Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.09.2013 - 14 ZB 12.1899 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Teilzulassung; Drogeriemarkt; Nutzungsänderung; Variationsbreite; typisierende Betrachtungsweise; Lebensmittelmarkt
- IWW
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung und Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von einem Einzelhandelsgeschäft zu einem Drogeriemarkt
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Drogerie statt Lebensmittelmarkt: Nutzungsänderung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Variationsbreite der Baugenehmigung erlaubt keine Nutzungsänderung von Einzelhandelsgeschäft zu Drogeriemarkt
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung? Inhalt der Baugenehmigung maßgeblich!
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Variationsbreite der Baugenehmigung erlaubt keine Nutzungsänderung von Einzelhandelsgeschäft zu Drogeriemarkt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Feststellung und Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von einem Einzelhandelsgeschäft zu einem Drogeriemarkt
Besprechungen u.ä. (3)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Variationsbreite der Baugenehmigung erlaubt keine Nutzungsänderung von Einzelhandelsgeschäft zu Drogeriemarkt
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung? Inhalt der Baugenehmigung maßgeblich!
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Drogerie ist kein Lebensmittelmarkt: Neue Baugenehmigung erforderlich! (IBR 2014, 239)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 04.07.2012 - AN 9 K 11.149
- VGH Bayern, 09.09.2013 - 14 ZB 12.1899
Papierfundstellen
- BauR 2014, 233
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09
Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2013 - 14 ZB 12.1899
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Nutzungsänderung gemäß § 29 Abs. 1 BauGB ein Vorhaben, durch dessen Verwirklichung die jeder Art von Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so dass sich die Frage der Genehmigungsfähigkeit unter bodenrechtlichen Aspekten neu stellt (vgl. BVerwG, U.v. 18.10.2010 - 4 C10.09 - BVerwGE 138, 166).Wie oben bereits dargelegt wurde, kommt es diesbezüglich auf eine typisierende Betrachtungsweise an (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 - BVerwGE 138, 166 für die Gebietsverträglichkeit; B.v. 19.12.1994 - 4 B 260.94 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 54 für die Nutzungsänderung).
- BVerwG, 19.12.1994 - 4 B 260.94
Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2013 - 14 ZB 12.1899
Bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise (dazu BVerwG, B.v. 9.12.1994 - 4 B 260.94 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 54) ist jedoch die Nutzung als Drogeriefachmarkt für einen Lebensmittelmarkt nicht mehr charakteristisch.Wie oben bereits dargelegt wurde, kommt es diesbezüglich auf eine typisierende Betrachtungsweise an (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 - BVerwGE 138, 166 für die Gebietsverträglichkeit; B.v. 19.12.1994 - 4 B 260.94 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 54 für die Nutzungsänderung).
- BVerwG, 11.07.2001 - 4 B 36.01
Anspruch auf rechtliches Gehör; Bestandsschutz eines Gewerbebetriebes im Rahmen …
Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2013 - 14 ZB 12.1899
Mag eine einzelne Stärkung des jeweiligen Randsortiments noch zu einer Nutzungsintensivierung führen, die noch keine Nutzungsänderung bedeutet (dazu BVerwG, B.v. 11.7.2001 - 4 B 36.01 - BRS 64 Nr. 73), so führt jedenfalls die beabsichtigte Nutzung "Drogeriefachmarkt" auf einer Fläche von 896 m² zu einer Nutzungsänderung gegenüber dem genehmigten Lebensmittelmarkt. - VGH Bayern, 15.01.2007 - 15 ZB 06.1361
Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2013 - 14 ZB 12.1899
Der Inhalt der Baugenehmigung und damit das genehmigte Vorhaben bestimmt sich nach der Bezeichnung und den Regelungen im Bescheid sowie durch die in Bezug genommenen Bauvorlagen und sonstigen Unterlagen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 15.1.2007 - 15 ZB 06.1361 - juris Rn. 6).
- VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 3 S 2590/18
Nutzungsuntersagung einer baurechtswidrigen Vergnügungsstätte
Die Bauvorlagen konkretisieren nicht nur den Bauantrag und damit das geplante Vorhaben, sondern sie bestimmen auch Inhalt und Umfang der Genehmigung; denn bei einer Genehmigung ohne Einschränkungen ist das Bauvorhaben so genehmigt, wie es in den Bauvorlagen dargestellt ist (…zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.04.2014 - 8 S 1528/13 -, juris, Urt. v. 25.10.2002 - 5 S 1706/01 -, juris;… Urt. v. 17.11.1989 - 8 S 1172/89 -, UPR 1990, 390; Bayerischer VGH, Beschl. v. 09.09.2013 - 14 ZB 12.1899 -, BauR 2014, 233). - VGH Baden-Württemberg, 09.04.2014 - 8 S 1528/13
Nutzungsänderung eines Lehrlingswohnheims in eine Asylbewerberunterkunft; …
Rn. 11 Der Regelungsumfang einer Baugenehmigung hinsichtlich der mit ihr zugelassenen Art der Nutzung einschließlich ihrer Variationsbreite bzw. ihrer Zweckbestimmung richtet sich nach der Bezeichnung des Vorhabens in der Genehmigung sowie den weiteren Regelungen im Genehmigungsbescheid, den Bauvorlagen und sonstigen in Bezug genommenen Unterlagen (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 25.10.2002 - 5 S 1706/01 - juris Rn. 65; Bayerischer VGH, Beschluss vom 09.09.2013 - 14 ZB 12.1899 - BauR 2014, 233). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2025 - 3 M 334/24
Sofortige Vollziehung einer Aufhebung zuvor erteilter Baugenehmigungen und …
Die Nutzungsänderung eines Lebensmittelmarktes mit Nebensortimenten in einen Drogeriemarkt kann eine Nutzungsänderung darstellen, weil die Belange der Wirtschaft gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. a BauGB berührt werden; im Hinblick auf die Regelung des § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO können insoweit unterschiedliche Anforderungen gelten (vgl. VGH München, Beschluss vom 9. September 2013 - 14 ZB 12.1899 - juris Rn. 10 ff.; OVG Koblenz…, Urteil vom 20. Juni 2013 - 1 A 11230/12 - juris Rn. 38).Dabei ist auf die Möglichkeit der bauleitplanerischen Einflussnahme abzustellen (vgl. VGH München, Beschluss vom 9. September 2013 - 14 ZB 12.1899 - juris Rn. 10; OVG Münster…, Beschluss vom 23.11.2010 - 7 A 2535/09 - juris Rn. 8).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2022 - 3 M 304/22
Nutzungsänderung von einer Wohngruppe für Menschen mit psychischer …
Die Nutzungsänderung eines Lebensmittelmarktes mit Nebensortimenten in einen Drogeriemarkt kann eine Nutzungsänderung darstellen, weil die Belange der Wirtschaft gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. a BauGB berührt werden; im Hinblick auf die Regelung des § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO können insoweit unterschiedliche Anforderungen gelten (vgl. VGH München, Beschluss vom 9. September 2013 - 14 ZB 12.1899 - juris Rn. 10 ff.; OVG Koblenz…, Urteil vom 20. Juni 2013 - 1 A 11230/12 - juris Rn. 38).Dabei ist auf die Möglichkeit der bauleitplanerischen Einflussnahme abzustellen (vgl. VGH München, Beschluss vom 9. September 2013 - 14 ZB 12.1899 - juris Rn. 10; OVG Münster…, Beschluss vom 23.11.2010 - 7 A 2535/09 - juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 09.11.2020 - 9 CS 20.2005
Nutzungsuntersagung für ein Einzelhandelsgeschäft
Mit dem Verwaltungsgericht ist dem Fehlen von sortimentsbezogenen Auflagen und dem Erteilungsjahr der Baugenehmigung keine Bedeutung beizumessen, zumal das Argument der Antragstellerin, dass es im Jahr 1973 noch nicht die Regelung im § 34 Abs. 3 BauGB und auch keine entsprechende Regelung in § 11 BauNVO gegeben habe, viel eher die Erklärung dafür liefert, warum zusätzliche sortimentsbeschränkende Auflagen oder Regelungen in der seinerzeitigen Baugenehmigung, anders als in der in der Beschwerdebegründung angeführten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. September 2013 (Az. 14 ZB 12.1899 - juris), von der Genehmigungsbehörde nicht für notwendig erachtet wurden. - VG Saarlouis, 07.04.2016 - 5 K 168/15
