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   OLG Koblenz, 06.11.2023 - 15 W 385/23   

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https://dejure.org/2023,30566
OLG Koblenz, 06.11.2023 - 15 W 385/23 (https://dejure.org/2023,30566)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.11.2023 - 15 W 385/23 (https://dejure.org/2023,30566)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. November 2023 - 15 W 385/23 (https://dejure.org/2023,30566)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag einer pädagogischen Universitätsmitarbeiterin auf einstweilige Anordung auf Zugang zum Studienbetrieb des laufenden Semesters an einer Universität; Hausverbot nach Kündigung des Anstellungsvertrages

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Uni-Ausschluss wegen ritualisierter Trinkexzesse mit Erstsemestern

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Studentin fliegtwegen Trinkexzessen mit Erstis von Hochschule

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2023 - 15 W 385/23
    Es kann daher dahinstehen, ob auch für den zwischen den Parteien geschlossenen Dienstvertrag eine Verdachtskündigung zulässig und zuvor eine Anhörung der Antragstellerin für die Wirksamkeit der Kündigung erforderlich gewesen wäre (s. dazu BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 474/07, Rn. 56, juris).

    Unterlässt der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Tatkündigung eine sorgfältige Sachverhaltsaufklärung, die insoweit in seinem eigenen Interesse liegt, geht er lediglich das Risiko ein, die behauptete Pflichtverletzung im Prozess nicht beweisen zu können (BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 474/07, Rn. 56, juris; s. auch BGH, Urteil vom 18.06.1984 - II ZR 221/83, Rn. 17, juris).

  • BGH, 18.06.1984 - II ZR 221/83

    Frist für die fristlose Kündigung des Vorstandsmitglieds einer Genossenschaft;

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2023 - 15 W 385/23
    Unterlässt der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Tatkündigung eine sorgfältige Sachverhaltsaufklärung, die insoweit in seinem eigenen Interesse liegt, geht er lediglich das Risiko ein, die behauptete Pflichtverletzung im Prozess nicht beweisen zu können (BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 474/07, Rn. 56, juris; s. auch BGH, Urteil vom 18.06.1984 - II ZR 221/83, Rn. 17, juris).

    Selbst wenn - wie hier mit Blick auf das Schreiben vom 07.09.2023 nicht - die Pflicht zur unverzüglichen schriftlichen Angabe des Kündigungsgrundes auf Verlangen gemäß § 626 Abs. 2 S. 3 BGB verletzt worden wäre, würde dies der Wirksamkeit der Kündigung nicht entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 18.06.1984 - II ZR 221/83, Rn. 18, juris).

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2023 - 15 W 385/23
    Eine vorherige Abmahnung ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes aber ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder es sich um eine schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und die Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 12.01.2006 - 2 AZR 179/05, Rn. 55 f., juris m. w. N.).
  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91

    Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2023 - 15 W 385/23
    Es handelt sich entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht um eine sog. Verdachtskündigung, weil nicht wegen eines Verdachts gekündigt wurde, sondern wegen des Begehens einer Tat (vgl. BAG, Urteil vom 26.03.1992 - 2 AZR 519/91, LS 1. und Rn. 32, juris).
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