Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.09.2022 - 14 ZB 22.1545 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayNatSchG Art. 39; VwGO § 124 Abs. 2; GG Art. 14 Abs. 1
Anfechtungsklage gegen Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 24.05.2022 - RO 4 K 20.2231
- VGH Bayern, 19.09.2022 - 14 ZB 22.1545
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2022 - 14 ZB 22.1545
Rn. 3 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2022 - 14 ZB 22.1545
Rn. 3 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2022 - 14 ZB 22.1545
Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
- VGH Bayern, 03.05.2016 - 14 B 15.205
Erstreckung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts auf Gesamtgrundstück
Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2022 - 14 ZB 22.1545
Dabei geht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts schon dann gerechtfertigt sein kann, wenn der Erwerb eines Grundstücks vorteilhafte Auswirkungen auf die in Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG genannten Belange hat (vgl. BayVGH, U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.205 - VGH n.F. 69, 103 Rn. 41 m.w.N), und dass Grundstücke im Eigentum der öffentlichen Hand - Gleiches gilt auch für Naturschutzverbände - die Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege besser und sicherer gewährleisten als Grundstücke in der Hand von Privatpersonen, deren privatnützige Interessen leicht in Konflikt mit den Anforderungen von Naturschutz und Landschaftspflege geraten können (vgl. BayVGH, U.v. 3.5.2016 a.a.O. Rn. 54 m.w.N). - VGH Bayern, 09.07.2020 - 14 B 19.96
Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts als Ermessensentscheidung
Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2022 - 14 ZB 22.1545
Rn. 7 Die vom Kläger auch im Rahmen seiner Kritik am Vorliegen von Rechtfertigungsgründen nach Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG angesprochene erforderliche Abwägung mit (grund) rechtlich geschützten Privatinteressen wie der Privatautonomie oder dem Eigentumsgrundrecht nach Art. 14 GG betrifft nur die Frage der ordnungsgemäßen behördlichen Ermessensausübung (vgl. BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96 - BayVBl 2021, 454 Rn. 34). - VGH Bayern, 09.07.2020 - 14 B 19.765
Ökologische Verflechtung des Gewässers mit den Landbereichen
Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2022 - 14 ZB 22.1545
Dabei ist jedoch bei der Beurteilung des Gewichts des Eingriffs in Privatinteressen durch Ausübung des Vorkaufsrechts die Besonderheit zu sehen, dass bei dem - vom Verwaltungsgericht ohne Rechtsfehler bejahten - Vorliegen der in Art. 39 Abs. 1 und 2 BayNatSchG vorgesehenen Tatbestandsvoraussetzungen das jeweils betroffene Grundstück von vornherein mit dem naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht belastet ist (BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.765 - BayVBl 2021, 529 Rn. 35 m.w.N.).
- VG Ansbach, 31.01.2023 - AN 11 K 21.02046
Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts
Rn. 31 Anders als eine Enteignung, die nur zulässig ist, wenn das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreichbar ist, kann die Ausübung des Vorkaufsrechts schon dann gerechtfertigt sein, wenn der Erwerb eines Grundstücks vorteilhafte Auswirkungen auf die in Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG genannten Belange hat (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2022 - 14 ZB 22.1545 - juris Rn. 6;… U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.205 - VGH n.F. 69, 103 Rn. 41 m.w.N), und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Grundstücke im Eigentum der öffentlichen Hand die Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege besser und sicherer gewährleisten als Grundstücke in der Hand von Privatpersonen, deren privatnützige Interessen leicht in Konflikt mit den Anforderungen von Naturschutz und Landschaftspflege geraten können (…vgl. BayVGH, U.v. 3.5.2016 a.a.O. Rn. 54 m.w.N). - VG Ansbach, 30.09.2025 - AN 11 K 21.01962
Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts, Angrenzen an ein …
Anders als eine Enteignung, die nur zulässig ist, wenn das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreichbar ist, kann die Ausübung des Vorkaufsrechts schon dann gerechtfertigt sein, wenn der Erwerb eines Grundstücks vorteilhafte Auswirkungen auf die in Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG genannten Belange hat (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2022 - 14 ZB 22.1545 - juris Rn. 6;… U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.205 - juris Rn. 41 m.w.N.). - VG Würzburg, 28.03.2023 - W 4 K 22.1118
Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht, naturschutzrechtliche Rechtfertigung, …
Rn. 24 Anders als eine Enteignung, die nur zulässig ist, wenn das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreichbar ist, kann die Ausübung des Vorkaufsrechts schon dann gerechtfertigt sein, wenn der Erwerb eines Grundstücks vorteilhafte Auswirkungen auf die in Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG genannten Belange hat (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2022 - 14 ZB 22.1545 - juris Rn. 6).
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