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Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
| Zu den §§ 16 und 18 des Gesetzes (§§ 46 - 62) |
| Verzicht auf die Steuererhebung (§§ 49 - 50) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (https://dejure.org/gesetze/UStDV/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Auf die Erhebung der Steuer für die Lieferungen von Gold, Silber und Platin sowie für die sonstigen Leistungen im Geschäft mit diesen Edelmetallen wird verzichtet, wenn
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Rechtsprechung zu § 49 UStDV
Entscheidung zu § 49 UStDV in unserer Datenbank:
- FG Sachsen-Anhalt, 26.04.2012 - 1 K 1241/10
Bestimmung der Fälligkeit bei Einzelfristverlängerung für Voranmeldung - Erlass ...