Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Deutsches Recht trifft KI-Power: Doctrine jetzt kostenlos testen.
Deutschland

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

In der Fassung der Bekanntmachung vom 21.02.2005 (BGBl. I S. 434)

zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.12.2025 (BGBl. I S. 372) m.W.v. 01.01.2026

Zu § 3a des Gesetzes (§ 1)

§ 1(weggefallen)

Zu § 3b des Gesetzes (§§ 2 - 7)

§ 2Verbindungsstrecken im Inland

§ 3Verbindungsstrecken im Ausland

§ 4Anschlussstrecken im Schienenbahnverkehr

§ 5(weggefallen)

§ 6Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten

§ 7Kurze Strecken im grenzüberschreitenden Verkehr mit Wasserfahrzeugen

Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe a und den §§ 6 und 7 des Gesetzes (§§ 8 - 17)
Ausfuhrnachweis und buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§§ 8 - 17)

§ 8Grundsätze für den Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen

§ 9Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen

§ 10Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen

§ 11Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen

§ 12Ausfuhrnachweis bei Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr

§ 13Buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr

§§ 14-16(weggefallen)

§ 17Abnehmernachweis bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe b und § 6a des Gesetzes (§§ 17a - 17d)

§ 17aGelangensvermutung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen

§ 17bGelangensnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen

§ 17cNachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Bearbeitungs- oder Verarbeitungsfällen

§ 17dBuchmäßiger Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Zu § 4 Nr. 2 und § 8 des Gesetzes (§ 18)

§ 18Buchmäßiger Nachweis bei Umsätzen für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt

Zu § 4 Nr. 3 des Gesetzes (§§ 19 - 21)

§ 19(weggefallen)

§ 20Belegmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen

§ 21Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen

Zu § 4 Nr. 5 des Gesetzes (§ 22)

§ 22Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Vermittlungen

Zu § 4 Nr. 18 des Gesetzes (§ 23)

§ 23(weggefallen)

Zu § 4a des Gesetzes (§ 24)

§ 24Antragsfrist für die Steuervergütung und Nachweis der Voraussetzungen

Zu § 10 Abs. 6 des Gesetzes (§ 25)

§ 25Durchschnittsbeförderungsentgelt

Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes (§§ 26 - 29)

§§ 26-29(weggefallen)

Zu § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe d des Gesetzes (§ 30)

§ 30Schausteller

Zu § 13b des Gesetzes (§ 30a)

§ 30aSteuerschuldnerschaft bei unfreien Versendungen

Zu § 14 des Gesetzes (§§ 31 - 34a)

§ 31Angaben in der Rechnung

§ 32Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen

§ 33Rechnungen über Kleinbeträge

§ 34Fahrausweise als Rechnungen

§ 34aRechnungen von Kleinunternehmern

Zu § 15 des Gesetzes (§§ 35 - 43)

§ 35Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge und bei Fahrausweisen

§§ 36-39a(weggefallen)

§ 40Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen

§§ 41-42(weggefallen)

§ 43Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuern

Zu § 15a des Gesetzes (§§ 44 - 45)

§ 44Vereinfachungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs

§ 45Maßgebliches Ende des Berichtigungszeitraums

Zu den §§ 16 und 18 des Gesetzes (§§ 46 - 62)
Dauerfristverlängerung (§§ 46 - 48)

§ 46Fristverlängerung

§ 47Sondervorauszahlung

§ 48Verfahren

Verzicht auf die Steuererhebung (§§ 49 - 50)

§ 49Verzicht auf die Steuererhebung im Börsenhandel mit Edelmetallen

§ 50(weggefallen)

Besteuerung im Abzugsverfahren (§§ 51 - 58)

§§ 51-58(weggefallen)

Vergütung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren (§§ 59 - 62)

§ 59Vergütungsberechtigte Unternehmer

§ 60Vergütungszeitraum

§ 61Vergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer

§ 61aVergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer

§ 62Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen, Belegnachweis

Zu § 22 des Gesetzes (§§ 63 - 68)

§ 63Aufzeichnungspflichten

§ 64Aufzeichnung im Fall der Einfuhr

§ 65Aufzeichnungspflichten der Kleinunternehmer

§ 66Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung allgemeiner Durchschnittssätze

§ 66aAufzeichnungspflichten bei der Anwendung des Durchschnittssatzes für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes

§ 67Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

§ 68Befreiung von der Führung des Steuerhefts

Zu § 23 des Gesetzes (§§ 69 - 70)

§ 69(weggefallen)

§ 70(weggefallen)

Zu § 24 Abs. 4 des Gesetzes (§ 71)

§ 71Verkürzung der zeitlichen Bindungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Zu § 25 Abs. 2 des Gesetzes (§ 72)

§ 72Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Reiseleistungen

Zu § 26 Abs. 5 des Gesetzes (§ 73)

§ 73Nachweis der Voraussetzungen der in bestimmten Abkommen enthaltenen Steuerbefreiungen

Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 74 - 76)

§ 74

§ 74aÜbergangsvorschriften

§ 75Berlin-Klausel (weggefallen)

§ 76(Inkrafttreten)

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht