Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.11.2019 - 14 ZB 18.2584 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kürzung der Hinterbliebenenversorgung wegen Versorgungsausgleich zugunsten eines früheren Ehepartners des verstorbenen Versorgungsberechtigten; jedenfalls dann keine analoge Anwendung des § 55c Abs. 1 Satz 2 SVG im Bereich der Hinterbliebenenversorgung; wenn an den ...
- rechtsportal.de
Kürzung der Hinterbliebenenversorgung wegen Versorgungsausgleich zugunsten eines früheren Ehepartners des verstorbenen Versorgungsberechtigten; Voraussetzungen der Anwendung des sogenannten Pensionistenprivilegs; Klärung des Spezialitätsverhältnisses der §§ 37 , ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 12.11.2018 - M 21 K 16.5754
- VGH Bayern, 18.11.2019 - 14 ZB 18.2584
Papierfundstellen
- FamRZ 2020, 882
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2019 - 14 ZB 18.2584
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2019 - 14 ZB 18.2584
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2019 - 14 ZB 18.2584
Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548). - BVerfG, 11.12.2014 - 1 BvR 1485/12
Abschaffung des sogenannten Rentnerprivilegs im Rahmen der Strukturreform des …
Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2019 - 14 ZB 18.2584
Dieser Ansatz des Gesetzgebers spricht dafür, die Frage, inwieweit von dem dem Versorgungsausgleich zugrunde liegenden, verfassungskonformen Prinzip der sofortigen und endgültigen Teilung der Anrechte (vgl. BVerfG, B.v. 11.12.2014 - 1 BvR 1485/12 - NJW 2015, 686 Rn. 15 f.) auch für Hinterbliebene der versorgungsausgleichsverpflichteten Person eine Ausnahme dergestalt möglich sein kann, dass von einer Kürzung der Versorgung (ausgleichspflichtiger Personen und ihrer Hinterbliebenen) abgesehen wird, ausschließlich nach den speziell für diese Frage geschaffenen §§ 37, 38 VersAusglG zu beurteilen. - VGH Bayern, 18.07.2017 - 3 BV 16.590
Landesbeamtenrecht; Versorgung; Versorgungsurheber; Witwengeld; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2019 - 14 ZB 18.2584
Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil vom 12. November 2018 (im Anschluss an BSG, U.v. 20.3.2013 - B 5 2/12 R - juris Rn. 16 und BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 3 BV 16.590 - juris Rn. 31 ff.) für unbegründet gehalten und vollumfänglich abgewiesen, woraufhin die Klägerin die Zulassung der Berufung beantragt hat.
- VG Regensburg, 01.12.2023 - RO 12 K 21.537
Anpassung des Versorgungsausgleichs und Aufhebung der Kürzung der …
Rn. 33 a. Die erkennende Kammer schließt sich der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs an (U. v. 18.7.2017 - 3 BV 16.590; B. v. 18.11.2019 - 14 ZB 18.2584) an.
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