Deutschland

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

In der Fassung der Bekanntmachung vom 21.02.2005 (BGBl. I S. 434)

zuletzt geändert durch Verordnung vom 20.07.2023 (BGBl. I S. 199) m.W.v. 01.09.2023

Zu § 3a des Gesetzes 1)

§ 1 (weggefallen)

Zu § 3b des Gesetzes (§§ 2 - 7)

§ 2 Verbindungsstrecken im Inland

§ 3 Verbindungsstrecken im Ausland

§ 4 Anschlussstrecken im Schienenbahnverkehr

§ 5 (weggefallen)

§ 6 Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten

§ 7 Kurze Strecken im grenzüberschreitenden Verkehr mit Wasserfahrzeugen

Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe a und den §§ 6 und 7 des Gesetzes (§§ 8 - 17)
Ausfuhrnachweis und buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§§ 8 - 17)

§ 8 Grundsätze für den Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen

§ 9 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen

§ 10 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen

§ 11 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen

§ 12 Ausfuhrnachweis bei Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr

§ 13 Buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr

§§ 14-16 (weggefallen)

§ 17 Abnehmernachweis bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe b und § 6a des Gesetzes (§§ 17a - 17d)

§ 17a Gelangensvermutung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen

§ 17b Gelangensnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen

§ 17c Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Bearbeitungs- oder Verarbeitungsfällen

§ 17d Buchmäßiger Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Zu § 4 Nr. 2 und § 8 des Gesetzes 18)

§ 18 Buchmäßiger Nachweis bei Umsätzen für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt

Zu § 4 Nr. 3 des Gesetzes (§§ 19 - 21)

§ 19 (weggefallen)

§ 20 Belegmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen

§ 21 Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen

Zu § 4 Nr. 5 des Gesetzes 22)

§ 22 Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Vermittlungen

Zu § 4 Nr. 18 des Gesetzes 23)

§ 23 (weggefallen)

Zu § 4a des Gesetzes 24)

§ 24 Antragsfrist für die Steuervergütung und Nachweis der Voraussetzungen

Zu § 10 Abs. 6 des Gesetzes 25)

§ 25 Durchschnittsbeförderungsentgelt

Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes (§§ 26 - 29)

§§ 26-29 (weggefallen)

Zu § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe d des Gesetzes 30)

§ 30 Schausteller

Zu § 13b des Gesetzes 30a)

§ 30a Steuerschuldnerschaft bei unfreien Versendungen

Zu § 14 des Gesetzes (§§ 31 - 34)

§ 31 Angaben in der Rechnung

§ 32 Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen

§ 33 Rechnungen über Kleinbeträge

§ 34 Fahrausweise als Rechnungen

Zu § 15 des Gesetzes (§§ 35 - 43)

§ 35 Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge und bei Fahrausweisen

§§ 36-39a (weggefallen)

§ 40 Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen

§§ 41-42 (weggefallen)

§ 43 Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuern

Zu § 15a des Gesetzes (§§ 44 - 45)

§ 44 Vereinfachungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs

§ 45 Maßgebliches Ende des Berichtigungszeitraums

Zu den §§ 16 und 18 des Gesetzes (§§ 46 - 62)
Dauerfristverlängerung (§§ 46 - 48)

§ 46 Fristverlängerung

§ 47 Sondervorauszahlung

§ 48 Verfahren

Verzicht auf die Steuererhebung (§§ 49 - 50)

§ 49 Verzicht auf die Steuererhebung im Börsenhandel mit Edelmetallen

§ 50 (weggefallen)

Besteuerung im Abzugsverfahren (§§ 51 - 58)

§§ 51-58 (weggefallen)

Vergütung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren (§§ 59 - 62)

§ 59 Vergütungsberechtigte Unternehmer

§ 60 Vergütungszeitraum

§ 61 Vergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer

§ 61a Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer

§ 62 Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen, Belegnachweis

Zu § 22 des Gesetzes (§§ 63 - 68)

§ 63 Aufzeichnungspflichten

§ 64 Aufzeichnung im Fall der Einfuhr

§ 65 Aufzeichnungspflichten der Kleinunternehmer

§ 66 Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung allgemeiner Durchschnittssätze

§ 66a Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung des Durchschnittssatzes für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes

§ 67 Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

§ 68 Befreiung von der Führung des Steuerhefts

Zu § 23 des Gesetzes (§§ 69 - 70)

§ 69 (weggefallen)

§ 70 (weggefallen)

Zu § 24 Abs. 4 des Gesetzes 71)

§ 71 Verkürzung der zeitlichen Bindungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Zu § 25 Abs. 2 des Gesetzes 72)

§ 72 Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Reiseleistungen

Zu § 26 Abs. 5 des Gesetzes 73)

§ 73 Nachweis der Voraussetzungen der in bestimmten Abkommen enthaltenen Steuerbefreiungen

Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 74 - 76)

§ 74

§ 74a Übergangsvorschriften

§ 75 Berlin-Klausel (weggefallen)

§ 76 (Inkrafttreten)

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