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| VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 61-IV-15 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 20.04.2015 - 5 L 2328/14
- VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 61-IV-15
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- OVG Sachsen, 24.11.2014 - 1 B 251/14
Kindertagespflege; Kindertageseinrichtung, Betreuungsplatz, Wunsch- und …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 61-IV-15
Hatte aber das von der Beschwerdeführerin mit den Anträgen zu 1 bis 3 verfolgte Begehren nach der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Auffassung des Verwaltungsgerichts (vgl. auch SächsOVG, Beschluss vom 24. November 2014, NJW 2015, 1546) von vornherein keine Aussicht auf Erfolg, ist verfassungsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass das Verwaltungsgericht die anteiligen Kosten der Beschwerdeführerin auferlegt hat. - VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 66-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 61-IV-15
Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 4/03
Willkür bei Kostenentscheidung; Willkürverbot
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 61-IV-15
Stellt der Gesetzgeber eine Entscheidung in das billige Ermessen des Gerichts, sind unzulängliche Billigkeitserwägungen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in einem so hohen Maße unvertretbar, dass sie nicht mehr als Anwendung von Recht, sondern als Willkür erscheinen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 3-IV-15; SaarlVerfGH, Beschluss vom 19. März 2004 - Lv 4/03 - juris).
- VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 114-IV-14
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 61-IV-15
Hierzu muss er den Sachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerf- GH, Beschluss vom 2. Juli 2015 ïEUR Vf. 114-IV-14; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 3-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 61-IV-15
Stellt der Gesetzgeber eine Entscheidung in das billige Ermessen des Gerichts, sind unzulängliche Billigkeitserwägungen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in einem so hohen Maße unvertretbar, dass sie nicht mehr als Anwendung von Recht, sondern als Willkür erscheinen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 3-IV-15; SaarlVerfGH, Beschluss vom 19. März 2004 - Lv 4/03 - juris). - OVG Sachsen, 29.07.2014 - 1 B 138/14
Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Betreuungsleistung, Wunsch- und …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 61-IV-15
Die von der Beschwerdeführerin darüber hinaus angegriffene, hinsichtlich der Klageanträge zu 4 und 5 die gerichtliche Prognose der Erfolgsaussichten tragende Annahme einer Sechs-Monats-Frist auch für die Bedarfsanmeldung entspricht der Auslegung, die das Landesrecht durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht gefunden hat (SächsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 1 B 138/14 - juris; Beschluss vom 9. September 2014 - 1 D 71/14 - juris). - OVG Sachsen, 09.09.2014 - 1 D 71/14
Betreuungsplatz, Kindergartenplatz, Anmeldung, Betreuungsbedarf, …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 61-IV-15
Die von der Beschwerdeführerin darüber hinaus angegriffene, hinsichtlich der Klageanträge zu 4 und 5 die gerichtliche Prognose der Erfolgsaussichten tragende Annahme einer Sechs-Monats-Frist auch für die Bedarfsanmeldung entspricht der Auslegung, die das Landesrecht durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht gefunden hat (SächsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 1 B 138/14 - juris; Beschluss vom 9. September 2014 - 1 D 71/14 - juris).
- VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 142-IV-15 Diese obergerichtliche Rechtsprechung beruht auf einer eingehenden Prüfung der Rechtslage, stützt sich auf sachliche Erwägungen und ist ihrerseits in Ergebnis und Begründung ohne verfassungsrechtliche Bedenken (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 61-IV-15 - juris); die insoweit auch gegen die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen erhobenen Einwendungen greifen nicht durch.
- VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 131-IV-15 Hatte aber das von der Beschwerdeführerin mit ihren Anträgen zu 1 bis 3 verfolgte Begehren nach der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Auffassung des Verwaltungsgerichts (vgl. auch SächsOVG, Beschluss vom 24. November 2014, NJW 2015, 1546) von vornherein keine Aussicht auf Erfolg, ist verfassungsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass das Verwaltungsgericht die Kosten der Anträge zu 1 bis 3 der Beschwerdeführerin auferlegt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 61-IV-15 - juris Rn. 12).
- VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 109-IV-15 Hatte aber das von dem Beschwerdeführer mit seinem Antrag zu 1 verfolgte Begehren nach der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Auffassung des Verwaltungsgerichts (vgl. auch SächsOVG, Beschluss vom 24. November 2014, NJW 2015, 1546) von vornherein keine Aussicht auf Erfolg, ist verfassungsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass das Verwaltungsgericht die Kosten des Antrages zu 1 dem Beschwerdeführer auferlegt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 61-IV-15 - juris Rn. 12).
- VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 126-IV-15 Hatte aber das von dem Beschwerdeführer mit seinen Anträgen zu 1 bis 3 verfolgte Begehren nach der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Auffassung des Verwaltungsgerichts (vgl. auch SächsOVG, Beschluss vom 24. November 2014, NJW 2015, 1546) von vornherein keine Aussicht auf Erfolg, ist verfassungsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass das Verwaltungsgericht die Kosten der Anträge zu 1 bis 3 dem Beschwerdeführer auferlegt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 61-IV-15 - juris Rn. 12).
- VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 120-IV-15 Hatte aber das von der Beschwerdeführerin mit ihrer Klage verfolgte Begehren nach der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Auffassung des Verwaltungsgerichts (vgl. auch SächsOVG, Beschluss vom 24. November 2014, NJW 2015, 1546) von vornherein keine Aussicht auf Erfolg, ist verfassungsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass das Verwaltungsgericht die Kosten des Verfahrens der Beschwerdeführerin auferlegt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 61-IV-15 - juris Rn. 12).
- VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 119-IV-15 Hatte aber das von der Beschwerdeführerin mit ihrer Klage verfolgte Begehren nach der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Auffassung des Verwaltungsgerichts (vgl. auch SächsOVG, Beschluss vom 24. November 2014, NJW 2015, 1546) von vornherein keine Aussicht auf Erfolg, ist verfassungsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass das Verwaltungsgericht die Kosten des Verfahrens der Beschwerdeführerin auferlegt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 61-IV-15 - juris Rn. 12).
- VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 103-IV-15 Hatte aber das von der Beschwerdeführerin mit ihren Anträgen zu 1 bis 3 verfolgte Begehren nach der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Auffassung des Verwaltungsgerichts (vgl. auch SächsOVG, Beschluss vom 24. November 2014, NJW 2015, 1546) von vornherein keine Aussicht auf Erfolg, ist verfassungsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass das Verwaltungsgericht die Kosten der Anträge zu 1 bis 3 der Beschwerdeführerin auferlegt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 61-IV-15 - juris Rn. 12).
- VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 106-IV-15 Hatte aber das von dem Beschwerdeführer mit seinen Anträgen zu 1, 2, 4 bis 6 verfolgte Begehren nach der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Auffassung des Verwaltungsgerichts (vgl. auch SächsOVG, Beschluss vom 24. November 2014, NJW 2015, 1546) von vornherein keine Aussicht auf Erfolg, ist verfassungsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass das Verwaltungsgericht die Kosten der Anträge zu 1, 2, 4 bis 6 dem Beschwerdeführer auferlegt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 61-IV-15 - juris Rn. 12).
- VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 125-IV-15 Hatte aber das von der Beschwerdeführerin mit ihrer Klage verfolgte Begehren nach der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Auffassung des Verwaltungsgerichts (vgl. auch SächsOVG, Beschluss vom 24. November 2014, NJW 2015, 1546) von vornherein keine Aussicht auf Erfolg, ist verfassungsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass das Verwaltungsgericht die Kosten des Verfahrens der Beschwerdeführerin auferlegt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 61-IV-15 - juris Rn. 12).
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