Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Zu § 14 des Gesetzes (§§ 31 - 34) |
(1) 1Eine Rechnung kann aus mehreren Dokumenten bestehen, aus denen sich die nach § 14 Abs. 4 des Gesetzes geforderten Angaben insgesamt ergeben. 2In einem dieser Dokumente sind das Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag jeweils zusammengefasst anzugeben und alle anderen Dokumente zu bezeichnen, aus denen sich die übrigen Angaben nach § 14 Abs. 4 des Gesetzes ergeben. 3Die Angaben müssen leicht und eindeutig nachprüfbar sein.
(2) Den Anforderungen des § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes ist genügt, wenn sich auf Grund der in die Rechnung aufgenommenen Bezeichnungen der Name und die Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers eindeutig feststellen lassen.
(3) 1Für die in § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 5 des Gesetzes vorgeschriebenen Angaben können Abkürzungen, Buchstaben, Zahlen oder Symbole verwendet werden, wenn ihre Bedeutung in der Rechnung oder in anderen Unterlagen eindeutig festgelegt ist. 2Die erforderlichen anderen Unterlagen müssen sowohl beim Aussteller als auch beim Empfänger der Rechnung vorhanden sein.
(4) Als Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 des Gesetzes) kann der Kalendermonat angegeben werden, in dem die Leistung ausgeführt wird.
(5) 1Eine Rechnung kann berichtigt werden, wenn
a) | sie nicht alle Angaben nach § 14 Abs. 4 oder § 14a des Gesetzes enthält oder | |
b) | Angaben in der Rechnung unzutreffend sind. |
2Es müssen nur die fehlenden oder unzutreffenden Angaben durch ein Dokument, das spezifisch und eindeutig auf die Rechnung bezogen ist, übermittelt werden. 3Es gelten die gleichen Anforderungen an Form und Inhalt wie in § 14 des Gesetzes.
Rechtsprechung zu § 31 UStDV
159 Entscheidungen zu § 31 UStDV in unserer Datenbank:
- BFH, 22.01.2020 - XI R 10/17
Zur Rückwirkung und zu den Voraussetzungen einer berichtigenden Rechnung
Zum selben Verfahren:
- FG Sachsen, 01.02.2017 - 2 K 1209/16
Keine Berichtigung einer weder unvollständigen noch unrichtigen Rechnung - keine ...
- FG Sachsen, 01.02.2017 - 2 K 1209/16
- BFH, 05.09.2019 - V R 12/17
Zur Rückwirkung berichtigter Rechnungen
Zum selben Verfahren:
- FG Niedersachsen, 15.05.2017 - 11 K 10147/15
Vorsteuerabzug aus Beratungsleistungen i.R.d. Festsetzung der Umsatzsteuer; ...
- FG Niedersachsen, 15.05.2017 - 11 K 10147/15
- BFH, 20.10.2016 - V R 26/15
Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen ...
- FG Münster, 29.09.2020 - 15 K 2680/18
Darstellen eines Mietvertrags ohne offen ausgewiesene Umsatzsteuer als eine ...
- FG Köln, 16.03.2018 - 2 K 1050/17
Vergütung von Vorsteuern für den Kauf von Werkzeugen; Auswirkungen unzutreffender ...
- FG Köln, 15.02.2018 - 2 K 1386/17
Vergütung von Vorsteuerbeträgen an im Ausland ansässige Unternehmer bei ...
- BFH, 01.03.2018 - V R 18/17
BFH erleichtert Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs
Zum selben Verfahren:
- FG München, 29.03.2017 - 3 K 2565/16
Rückwirkende Berichtigung von Rechnungen ohne Angabe der Steuernummer und der ...
- FG München, 29.03.2017 - 3 K 2565/16