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   FG Niedersachsen, 24.08.2004 - 15 K 325/01   

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https://dejure.org/2004,15888
FG Niedersachsen, 24.08.2004 - 15 K 325/01 (https://dejure.org/2004,15888)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.08.2004 - 15 K 325/01 (https://dejure.org/2004,15888)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. August 2004 - 15 K 325/01 (https://dejure.org/2004,15888)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Außergewöhnliche Belastung und gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber einem volljährigen Kind

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1602 Abs. 1 BGB; § 33a Abs. 1 S. 1 EStG
    Unterhaltszahlungen an einen volljährigen Sohn als außergewöhnliche Belastung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterhaltspflicht; Volljähriges Kind - Gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber einem volljährigen Kind

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber einem volljährigen Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhaltszahlungen an einen volljährigen Sohn als außergewöhnliche Belastung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.12.1984 - IVb ZR 53/83

    Verwirkung rückständigen Unterhalts

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.08.2004 - 15 K 325/01
    Eine Inanspruchnahme der Eltern kommt nur in Betracht, wenn und soweit er trotz Ausschöpfung aller zumutbaren Erwerbsmöglichkeiten nicht in der Lage ist, seinen Lebensbedarf aus eigener Kraft zu decken (Bundesgerichtshof, Urteil vom 6. Dezember 1984 IVb ZR 53/83, BGHZ 93, 123, 127, m.w.N.).
  • BFH, 18.05.2006 - III R 26/05

    Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

    Die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers i.S. des § 1602 BGB ist daher nach bislang wohl herrschender Auffassung Voraussetzung für die Annahme einer Unterhaltsberechtigung i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG (sog. konkrete Betrachtungsweise, z.B. Urteile des FG Rheinland-Pfalz vom 27. Juni 2001 1 K 2924/00, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2002, 11; des FG Köln vom 28. März 2003 7 K 4897/02, EFG 2003, 1167, und vom 23. November 2004 8 K 5329/03, EFG 2005, 363; des FG Berlin vom 9. Juli 2004 9 K 9256/01, EFG 2005, 363; des FG Niedersachsen vom 24. August 2004 15 K 325/01, Steuer-Eildienst --StE-- 2005, 639, sowie des Hessischen FG vom 14. Dezember 2004 11 K 3359/02, Praxis der internationalen Steuerberatung --PIStB-- 2005, 194; Schmieszek in Bordewin/ Brandt, § 33a EStG Rz. 43, 77; Mellinghoff in Kirchhof, 6. Aufl., § 33a EStG Rz. 16; Fuhrmann in Korn, § 33a EStG Rz. 25; Müller, Finanz-Rundschau --FR-- 1997, 705; Plenker, Der Betrieb --DB-- 1997, 247; Morsbach, EFG 2005, 365).
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