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Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
| Zu § 14 des Gesetzes (§§ 31 - 34a) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (https://dejure.org/gesetze/UStDV/__paste_norm__.html)
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Wird in einer Rechnung über Lieferungen oder sonstige Leistungen, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, der Steuerbetrag durch Maschinen automatisch ermittelt und durch diese in der Rechnung angegeben, ist der Ausweis des Steuerbetrags in einer Summe zulässig, wenn für die einzelnen Posten der Rechnung der Steuersatz angegeben wird.
§ 31Angaben in der Rechnung
§ 32Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen
§ 33Rechnungen über Kleinbeträge
§ 34Fahrausweise als Rechnungen
§ 34aRechnungen von Kleinunternehmern
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Querverweise
Auf § 32 UStDV verweisen folgende Vorschriften:
- Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
- Zu § 14 des Gesetzes
- § 33 (Rechnungen über Kleinbeträge)