Baugenehmigung; Nutzungsänderung einer Spielhalle in ein Wettbüro im …
Er kann damit wesentlich auch durch den Bauantrag mitbestimmt werden, insbesondere wenn der Bauherr selbst nur einen engen Rahmen zulässiger Nutzungen zur Genehmigung stellt und damit das Vorhaben eingrenzt.(VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 09.04.2014 - 8 S 1528/13 -, BRS 82 Nr. 168 (Umnutzung eines bestehenden Wohn- und Bürogebäudes mit Lagerräumen und Gemeinschaftsunterkünfte für 51 Asylbewerber in Wohnheim mit 68 Plätzen) unter Hinweis auf das Urteil vom 25.10.2002 - 5 S 1706/01 -, juris Rdnr. 65 und Bay. VGH, Beschluss vom 09.09.2013 - 14 ZB 12.1899 -, BauR 2014, 233). - VGH Baden-Württemberg, 09.04.2014 - 8 S 1528/138
Aufschiebende Wirkung; Baugenehmigung; Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber; …
Der Regelungsumfang einer Baugenehmigung hinsichtlich der mit ihr zugelassenen Art der Nutzung einschließlich ihrer Variationsbreite bzw. ihrer Zweckbestimmung richtet sich nach der Bezeichnung des Vorhabens in der Genehmigung sowie den weiteren Regelungen im Genehmigungsbescheid, den Bauvorlagen und sonstigen in Bezug genommenen Unterlagen (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 25.10.2002 - 5 S 1706/01 - [...] Rn. 65; Bayerischer VGH , Beschluss vom 09.09.2013 - 14 ZB 12.1899 - BauR 2014, 233). - VG Ansbach, 19.04.2018 - AN 3 S 18.00458
Gustavstraße: Kein Baustopp für Grüner Baum
Rn. 49 Nachdem bei den nun zur Genehmigung gestellten Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Gebäude die Nutzung als Schank- und Speisewirtschaft mit Saalnutzung aufrecht erhalten werden soll, bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Variationsbreite der bis zum Jahr 2014 bestehenden Nutzung überschritten wird und sich damit die Frage der planungsrechtlichen Zulässigkeit erneut stellen würde (BayVGH, B.v. 9.9.2013 - 14 ZB 12.1899 - juris), so dass von einem fortbestehenden Bestandsschutz auszugehen ist. - VG Ansbach, 03.03.2020 - AN 3 K 17.02482
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Sanierung und Teilumnutzung eines …
Rn. 62 Nachdem bei den nun zur Genehmigung gestellten Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Gebäude die Nutzung als Schank- und Speisewirtschaft mit Saalnutzung aufrecht erhalten werden soll, bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Variationsbreite der bis zum Jahr 2014 bestehenden Nutzung überschritten wird und sich damit die Frage der planungsrechtlichen Zulässigkeit erneut stellen würde (BayVGH, B.v. 9.9.2013 - 14 ZB 12.1899 - juris), so dass von einem fortbestehenden Bestandsschutz auszugehen ist. - VG Augsburg, 26.07.2018 - Au 5 K 17.1592
Baugenehmigung für die Errichtung einer Außentreppe an eine landwirtschaftliche …
Steht eine Veränderungssperre einem Vorhaben entgegen, ist dieses bauplanungsrechtlich unzulässig (BayVGH, B.v. 9.9.2013 - 14 ZB 12.1899 - juris Rn. 3) und infolgedessen abzulehnen. - VG Saarlouis, 19.12.2018 - 5 L 1318/18
Nutzungsuntersagung für ein Internetcafé; faktische Nutzung als Spielhalle
- VG Göttingen, 14.07.2015 - 2 A 377/14
Baugenehmigung; Bauvorbescheid; Bestandsschutz; Bestimmtheit; …
- VG München, 29.04.2014 - M 1 K 13.5722
Asylbewerber, Baugenehmigung, Bebauungsplan, Gemeinde, Gewerbegebiet, …
- VG Ansbach, 21.08.2020 - AN 17 S 20.01363
Untersagung der Nutzung eines Einzelhandelsgeschäftes für Heimdekor als …
- VG Ansbach, 18.02.2014 - AN 3 K 13.02115
Planungsrechtlich relevante Nutzungsänderung; Gaststätten- und Raucherlärm; …
- VG Gelsenkirchen, 30.07.2015 - 6 L 1220/15
Eilverfahren Nutzungsuntersagung Nutzungsänderung formelle Illegalität …
- VG Ansbach, 21.08.2020 - AN 17 S 20.01411
Nutzungsuntersagung für ein Einzelhandelsgeschäft
- VG Würzburg, 10.11.2022 - W 5 K 20.529
Erfolgreiche Nachbarklage gegen die Erweiterung einer Gaststätte im Mischgebiet
- VG Ansbach, 12.05.2021 - AN 17 K 19.01616
Landwirtschaftliche Maschinenhalle ist keine Garage
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