Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 143-IV-15 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen, 21.09.2015 - 1 B 231/15
- VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 143-IV-15
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 131-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 143-IV-15
Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 131-IV-15; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 125-IV-16 Dass die von den Gerichten hierbei zu Grunde gelegten Erwägungen in einem so hohen Maße unvertretbar wären, dass sie nicht mehr als Anwendung von Recht, sondern als Willkür erscheinen, hat die Beschwerdeführerin nicht dargetan (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 131-IV-15; Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 143-IV-15, st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 144-IV-15 Es entspricht darüber hinaus der ständigen und verfassungsrechtlich unbedenklichen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, dass die Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe kein Zuweisungsrecht für Kindertageseinrichtungen hat, die sich in der Trägerschaft der freien Jugendhilfe befinden (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 143-IV-15; SächsOVG, Beschluss vom 24. November 2014, NJW 2015, 1546).
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