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   FG Köln, 07.12.2017 - 15 K 1122/16   

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FG Köln, 07.12.2017 - 15 K 1122/16 (https://dejure.org/2017,51886)
FG Köln, Entscheidung vom 07.12.2017 - 15 K 1122/16 (https://dejure.org/2017,51886)
FG Köln, Entscheidung vom 07. Dezember 2017 - 15 K 1122/16 (https://dejure.org/2017,51886)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com
  • Betriebs-Berater

    Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahme-Überschuss-Rechnung

  • Betriebs-Berater

    Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahme-Überschuss-Rechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 162 ; EStG § 4 Abs. 3 S. 1
    Rechtsstreit über Hinzuschätzungen nach einer steuerlichen Außenprüfung im Rahmen der Festsetzung der Einkommensteuer; Bestehen einer gesetzlichen Pflicht zur Vergabe einer lückenlosen fortlaufenden Rechnungsnummer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einnahme-Überschuss-Rechnung - Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei § 4 Abs. 3 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahme-Überschuss-Rechnung

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer | Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahme-Überschuss-Rechnung

  • IWW (Kurzinformation)

    Gewinnermittlung | Bei Einnahmen-Überschussrechnung muss keine lückenlos fortlaufende Rechnungsnummer vergeben werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nicht fortlaufende Rechnungsnummern: Finanzamt durfte keinen "Unsicherheits-Zuschlag" erheben

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahme-Überschuss-Rechnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahme-Überschuss-Rechnung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahme-Überschuss-Rechnung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 06.03.2018)

    Fortlaufende Nummer auf Rechnungen?

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einnahmenüberschussrechnung EÜR
    Grundfragen der Gewinnermittlung (inklusive § 4 Abs. 3-Rechnung)
    Formalia (Aufzeichnung, Wahl der Gewinnermittlung)
    Aufzeichnung und Aufbewahrung

Papierfundstellen

  • BB 2018, 292
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 16.02.2006 - X B 57/05

    Führung Kassenbuch - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Auszug aus FG Köln, 07.12.2017 - 15 K 1122/16
    Die Aufzeichnungsverpflichtung aus einem Steuergesetz (hier dem UStG 1967) wirke indessen, sofern dieses Gesetz keine Beschränkung auf seinen Geltungsbereich enthalte oder sich eine solche Beschränkung aus der Natur der Sache ergebe, unmittelbar für alle Besteuerungszwecke (vgl. bestätigend unter Verweis auf § 22 UStG i.V.m. §§ 63 bis 68 UStDV: BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02, BStBl II 2004, 599; ebenso BFH-Beschluss vom 16. Februar 2006 X B 57/05, BFH/NV 2006, 940).

    Anknüpfend an die - auch aus dem UStG hergeleitete - Einzelaufzeichnungspflicht verlangt die BFH-Rechtsprechung eine geordnete und chronologische Dokumentation bei Geldeingängen (sowohl auf dem Bankkonto oder bei Barzahlungen; vgl. BFH-Beschluss vom 16. Februar 2006 X B 57/05, BFH/NV 2006, 940).

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus FG Köln, 07.12.2017 - 15 K 1122/16
    Die Aufzeichnungsverpflichtung aus einem Steuergesetz (hier dem UStG 1967) wirke indessen, sofern dieses Gesetz keine Beschränkung auf seinen Geltungsbereich enthalte oder sich eine solche Beschränkung aus der Natur der Sache ergebe, unmittelbar für alle Besteuerungszwecke (vgl. bestätigend unter Verweis auf § 22 UStG i.V.m. §§ 63 bis 68 UStDV: BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02, BStBl II 2004, 599; ebenso BFH-Beschluss vom 16. Februar 2006 X B 57/05, BFH/NV 2006, 940).
  • FG Hamburg, 01.08.2016 - 2 V 115/16

    Aussetzung der Vollziehung: Aufzeichnungspflicht von Barumsätzen bei

    Auszug aus FG Köln, 07.12.2017 - 15 K 1122/16
    Das FG Hamburg hat hierzu in einem Beschluss vom 1. August 2016 (2 V 115/16, Juris) beanstandet, dass ein Steuerpflichtiger statt einer fortlaufenden Rechnungsnummer die Belegnummer, mit der Z-Bons monatlich erneut mit "1" begannen, in eine Excel-Tabelle aufgenommen hatte.
  • BFH, 07.02.2017 - X B 79/16

    Höhe des pauschalen Sicherheitszuschlags bei Lücken in der

    Auszug aus FG Köln, 07.12.2017 - 15 K 1122/16
    In einem jüngeren Beschuss vom 7. Februar 2017 (X B 79/16, BFH/NV 2017, 774) führt der BFH aus, dass Lücken in der Rechnungsnummernabfolge im konkreten - vom FG als Tatsacheninstanz zu beurteilenden - Einzelfall eine Hinzuschätzung in Form eines (Un-)Sicherheitszuschlags rechtfertigen können, jedenfalls wenn das FG aufgrund der Vielzahl von Lücken bei den Rechnungsnummern in Kombination mit nachweisbar nicht verbuchten Rechnungen die Vollständigkeit der Erfassung der Einnahmen nicht mehr als gewährleistet ansieht (vgl. hierzu auch das zeitlich nachfolgende Urteil des FG Hamburg vom 28. August 2017 2 K 184/15, Juris).
  • BFH, 13.03.2013 - X B 16/12

