist allerdings nicht so weitgehend, dass sie es nicht erlauben würde, wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalles Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG vom 18.9.1984 BVerwGE 70, 127/142 m.w.N.; BVerwG vom 10.8.1990 NJW 1991, 650/651 m.w.N.).Vielmehr stellt es einen Ermessensmangel dar, wenn die Behörde im Rahmen ihrer Ermessensermächtigung die Entscheidungen so schematisiert, dass die Besonderheiten des Einzelfalles außer Betracht bleiben (z.B. BVerwG vom 18.9.1984 a.a.O.; BVerwG vom 27.1.1989 NVwZ 1989, 469; BVerwG vom 24.4.1989 NVwZ 1989, 762).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2010 - 14 ZB 10.715
Rn. 3 Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83; BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2010 - 14 ZB 10.715
Rn. 3 Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83; BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642).
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2010 - 14 ZB 10.715
Rn. 3 Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83; BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2010 - 14 ZB 10.715
Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (BVerwG vom 10.3.2004 DVBl. 2004, 838/839). - BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93
Ausländerrecht: Rechtsnatur der "Hinweise zur rechtlichen Behandlung abgelehnter …
Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2010 - 14 ZB 10.715
Die Selbstbindung durch Verwaltungsvorschriften entbindet die Behörde daher nicht von der Verpflichtung, in jedem in Frage kommenden Fall zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Selbstbindung durch die Verwaltungsvorschrift gegeben sind (BVerwG vom 1.6.1979 NJW 1980, 75; BVerwG vom 19.3.1996 BVerwGE 100, 335/340 f.), ob mithin ein von den Verwaltungsvorschriften abweichender Fall vorliegt. - BVerwG, 10.08.1990 - 1 B 114.89
Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Ermessenseinbürgerung - …
Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2010 - 14 ZB 10.715
Die Ermessensbindung durch Verwaltungsvorschriften ist allerdings nicht so weitgehend, dass sie es nicht erlauben würde, wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalles Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG vom 18.9.1984 BVerwGE 70, 127/142 m.w.N.; BVerwG vom 10.8.1990 NJW 1991, 650/651 m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2011 - 8 A 2247/10
Anspruch eines Schwerbehinderten auf Gewährung einer Parkerleichterung für …
Rn. 106 BayVGH, Beschluss vom 15. September 2010 14 ZB 10.715 -, juris Rn. 6 m.w.N. - VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931
Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften betreffend die Erteilung von …
Rn. 25 Die Anwendung der Richtlinien bei der Ermessensausübung war aus Gründen der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 BV) zulässig und geboten (zur Selbstbindung der Verwaltung durch ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften vgl. BVerwG vom 18.4.1989 NVwZ 1989, 761; vom 19.9.2000 BVerwGE 112, 63; vom 11.11.2008 Az. 7 B 38/08 ; BayVGH vom 15.9.2010 Az. 14 ZB 10.715 RdNr. 6). - OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2025 - 10 B 6.25
Erhaltungsverordnung - Milieuschutzgebiet "Boxhagener Platz" - Vorkaufsrecht - …
Die ermessenslenkenden Erwägungen ergeben sich insoweit aus dem "Konzept für die Nutzung von Vorkaufsrechten nach dem Baugesetzbuch in Berlin" des Beklagten (vgl. zur Zulässigkeit der Lenkung und Bindung des Ermessens durch Verwaltungsvorschriften: BVerwG…, Beschluss vom 27. Dezember 1990 - 1 B 162.90 -, juris Rn. 5 m.w.N.) und ihrer Verwaltungspraxis i.V.m. dem in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten allgemeinen Gleichheitssatz (zu dessen Bedeutung insoweit Bayerischer VGH, Beschluss vom 15. September 2010 - 14 ZB 10.715 -, juris Rn. 6).Diese ergeben sich aber auch hier hinreichend deutlich aus dem "Konzept für die Nutzung von Vorkaufsrechten nach dem Baugesetzbuch in Berlin" des Beklagten (vgl. zur Zulässigkeit der Lenkung und Bindung des Ermessens durch Verwaltungsvorschriften: BVerwG…, Beschluss vom 27. Dezember 1990 - 1 B 162/90 -, juris Rn. 5 m.w.N.) i.V.m. dem in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten allgemeinen Gleichheitssatz (vgl. dazu Bayerischer VGH, Beschluss vom 15. September 2010 - 14 ZB 10.715 -, juris Rn. 6).
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2025 - 10 B 9.25
Erhaltungsverordnung - Milieuschutzgebiet "Falkplatz" - Vorkaufsrecht - …
Die ermessenslenkenden Erwägungen ergeben sich insoweit aus dem "Konzept für die Nutzung von Vorkaufsrechten nach dem Baugesetzbuch in Berlin" des Beklagten (vgl. zur Zulässigkeit der Lenkung und Bindung des Ermessens durch Verwaltungsvorschriften: BVerwG…, Beschluss vom 27. Dezember 1990 - 1 B 162.90 -, juris Rn. 5 m.w.N.) und ihrer Verwaltungspraxis i.V.m. dem in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten allgemeinen Gleichheitssatz (zu dessen Bedeutung insoweit Bayerischer VGH, Beschluss vom 15. September 2010 - 14 ZB 10.715 -, juris Rn. 6).Diese ergeben sich aber auch hier hinreichend deutlich aus dem "Konzept für die Nutzung von Vorkaufsrechten nach dem Baugesetzbuch in Berlin" des Beklagten (vgl. zur Zulässigkeit der Lenkung und Bindung des Ermessens durch Verwaltungsvorschriften: BVerwG…, Beschluss vom 27. Dezember 1990 - 1 B 162/90 -, juris Rn. 5 m.w.N.) i.V.m. dem in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten allgemeinen Gleichheitssatz (vgl. dazu Bayerischer VGH, Beschluss vom 15. September 2010 - 14 ZB 10.715 -, juris Rn. 6).
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2025 - 10 B 8.25
Erhaltungsverordnung - Milieuschutzgebiet "Falkplatz" - Vorkaufsrecht - …
Die ermessenslenkenden Erwägungen ergeben sich insoweit aus dem "Konzept für die Nutzung von Vorkaufsrechten nach dem Baugesetzbuch in Berlin" des Beklagten (vgl. zur Zulässigkeit der Lenkung und Bindung des Ermessens durch Verwaltungsvorschriften: BVerwG…, Beschluss vom 27. Dezember 1990 - 1 B 162.90 -, juris Rn. 5 m.w.N.) und ihrer Verwaltungspraxis i.V.m. dem in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten allgemeinen Gleichheitssatz (zu dessen Bedeutung insoweit Bayerischer VGH, Beschluss vom 15. September 2010 - 14 ZB 10.715 -, juris Rn. 6).Diese ergeben sich aber auch hier hinreichend deutlich aus dem "Konzept für die Nutzung von Vorkaufsrechten nach dem Baugesetzbuch in Berlin" des Beklagten (vgl. zur Zulässigkeit der Lenkung und Bindung des Ermessens durch Verwaltungsvorschriften: BVerwG…, Beschluss vom 27. Dezember 1990 - 1 B 162/90 -, juris Rn. 5 m.w.N.) i.V.m. dem in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten allgemeinen Gleichheitssatz (vgl. dazu Bayerischer VGH, Beschluss vom 15. September 2010 - 14 ZB 10.715 -, juris Rn. 6).
- VGH Bayern, 16.03.2026 - 8 CE 26.39
Beschwerde (einstweiliger Rechtsschutz), Anspruch auf Erteilung einer …
Das ist zulässig und bewirkt, dass die Behörde im Regelfall ihr Ermessen entsprechend den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift auszuüben hat (…vgl. BVerwG, U.v. 18.9.1984 - 1 A 4.83 - BVerwGE 70, 127 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 15.9.2010 - 14 ZB 10.715 - juris Rn. 6;… Wiget in Zeitler, BayStrWG, Art. 18 Rn. 26).Denn, nachdem solche ermessenslenkenden Verwaltungsvorschriften nicht am konkreten, sondern am typischen Einzelfall orientiert sind, ist die Behörde nicht gehindert und kann sogar verpflichtet sein, ihr Ermessen in besonders gelagerten atypischen Sonderfällen abweichend auszuüben (vgl. BayVGH, B.v. 15.9.2010 - 14 ZB 10.715 - juris Rn. 6;… BayVGH, B. v. 3.11.2011 - 8 ZB 11.1457 - juris Rn. 26 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 05.02.2020 - 10 LA 108/18
Abtretung; Aufrechnung; Bestandsvergrößerung; Ermessen; Leistungsrichtlinie; …
Rn. 47 Liegt keine vom Regelfall abweichende Fallkonstellation vor, kann die Behörde ohne weitere Ermessenserwägungen und auch sonst ohne weitergehende Begründung der Ermessensentscheidung nach Maßgabe der Leistungsrichtlinie und ihrer Verwaltungspraxis entscheiden (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 15.09.2010 - 14 ZB 10.715 -, juris Rn. 6; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 15.11.2016 - 8 LB 58/16 -, juris Rn. 62 f.;… Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, § 40 Rn. 127;… Weiß in Mann/Sennekamp/Uetrichtz, VwVfG, 2. Auflage 2019, § 39 Rn. 38; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 13.03.2008 - 7 C 44.07 -, juris Rn. 39 f.). - VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 11.1457
Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, die bei der Erteilung einer …
Rn. 26 Die Anwendung der Richtlinien bei der Ermessensausübung war aus Gründen der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 BV) zulässig und geboten (zur Selbstbindung der Verwaltung durch ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften vgl. BVerwG vom 18.4.1989 NVwZ 1989, 761; vom 19.9.2000 BVerwGE 112, 63; vom 11.11.2008 Az. 7 B 38/08 ; BayVGH vom 15.9.2010 Az. 14 ZB 10.715 RdNr. 6). - VGH Bayern, 05.12.2011 - 8 ZB 11.1748
Berufungszulassung (abgelehnt); Sondernutzungserlaubnis für Freischankfläche; …
Rn. 27 "Die Anwendung der Richtlinien bei der Ermessensausübung war aus Gründen der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 BV) zulässig und geboten (zur Selbstbindung der Verwaltung durch ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften vgl. BVerwG vom 18.4.1989 NVwZ 1989, 761; vom 19.9.2000 BVerwGE 112, 63; vom 11.11.2008 Az. 7 B 38/08 ; BayVGH vom 15.9.2010 Az. 14 ZB 10.715 RdNr. 6). - VG Ansbach, 21.06.2021 - AN 10 K 19.02569
Widerruf einer Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung einer Werbeklapptafel
Bestehen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer vom Regelfall abweichenden Fallkonstellation, dann begründet es aber keinen Ermessensmangel, wenn die Behörde ohne weitere Ermessenserwägungen im Einzelfall nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift entscheidet (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 15.09.2010 - 14 ZB 10.715 - juris Rn. 6 m.w.N.). - VG Ansbach, 01.12.2015 - AN 1 K 14.00808
Reisekosten, Erstattung, Fortbildungsreise, externer Anbieter, gleichbleibende …
- VG Ansbach, 03.07.2025 - AN 10 K 24.85
Rehabilitationsinteresse bei Zutrittsverweigerung, Widerruf einer vorläufigen …
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