Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
In der Fassung der Bekanntmachung vom 21.02.2005 (BGBl. I S. 434)zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.12.2025 (BGBl. I S. 372) m.W.v. 01.01.2026
Zu § 3a des Gesetzes (§ 1)
§ 1(weggefallen)
Zu § 3b des Gesetzes (§§ 2 - 7)
§ 2Verbindungsstrecken im Inland
§ 3Verbindungsstrecken im Ausland
§ 4Anschlussstrecken im Schienenbahnverkehr
§ 5(weggefallen)
§ 6Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten
§ 7Kurze Strecken im grenzüberschreitenden Verkehr mit Wasserfahrzeugen
Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe a und den §§ 6 und 7 des Gesetzes (§§ 8 - 17)
Ausfuhrnachweis und buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§§ 8 - 17)
§ 8Grundsätze für den Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen
§ 9Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen
§ 10Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen
§ 11Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen
§ 12Ausfuhrnachweis bei Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
§ 13Buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
§§ 14-16(weggefallen)
§ 17Abnehmernachweis bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe b und § 6a des Gesetzes (§§ 17a - 17d)
§ 17aGelangensvermutung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
§ 17bGelangensnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
§ 17cNachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Bearbeitungs- oder Verarbeitungsfällen
§ 17dBuchmäßiger Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Zu § 4 Nr. 2 und § 8 des Gesetzes (§ 18)
§ 18Buchmäßiger Nachweis bei Umsätzen für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt
Zu § 4 Nr. 3 des Gesetzes (§§ 19 - 21)
§ 19(weggefallen)
§ 20Belegmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen
§ 21Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen
Zu § 4 Nr. 5 des Gesetzes (§ 22)
§ 22Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Vermittlungen
Zu § 4 Nr. 18 des Gesetzes (§ 23)
§ 23(weggefallen)
Zu § 4a des Gesetzes (§ 24)
§ 24Antragsfrist für die Steuervergütung und Nachweis der Voraussetzungen
Zu § 10 Abs. 6 des Gesetzes (§ 25)
§ 25Durchschnittsbeförderungsentgelt
Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes (§§ 26 - 29)
§§ 26-29(weggefallen)
Zu § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe d des Gesetzes (§ 30)
§ 30Schausteller
Zu § 13b des Gesetzes (§ 30a)
§ 30aSteuerschuldnerschaft bei unfreien Versendungen
Zu § 14 des Gesetzes (§§ 31 - 34a)
§ 31Angaben in der Rechnung
§ 32Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen
§ 33Rechnungen über Kleinbeträge
§ 34Fahrausweise als Rechnungen
§ 34aRechnungen von Kleinunternehmern
Zu § 15 des Gesetzes (§§ 35 - 43)
§ 35Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge und bei Fahrausweisen
§§ 36-39a(weggefallen)
§ 40Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen
§§ 41-42(weggefallen)
§ 43Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuern
Zu § 15a des Gesetzes (§§ 44 - 45)
§ 44Vereinfachungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs
§ 45Maßgebliches Ende des Berichtigungszeitraums
Zu den §§ 16 und 18 des Gesetzes (§§ 46 - 62)
Dauerfristverlängerung (§§ 46 - 48)
Verzicht auf die Steuererhebung (§§ 49 - 50)
Besteuerung im Abzugsverfahren (§§ 51 - 58)
§§ 51-58(weggefallen)
Vergütung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren (§§ 59 - 62)
Zu § 22 des Gesetzes (§§ 63 - 68)
§ 63Aufzeichnungspflichten
§ 64Aufzeichnung im Fall der Einfuhr
§ 65Aufzeichnungspflichten der Kleinunternehmer
§ 66Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung allgemeiner Durchschnittssätze
§ 66aAufzeichnungspflichten bei der Anwendung des Durchschnittssatzes für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes
§ 67Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
§ 68Befreiung von der Führung des Steuerhefts
Zu § 23 des Gesetzes (§§ 69 - 70)
Zu § 24 Abs. 4 des Gesetzes (§ 71)
§ 71Verkürzung der zeitlichen Bindungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Zu § 25 Abs. 2 des Gesetzes (§ 72)
§ 72Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Reiseleistungen
Zu § 26 Abs. 5 des Gesetzes (§ 73)
§ 73Nachweis der Voraussetzungen der in bestimmten Abkommen enthaltenen Steuerbefreiungen