Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
| Zu § 22 des Gesetzes (§§ 63 - 68) |
(1) Unternehmer im Sinne des § 22 Abs. 5 des Gesetzes sind von der Verpflichtung, ein Steuerheft zu führen, befreit,
| 1. | wenn sie im Inland eine gewerbliche Niederlassung besitzen und ordnungsmäßige Aufzeichnungen nach § 22 des Gesetzes in Verbindung mit den §§ 63 bis 66 dieser Verordnung führen; | |
| 2. | soweit ihre Umsätze nach den Durchschnittssätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Gesetzes) besteuert werden; | |
| 3. | soweit sie mit Zeitungen und Zeitschriften handeln; | |
| 4. | soweit sie auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen, oder ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen. |
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 stellt das Finanzamt dem Unternehmer eine Bescheinigung über die Befreiung von der Führung des Steuerhefts aus.
Fassung aufgrund des Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz) vom 17.03.2009
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 25.03.2009 | Drittes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz) | 17.03.2009 |
pflichten § 64Aufzeichnung im Fall der Einfuhr § 65Aufzeichnungs-
pflichten der Kleinunternehmer § 66Aufzeichnungs-
pflichten bei der Anwendung allgemeiner Durchschnittssätze § 66aAufzeichnungs-
pflichten bei der Anwendung des Durchschnittssatzes für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuer-
gesetzes § 67Aufzeichnungs-
pflichten bei der Anwendung der Durchschnittssätze für land-
und forstwirtschaftliche Betriebe § 68Befreiung von der Führung des Steuerhefts
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Rechtsprechung zu § 68 UStDV
53 Entscheidungen zu § 68 UStDV in unserer Datenbank:
- BFH, 15.04.2026 - X R 14/24
Auswahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden; ...
Zum selben Verfahren:
- FG Thüringen, 20.02.2024 - 2 K 209/21
Zur Schätzung bei einem "Imbisswagen" anhand des äußeren Betriebsvergleichs ...
- FG Thüringen, 20.02.2024 - 2 K 209/21
- BFH, 25.03.2026 - X R 19/23
Aufzeichnungspflichten bei Verwendung einer offenen Ladenkasse; Auswahl zwischen ...
- FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18
Schätzungsbefugnis bei Verwendung einer objektiv manipulierbaren elektronischen ...
- FG Münster, 05.12.2019 - 5 K 2886/17
Umsatzsteuer - Zum Nachweis der tatsächlichen Leistungserbringung bei begehrtem ...
- FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 257/20
Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis
Zum selben Verfahren:
- FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 259/20
Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis
- FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 261/20
Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis
- FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 259/20
- FG Schleswig-Holstein, 28.08.2023 - 3 K 25/22
Zur Schätzungsbefugnis bei Mängeln der Kassenführung und zur Schätzungsmethode ...
- FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21
Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen bei einem Taxiunternehmen und ...
Querverweise
Auf § 68 UStDV verweisen folgende Vorschriften:
- Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 74