Rechtsprechung
| EuGH, 07.03.1985 - 145/84 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- EU-Kommission
Cochet / Bedrijfsvereniging voor de gezondheid, geestelijke en maatschappelijke belangen
SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ARBEITSLOSIGKEIT - ARBEITSLOSER , DER SICH IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT BEGIBT - AUFRECHTERHALTUNG DES LEISTUNGSANSPRUCHS - VOLLARBEITSLOSER GRENZGÄNGER , DER IM HOHEITSGEBIET DES ZUSTÄNDIGEN MITGLIEDSTAATS WOHNUNG NIMMT - ...
- EU-Kommission
Cochet / Bedrijfsvereniging voor de gezondheid, geestelijke en maatschappelijke belangen
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit eines Wanderarbeitnehmers; Soziale Absicherung der Wanderarbeitnehmer; Soziale Absicherung eines vollarbeitslosen Grenzgängers; Wohnsitznahme eines Grenzgängers in dem Hoheitsgebiet des Staates seiner vorigen Beschäftigung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ARBEITSLOSIGKEIT - ARBEITSLOSER , DER SICH IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT BEGIBT - AUFRECHTERHALTUNG DES LEISTUNGSANSPRUCHS - VOLLARBEITSLOSER GRENZGÄNGER , DER IM HOHEITSGEBIET DES ZUSTÄNDIGEN MITGLIEDSTAATS WOHNUNG NIMMT - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsverfahren - Verordnung Nr. 1408/71 - Leistungen bei Arbeitslosigkeit.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.1985 - 145/84
- EuGH, 07.03.1985 - 145/84
Wird zitiert von ... (11)
- EuGH, 06.11.2003 - C-311/01
Kommission / Niederlande - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Soziale …
Zum einen sei sowohl der Überschrift des Abschnitts 3 des Titels III, Kapitel 6, der Verordnung Nr. 1408/71 als auch der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu entnehmen, dass der Mitgliedstaat der letzten Beschäftigung der zuständige Staat bleibe, da dessen Verpflichtungen nur ruhten, nicht jedoch erloschen seien (Urteile vom 7. März 1985 in der Rechtssache 145/84, Cochet, Slg. 1985, 801, Randnrn.Diesem Ergebnis steht weiter nicht entgegen, dass der Mitgliedstaat der letzten Beschäftigung, dessen Verpflichtungen so lange, wie der Arbeitslose in einem anderen Mitgliedstaat wohnt, ruhen, aber nicht erloschen sind, seine auf diesem Gebiet grundsätzlich bestehende Zuständigkeit wieder erlangt, falls der betreffende Arbeitnehmer dort seinen Wohnsitz nimmt (Urteile Cochet, Randnrn. 15 und 16, und Huijbrechts, Randnr. 24).
- EuGH, 13.03.1997 - C-131/95
Huijbrechts / Commissie voor de behandeling van administratieve geschillen …
21 Aus all diesen Vorschriften ergibt sich, daß der für Leistungen bei Arbeitslosigkeit zuständige Staat der Staat ist, in dem zuletzt eine Beschäftigung ausgeuebt worden ist (vgl. Urteil vom 7. März 1985 in der Rechtssache 145/84, Cochet, Slg. 1985, 801, Randnr. 14), so daß gemäß Artikel 1 Buchstaben o und q der Verordnung grundsätzlich dieser Mitgliedstaat diese Leistungen zu zahlen hat.25 So hat der Gerichtshof im Urteil Cochet (…a. a. O.) entschieden, daß zum einen Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii der Verordnung den Grundsatz, daß zuständiger Staat der Staat der letzten Beschäftigung ist, unberührt lässt (Randnr. 15) und daß zum anderen Artikel 69, der den Fall von "Arbeitslosen, die sich in einen anderen Mitgliedstaat als den zuständigen Staat begeben", regelt, nicht auf einen vollarbeitslosen Grenzgänger anwendbar ist, der nach Beendigung seiner letzten Beschäftigung im Hoheitsgebiet des zuständigen Mitgliedstaats, d. h. des Mitgliedstaats, in dem er zuletzt beschäftigt war, Wohnung nimmt.
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2020 - L 14 AL 72/17
Arbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - …
Zwar hat er, indem er sich zunächst der Schweizer Arbeitsverwaltung zur Verfügung gestellt hat, das koordinationsrechtliche Prinzip befolgt, dass - auch im Falle der Arbeitslosigkeit - zuständiger Staat gemäß Art. 13 Abs. 3 lit. a) VO (EG) 883/2004 grundsätzlich derjenige ist, dessen Rechtsvorschriften die letzte Beschäftigung unterliegt (…EuGH, Urteile vom 13. März 1997 - C-131/95 -, Rn. 21, 25, und vom 07. März 1985 - 145/84 -, Rn. 15; jeweils juris;… BeckOK/Leopold VO (EG) 883/2004 Art. 11 Rn. 45 m.w.N.).
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2004 - C-372/02
Adanez-Vega
{FN:11} - Vgl. z. B. Rechtssache 145/84 (Cochet, Slg. 1985, 801, Randnr. 11 des Urteils) und Rechtssache C-454/93 (Van Gestel, Slg. 1995, I-1707, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-311/01
Kommission / Niederlande
L 149, S. 2.3: - Urteil vom 7. März 1985 in der Rechtssache 145/84 (Cochet, Slg. 1985, 801). - Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-62/91
Gordon Sinclair Gray gegen Adjudication Officer. - Soziale Sicherheit - …
(4) - Vgl. Urteile vom 7. März 1985 in der Rechtssache 145/84 (Cochet, Slg. 1985, 801) und vom 12. Juni 1986 in der Rechtssache 302/84 (Ten Holder, Slg. 1986, 1821). - EuGH, 28.04.1988 - 192/87
Vanhaeren / Rijksdienst voor Arbeidsvoorziening
11 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. März 1985 in der Rechtssache 145/84 ( Cochet, Slg. 1985, 801 ) ausgeführt hat, wird diese allgemeine Regel durch die besonderen Bestimmungen der Verordnung über die Leistungen bei Arbeitslosigkeit konkretisiert, nach denen auf diesem Gebiet der "zuständige Staat" der Staat ist, in dem zuletzt eine Beschäftigung ausgeuebt worden ist. - Generalanwalt beim EuGH, 21.09.1994 - C-308/93
Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank gegen J.M. Cabanis-Issarte. - Soziale …
(7) - Urteil vom 7. März 1985 in der Rechtssache 145/84 (Slg. 1985, 801, Randnr. 11); vgl. zuletzt ausserdem Urteil vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache C-454/93 (Van Gestel, Slg. 1995, I-1707, insbesondere Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1995 - C-308/94
Office national de l'emploi gegen Heidemarie Naruschawicus. - Soziale Sicherheit …
( 7 ) Urteil vom 7. März 1985 .n der Rechtssache 145/84 (Slg. 1985, 801, Randnr. 11); vgl. zuletzt außerdem Urteil vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache C-454/93 (Van Gestel, Slg. 1995, I-1707, insbesondere Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 09.03.1988 - 192/87
Marie-Jeanne Vanhaeren gegen Rijksdienst voor Arbeidsvoorziening.
1 _ Urteil vom 7. März 1985 in der Rechtssache 145/84. - Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - C-201/91
Bernard Grisvard und Georges Kreitz gegen Association pour l'emploi dans …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| RG, 28.05.1884 - I 145/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 12, 118
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 31.01.1985 - 145/84 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
H.J.E. Cochet gegen Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de gezondheid, geestelijke en maatschappelijke belangen.
Vorabentscheidungsverfahren - Verordnung Nr. 1408/71 - Leistungen bei Arbeitslosigkeit
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.1985 - 145/84
- EuGH, 07.03.1985 - 145/84
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".