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   VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 14-IV-09   

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VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 14-IV-09 (https://dejure.org/2009,34064)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26.03.2009 - 14-IV-09 (https://dejure.org/2009,34064)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26. März 2009 - 14-IV-09 (https://dejure.org/2009,34064)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 955/00

    Bodenreform III

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 14-IV-09
    Vielmehr lassen sich bundesverfassungsrechtlich etwaige Ansprüche allein aus dem Sozialstaatsprinzip herleiten, das eine Verantwortung der staatlichen Gemeinschaft für solche Lasten begründet, die aus einem von der Gesamtheit zu tragenden Schicksal entstanden sind und mehr oder weniger zufällig nur einzelne Bürger oder bestimmte Gruppen von ihnen getroffen haben (BVerfGE 102, 254 [297 ff.]; 112, 1 [29 f.]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits ausführlich mit den in erster Linie aus der Haager Landkriegsordnung, dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge und dem allgemeinen Völkerrecht herzuleitenden Maßgaben zur Behandlung der fraglichen Enteignungen befasst und eine Rechtsverletzung insoweit verneint (vgl. BVerfGE 112, 1 [24 ff.]; 94, 12 [46 ff.]; zuletzt Kammerbeschluss vom 15. Dezember 2008 - 2 BvR 2462/07).

    Die Verfassungsgemäßheit der dort geschaffenen Ansprüche hat das Bundesverfassungsgericht bereits bejaht (BVerfGE 112, 1 [38 f.]).

  • BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2462/07

    Keine Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zur Schaffung eines

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 14-IV-09
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits ausführlich mit den in erster Linie aus der Haager Landkriegsordnung, dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge und dem allgemeinen Völkerrecht herzuleitenden Maßgaben zur Behandlung der fraglichen Enteignungen befasst und eine Rechtsverletzung insoweit verneint (vgl. BVerfGE 112, 1 [24 ff.]; 94, 12 [46 ff.]; zuletzt Kammerbeschluss vom 15. Dezember 2008 - 2 BvR 2462/07).

    Die ihm insoweit zukommende Kompetenz hat der Bundesgesetzgeber abschließend in Anspruch genommen (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, BT-Drs. 12/4887, S. 29; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 2 BvR 2462/07).

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 14-IV-09
    Aufgrund dieser Umstände stand ihm von Verfassungs wegen ein weiter Gestaltungsspielraum zu, der erst dann verletzt ist, wenn die gesetzlichen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind (vgl. BVerfGE 101, 275 [288 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 93-IV-07
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 14-IV-09
    Denn eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 93-IV-07; st. Rspr.).
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 14-IV-09
    Eine Berufung auf den Gleichheitssatz muss damit aber von vornherein ausscheiden, weil jeder Träger der öffentlichen Gewalt den Gleichheitssatz nur innerhalb seines eigenen Zuständigkeitsbereichs zu beachten hat, was aufgrund der föderalen Kompetenzabgrenzung insbesondere im Verhältnis zwischen Bund und Ländern gilt (vgl. Osterloh in: Sachs, GG, 4. Aufl., Art. 3 Rn. 81; BVerfGE 79, 127 [158]).
  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 14-IV-09
    Vielmehr lassen sich bundesverfassungsrechtlich etwaige Ansprüche allein aus dem Sozialstaatsprinzip herleiten, das eine Verantwortung der staatlichen Gemeinschaft für solche Lasten begründet, die aus einem von der Gesamtheit zu tragenden Schicksal entstanden sind und mehr oder weniger zufällig nur einzelne Bürger oder bestimmte Gruppen von ihnen getroffen haben (BVerfGE 102, 254 [297 ff.]; 112, 1 [29 f.]).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 14-IV-09
    Er verstößt weder gegen Art. 79 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 84, 90 [118 ff.]) noch gegen zwingende Vorgaben des Völkerrechts.
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 14-IV-09
    Der Beschwerdeführer muss selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen sein (vgl. BVerfGE 1, 97 [101 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 14-IV-09
    Lässt sich die behauptete Grundrechtsverletzung hingegen von vornherein ausschließen, fehlt es an einem schützenswerten Interesse des Beschwerdeführers, das Verfassungsbeschwerdeverfahren durchzuführen (vgl. BVerfGE 40, 141 [156]; BVerfG NVwZ 2000, 72).
  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 14-IV-09
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits ausführlich mit den in erster Linie aus der Haager Landkriegsordnung, dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge und dem allgemeinen Völkerrecht herzuleitenden Maßgaben zur Behandlung der fraglichen Enteignungen befasst und eine Rechtsverletzung insoweit verneint (vgl. BVerfGE 112, 1 [24 ff.]; 94, 12 [46 ff.]; zuletzt Kammerbeschluss vom 15. Dezember 2008 - 2 BvR 2462/07).
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 44-IV-19
    Dies muss nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest als möglich erscheinen (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 14-IV-09 m.w.N.; Beschluss vom 15. Dezember 2016 - Vf. 99-IV-16; vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Juli 2005, BVerfGE 113, 348 [363]).
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 43-IV-19
    Dies muss nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest als möglich erscheinen (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 14-IV-09 m.w.N.; Beschluss vom 15. Dezember 2016 - Vf. 99-IV-16; vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Juli 2005, BVerfGE 113, 348 [363]).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 140-IV-15
    Lässt sich die behauptete Grundrechtsverletzung hingegen von vornherein ausschließen, fehlt es an einem schützenswerten Interesse des Beschwerdeführers, das Verfassungsbeschwerdeverfahren durchzuführen (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 14-IV-09 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 15.12.2016 - 99-IV-16

    Zu den Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde - hier gegen

    Dies muss nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest als möglich erscheinen (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 14-IV-09 m.w.N.; BVerfG, Urteil vom 27. Juli 2005, BVerfGE 113, 348 [363]; Magen in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, § 92 Rn. 19 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 24-IV-17
    Dies muss nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest als möglich erscheinen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - Vf. 99-IV-16; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 14-IV-09 m.w.N.; BVerfG, Urteil vom 27. Juli 2005, BVerfGE 113, 348 [363]; Magen in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, § 92 Rn. 19 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 64-IV-14
    Der Beschwerdeführer muss dabei selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen sein (SächsVerfG, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 14-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 132-IV-15
    Der Beschwerdeführer muss durch diesen Akt gegenwärtig und unmittelbar betroffen sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 14-IV-09).
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