Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
| Zu § 3b des Gesetzes (§§ 2 - 7) |
Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Schienenbahnen sind anzusehen:
| 1. | als inländische Beförderungsstrecken die Anschlussstrecken im Ausland, die von Eisenbahnverwaltungen mit Sitz im Inland betrieben werden, sowie Schienenbahnstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten; | |
| 2. | als ausländische Beförderungsstrecken die inländischen Anschlussstrecken, die von Eisenbahnverwaltungen mit Sitz im Ausland betrieben werden. |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 4 UStDV
13 Entscheidungen zu § 4 UStDV in unserer Datenbank:
- BFH, 04.07.2013 - V R 33/11
Aufwendungsersatz als Entgelt - Anwendungsbereich von § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG - ...
Zum selben Verfahren:
- FG Hessen, 15.09.2011 - 6 K 1379/05
Umsatzsteuerpflicht grenzüberschreitender Eisenbahnbeförderungsleistungen
- FG Hessen, 15.09.2011 - 6 K 1379/05
- BFH, 17.05.1979 - V R 112/74
Rechtswirksamkeit des § 5 1. UStDV - Verordnungsgeber - Rechnungsaussteller - ...
- FG Baden-Württemberg, 07.07.1999 - 12 K 247/96
Voraussetzungen einer steuerfreien Ausfuhrlieferung; Buchmäßiger Nachweis der ...
- FG München, 19.06.1996 - 9 K 2946/94
Gewinnminderung durch Aufwendungen für Bewirtungen von Personen aus ...
- BFH, 27.06.1990 - I R 168/85
Zur Namensangabe des bewirtenden Steuerpflichtigen auf Gaststättenrechnungen
- BFH, 16.11.1989 - V R 169/84
Anforderungen an die Änderung der ursprünglichen Umsatzsteuerbescheide - Prinzip ...
- FG Niedersachsen, 12.11.2004 - 16 V 137/04
Vorliegen von Versendungslieferungen; Karusselgeschäfte; Vorsteuerabzug und ...
- FG Baden-Württemberg, 09.06.2008 - 9 K 408/04
Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung trotz fehlenden oder ...
Querverweise
Auf § 4 UStDV verweisen folgende Vorschriften:
- Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
- Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe a und den §§ 6 und 7 des Gesetzes
- Ausfuhrnachweis und buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
- § 8 (Grundsätze für den Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen)
§ 9 (Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen)
§ 10 (Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen)
§ 11 (Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen)
§ 12 (Ausfuhrnachweis bei Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr)
§ 13 (Buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr)
§ 17 (Abnehmernachweis bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr)
§ 14-16 (weggefallen)