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   LAG Düsseldorf, 05.07.2012 - 15 Sa 485/12   

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https://dejure.org/2012,35244
LAG Düsseldorf, 05.07.2012 - 15 Sa 485/12 (https://dejure.org/2012,35244)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.07.2012 - 15 Sa 485/12 (https://dejure.org/2012,35244)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - 15 Sa 485/12 (https://dejure.org/2012,35244)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in einem ausländischen Betrieb steht einer betriebsbedingten Kündigung nicht entgegen

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Weiterbeschäftigung in ausländischem Betrieb des Arbeitgebers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.07.2012 - 15 Sa 485/12
    Insbesondere hat sie nicht dargelegt, dass und warum es sich bei einer Weiterbeschäftigung in Jaromer um einen Extremfall handeln sollte, bei dem nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 21.04.2005 - 2 AZR 132/04, BAG vom 21.09.2006 - 2 AZR 607/05) ausnahmsweise eine an sich gegebene Weiterbeschäftigung nicht angeboten werden muss.

    Zwar ist es einem Arbeitnehmer verwehrt, den Arbeitgeber bei einer ausgesprochenen Beendigungskündigung auf eine mögliche Änderungskündigung mit dem abgelehnten Inhalt zu verweisen, wenn er das Änderungsangebot zuvor vorbehaltlos und endgültig abgelehnt hat, d. h. wenn er hat erkennen lassen, dass er das Änderungsangebot in keinem Fall annehmen werde (BAG vom 21.04.2005 - 2 AZR 132/04, Rdn. 49 - zitiert nach juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.05.2011 - 5 Sa 220/11

    Auslegung des Betriebsbegriffs in § 1 KSchG - Kündigung wegen vollständiger

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.07.2012 - 15 Sa 485/12
    Die Beklagte verweist auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin- Brandenburg vom 05.05.2011 - 5 Sa 220/11, soweit die Klägerin die Auffassung vertreten hat, die Beklagte hätte ihr gegenüber eine Änderungskündigung für die Betriebsstätte in Jaromer aussprechen müssen.

    Insoweit schließt sich die Kammer der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (vom 05.05.2011 - 5 Sa 220/11) an, welches (im Gegensatz zum Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 22.03.2011 - 1 Sa 2/11) in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.03.2009 - 2 AZR 883/07 - die Ansicht vertreten hat, dass der erste Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes nur auf in Deutschland gelegene Betriebe anzuwenden ist.

  • ArbG Solingen, 03.02.2012 - 3 Ca 1016/11

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.07.2012 - 15 Sa 485/12
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 03.02.2012 - 3 Ca 1016/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 03.02.2012 - 3 Ca 1016/11 - kostenpflichtig zurückzuweisen.

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 883/07

    Kleinbetriebsklausel - Ausländischer Betriebsteil

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.07.2012 - 15 Sa 485/12
    Insoweit schließt sich die Kammer der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (vom 05.05.2011 - 5 Sa 220/11) an, welches (im Gegensatz zum Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 22.03.2011 - 1 Sa 2/11) in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.03.2009 - 2 AZR 883/07 - die Ansicht vertreten hat, dass der erste Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes nur auf in Deutschland gelegene Betriebe anzuwenden ist.
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.07.2012 - 15 Sa 485/12
    Insbesondere hat sie nicht dargelegt, dass und warum es sich bei einer Weiterbeschäftigung in Jaromer um einen Extremfall handeln sollte, bei dem nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 21.04.2005 - 2 AZR 132/04, BAG vom 21.09.2006 - 2 AZR 607/05) ausnahmsweise eine an sich gegebene Weiterbeschäftigung nicht angeboten werden muss.
  • LAG Hamburg, 22.03.2011 - 1 Sa 2/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betrieb iSd § 1 KschG -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.07.2012 - 15 Sa 485/12
    Insoweit schließt sich die Kammer der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (vom 05.05.2011 - 5 Sa 220/11) an, welches (im Gegensatz zum Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 22.03.2011 - 1 Sa 2/11) in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.03.2009 - 2 AZR 883/07 - die Ansicht vertreten hat, dass der erste Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes nur auf in Deutschland gelegene Betriebe anzuwenden ist.
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 808/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. Juli 2012 - 15 Sa 485/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • VG Frankfurt/Main, 08.11.2023 - 11 K 1064/23

    Zulässigkeit der Kündigung während der Schwangerschaft bei Betriebsschließung,

    (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 1.6.2011 - 4 Sa 218/11 - Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 5.7.2012 - 15 Sa 485/12 - Landesarbeitsgericht Hamburg, Entscheidung vom 11.5.2011-5 Sa 1/11).
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