Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 05.07.2002

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   OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2002 - 15 B 21/02   

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https://dejure.org/2002,35458
OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2002 - 15 B 21/02 (https://dejure.org/2002,35458)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.07.2002 - 15 B 21/02 (https://dejure.org/2002,35458)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Juli 2002 - 15 B 21/02 (https://dejure.org/2002,35458)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.06.1991 - 5 C 33.87

    BAföG-Änderungsgesetz - Unbillige Härte - Verwertungszugriff - Belastung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2002 - 15 B 21/02
    Auch wirtschaftliche Hindernisse sind ihrer Art nach grundsätzlich geeignet, eine unbillige Härte im Sinne des § 29 Abs. 3 BAföG zu begründen (vgl. BVerwG, FamRZ 1992, 237).
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 05.07.2002 - 15 B 21/02   

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https://dejure.org/2002,59798
VG Schleswig, 05.07.2002 - 15 B 21/02 (https://dejure.org/2002,59798)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05.07.2002 - 15 B 21/02 (https://dejure.org/2002,59798)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05. Juli 2002 - 15 B 21/02 (https://dejure.org/2002,59798)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 21.03.2023 - 1 BvR 1620/22

    Verfassungsbeschwerde betreffend ablehnenden BAföG-Bescheid wegen Anrechnung

    Ein wirtschaftliches Verwertungshindernis kann auch die Notwendigkeit begründen, Vermögen im Wege der Zwangsversteigerung eines Hausgrundstücks einzusetzen, weil dabei regelmäßig ein erheblicher wirtschaftlicher Verlust entsteht (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 12 C 11.1343 -, Rn. 28; VG Stuttgart, Urteil vom 15. Mai 2006 - 11 K 2940/05 -, Rn. 25; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 15 B 21/02 -, Rn. 9; VG Dresden, Beschluss vom 13. März 2008 - 5 K 2552/07 -, Rn. 51 ff.; ebenso Hartmann, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 29 Rn. 15 [April 2016] m.w.N.).
  • VG Köln, 28.09.2021 - 3 K 5310/19
    Dies trifft dann nicht zu, wenn dem Auszubildenden die Vermögensverwertung tatsächlich nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen möglich ist, vgl. zum Ganzen Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 15 B 21/02 -, Rn. 4 - 11, juris.
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