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| VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 131-IV-15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 24.08.2015 - 5 K 85/15
- VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 131-IV-15
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- OVG Sachsen, 24.11.2014 - 1 B 251/14
Kindertagespflege; Kindertageseinrichtung, Betreuungsplatz, Wunsch- und …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 131-IV-15
Hatte aber das von der Beschwerdeführerin mit ihren Anträgen zu 1 bis 3 verfolgte Begehren nach der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Auffassung des Verwaltungsgerichts (vgl. auch SächsOVG, Beschluss vom 24. November 2014, NJW 2015, 1546) von vornherein keine Aussicht auf Erfolg, ist verfassungsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass das Verwaltungsgericht die Kosten der Anträge zu 1 bis 3 der Beschwerdeführerin auferlegt hat (SächsVerfGH…, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 61-IV-15 - juris Rn. 12). - VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 66-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 131-IV-15
Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 4/03
Willkür bei Kostenentscheidung; Willkürverbot
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 131-IV-15
Stellt der Gesetzgeber eine Entscheidung in das billige Ermessen des Gerichts, sind unzulängliche Billigkeitserwägungen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in einem so hohen Maße unvertretbar, dass sie nicht mehr als Anwendung von Recht, sondern als Willkür erscheinen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 3-IV-15; SaarlVerfGH, Beschluss vom 19. März 2004 - Lv 4/03 - juris).
- VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 114-IV-14
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 131-IV-15
Hierzu muss er den Sachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 114-IV-14; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 3-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 131-IV-15
Stellt der Gesetzgeber eine Entscheidung in das billige Ermessen des Gerichts, sind unzulängliche Billigkeitserwägungen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in einem so hohen Maße unvertretbar, dass sie nicht mehr als Anwendung von Recht, sondern als Willkür erscheinen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 3-IV-15; SaarlVerfGH, Beschluss vom 19. März 2004 - Lv 4/03 - juris). - VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 61-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 131-IV-15
Hatte aber das von der Beschwerdeführerin mit ihren Anträgen zu 1 bis 3 verfolgte Begehren nach der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Auffassung des Verwaltungsgerichts (vgl. auch SächsOVG, Beschluss vom 24. November 2014, NJW 2015, 1546) von vornherein keine Aussicht auf Erfolg, ist verfassungsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass das Verwaltungsgericht die Kosten der Anträge zu 1 bis 3 der Beschwerdeführerin auferlegt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 61-IV-15 - juris Rn. 12).
- VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 125-IV-16 Dass die von den Gerichten hierbei zu Grunde gelegten Erwägungen in einem so hohen Maße unvertretbar wären, dass sie nicht mehr als Anwendung von Recht, sondern als Willkür erscheinen, hat die Beschwerdeführerin nicht dargetan (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 131-IV-15; Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 143-IV-15, st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 92-IV-18 Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 131-IV-15; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 56-IV-16 Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 131-IV-15; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 93-IV-18
Umfang der Kostenerstattung für eine Sachverständigengutachenten nach einem …
Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 131-IV-15; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 116-IV-18
Verfassungsmäßige Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen wiederholter Zwischenrufe …
(SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 131-IV-15; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 10-IV-18 Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 131-IV-15; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 126-IV-15 Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 131-IV-15; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 145-IV-16 Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 131-IV-15; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 54-IV-16 Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 131-IV-15; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 144-IV-15 Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 131-IV-15; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 143-IV-15
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