    Schätzungsbefugnis bei einer Einnahmen-Überschussrechnung, wenn der

    Auszug aus FG Köln, 07.12.2017 - 15 K 1122/16
    Bei der (freiwilligen) Führung eines Kassenbuchs rechtfertigen wiederholt korrigierte und in sich widersprüchliche Angaben eine Hinzuschätzung (vgl. BFH-Beschluss vom 13. März 2013 X B 16/12, BFH/NV 2013, 902 sowie vorhergehend Urteil des Nds. FG vom 8. Dezember 2011 12 K 389/09, EFG 2013, 291).
  • BFH, 02.03.1982 - VIII R 225/80

    Zu den Anforderungen an die Schätzungsmethode der Geldverkehrsrechnung

    Auszug aus FG Köln, 07.12.2017 - 15 K 1122/16
    In der vom Beklagten benannten BFH-Entscheidung vom 2. März 1982 (VIII R 225/80, BStBl II 1984, 504) hat der BFH eine Hinzuschätzung (dort im Wege der Geldverkehrsrechnung) auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG für rechtens gehalten, weil der Steuerpflichtige keine Einzelaufzeichnungen der Umsätze vornahm, sondern diese kalkulatorisch durch Aufschläge auf den Wareneingang ermittelte (vgl. Rn. 27 der in Juris abgedruckten Entscheidungsgründe).
  • BFH, 15.04.1999 - IV R 68/98

    Gewinnschätzung nach Richtsätzen

    Auszug aus FG Köln, 07.12.2017 - 15 K 1122/16
    In der von den Beteiligten thematisierten BFH-Entscheidung vom 15. April 1999 (IV R 68/98, BStBl II 1999, 481) führte der BFH aus, dass auch bei einer Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG die (ggf. freiwillige und im eigenen Interesse liegende) Aufbewahrung aller Belege im Regelfall auch notwendige Voraussetzung für den Schluss sei, dass die Betriebseinnahmen vollständig erfasst sind und die geltend gemachten Betriebsausgaben als durch den Betrieb veranlasst angesehen werden können.
  • FG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 K 389/09

    Nachvollziehbare Dokumentation und Überprüfbarkeit der vollständigen Erfassung

    Auszug aus FG Köln, 07.12.2017 - 15 K 1122/16
    Bei der (freiwilligen) Führung eines Kassenbuchs rechtfertigen wiederholt korrigierte und in sich widersprüchliche Angaben eine Hinzuschätzung (vgl. BFH-Beschluss vom 13. März 2013 X B 16/12, BFH/NV 2013, 902 sowie vorhergehend Urteil des Nds. FG vom 8. Dezember 2011 12 K 389/09, EFG 2013, 291).
  • FG Düsseldorf, 20.03.2008 - 16 K 4689/06

    Schätzung von Gewinnen bei unzureichender Aufklärung durch den Steuerpflichtigen;

    Auszug aus FG Köln, 07.12.2017 - 15 K 1122/16
    In gleicher Weise haben andere Finanzgerichte Widersprüche in den Rechnungsnummern als Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung angesehen (vgl. etwa FG Düsseldorf vom 20. März 2008 16 K 4689/06 E, U, F zu Widersprüchen zwischen Rechnungsnummer und Rechnungsdatum bei numerisch fortlaufender Nummer - trotz früheren Rechnungsdatums wurde dort eine numerisch höhere Rechnungsnummer als bereits verbuchte Rechnungen erfasst; vgl. auch Urteil des FG Saarland vom 30. Juni 2005 1 K 141/01, Juris, zu doppelt vergebenen Rechnungsnummern und weiteren Mängeln).
  • FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 141/01

    Abgabenordnung; Vorlage privater Kontounterlagen im Rahmen einer Außenprüfung (§

    Auszug aus FG Köln, 07.12.2017 - 15 K 1122/16
    In gleicher Weise haben andere Finanzgerichte Widersprüche in den Rechnungsnummern als Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung angesehen (vgl. etwa FG Düsseldorf vom 20. März 2008 16 K 4689/06 E, U, F zu Widersprüchen zwischen Rechnungsnummer und Rechnungsdatum bei numerisch fortlaufender Nummer - trotz früheren Rechnungsdatums wurde dort eine numerisch höhere Rechnungsnummer als bereits verbuchte Rechnungen erfasst; vgl. auch Urteil des FG Saarland vom 30. Juni 2005 1 K 141/01, Juris, zu doppelt vergebenen Rechnungsnummern und weiteren Mängeln).
  • FG Hamburg, 28.08.2017 - 2 K 184/15

    Umsatzsteuer: Schätzungsbefugnis bei ungeklärten Einlagen/fehlenden

  • FG Hamburg, 25.11.2014 - 3 K 85/14

    Kein Vorsteuerabzug bei sog. Abdeckrechnung

  • FG Köln, 15.07.2014 - 6 V 1134/14

    Hinzuschätzungen wegen Verletzung der Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2022 - 3 K 154/18
    Das ergebe sich auch aus der Entscheidung des Finanzgerichts -FG- Köln zum Aktenzeichen 15 K 1122/16.

    Das Fehlen durchlaufender Rechnungsnummern für sich allein genügt jedenfalls dann nicht, wenn der Steuerpflichtige ein System verwendet, das gar nicht auf durchlaufende Nummerierung angelegt ist (FG Köln, Urt. vom 07.12.2017, 15 K 1122/16, EFG 2018, 375 ).

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