Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 71/18   

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https://dejure.org/2019,43116
OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 71/18 (https://dejure.org/2019,43116)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.11.2019 - 15 U 71/18 (https://dejure.org/2019,43116)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. November 2019 - 15 U 71/18 (https://dejure.org/2019,43116)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EPÜ Art. 64 ; PatG § 139 Abs. 1
    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine für Tintenstrahlaufzeichnungen geeignete Tintenzusammensetzung sowie ein Tintenstrahlaufzeichnungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zum Patentrechtsverstoß, wenn alte Werbung für abgeändertes Produkt verwendet wird

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13

    Fugenband - Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 71/18
    Vielmehr hat eine Auslegung stets und nicht bloß dann stattzufinden, wenn der Anspruchswortlaut unklar erscheint (BGH GRUR 2015, 875 - Rotorelemente; BGH GRUR 2016, 361 - Fugenband).

    In jedem Einzelfall muss eine Schutzbereichsbestimmung unter Heranziehung der Beschreibung und der Zeichnungen erfolgen, da die Patentschrift ihr eigenes Lexikon für die von ihr verwandten Begriffe bereithält und demzufolge nur unter deren Heranziehung Aufschluss darüber gewonnen werden kann, was der Anspruch mit einer bestimmten Begrifflichkeit zum Ausdruck bringen will (BGH GRUR 2016, 361 - Fugenband; BGH GRUR 2016, 1031 - Wärmetauscher).

    Die Patentansprüche und der ihre Erläuterung dienende Beschreibungstext bilden demnach eine zusammengehörige Einheit, die der Durchschnittsfachmann als sinnvolles Ganzes in der Weise zu interpretieren sucht, dass sich keine Widersprüche ergeben (BGH GRUR 2016, 361 - Fugenband).

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 71/18
    Es genügt, dass aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs nach den gesamten Umständen eine entsprechende Lieferbereitschaft anzunehmen ist, "Verletzer" und damit tauglicher Schuldner sämtlicher Ansprüche wegen Patentverletzung ist zudem, wer die Verwirklichung des Benutzungstatbestandes durch einen anderen objektiv ermöglicht oder fördert, obwohl er sich mit zumutbarem Aufwand die Kenntnis verschaffen kann, dass die von ihm unterstützte Handlung das absolute Recht des Patentinhabers verletzt (BGH GRUR 2009, 1142 - MP3-Player-Import).

    Wegen des arbeitsteiligen Zusammenwirkens mit der Beklagten zu 1) führt die Aufbürdung einer solchen Verpflichtung hier auch nicht zu einer uferlosen Ausdehnung der Prüfpflichten (vgl. BGH GRUR 2009, 1142 - MP3-Player-Import).

  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 179/02

    "Kupplung für optische Geräte"; Begriff des Anbietens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 71/18
    Ohne Erfolg rügen die Beklagten, dass die vom Landgericht zutreffend herangezogene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ("BGH") (GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2005, 667 - Radschützer) eine vom hiesigen Sachverhalt abweichende Sachverhaltskonstellation betreffe und deshalb auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar sei.

    Angebote im Sinne des § 9 Satz 2 Nr. 1 PatG sind alle vorbereitenden Handlungen, die das Zustandekommen eines späteren Geschäftes über einen unter dem Schutz des Patentes stehenden Gegenstand ermöglichen oder befördern sollen (BGH GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte).

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 71/18
    Andererseits darf die zur Erfassung des Sinngehalts eines Patentanspruchs vorgesehene Heranziehung von Beschreibung und Zeichnungen des betreffenden Patents weder zu einer inhaltlichen Erweiterung noch zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortlaut des Anspruchs festgelegten Gegenstands führen (BGH GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; BGH GRUR 2016, 1031 - Wärmetauscher).

    Maßgeblich sind dabei der Sinngehalt eines Patentanspruchs in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die einzelnen Merkmale zum Leistungsergebnis der patentierten Erfindung beitragen (BGH GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit I).

  • BPatG, 14.01.2020 - 3 Ni 2/19
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 71/18
    Die Beklagte zu 1) reichte die aus dem Anlagenkonvolut B&B1 ersichtliche Nichtigkeitsklage vom 06.07.2017 (früheres Az.: 4 Ni 64/17 (EP), nunmehr Az.: 3 Ni 2/19 (EP)) beim Bundespatentgericht ("BPatG") ein, über die bislang keine Endentscheidung ergangen ist.

    Die Beklagten beantragen, unter Abänderung des am 13.09.2018 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf, Az. 4a O 22/17, die Klage abzuweisen, hilfsweise den Rechtsstreit bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die gegen das Klagepatent am 6.07.2017 erhobene Nichtigkeitsklage (Az. 3 Ni 2/19) auszusetzen.

  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 71/18
    In jedem Einzelfall muss eine Schutzbereichsbestimmung unter Heranziehung der Beschreibung und der Zeichnungen erfolgen, da die Patentschrift ihr eigenes Lexikon für die von ihr verwandten Begriffe bereithält und demzufolge nur unter deren Heranziehung Aufschluss darüber gewonnen werden kann, was der Anspruch mit einer bestimmten Begrifflichkeit zum Ausdruck bringen will (BGH GRUR 2016, 361 - Fugenband; BGH GRUR 2016, 1031 - Wärmetauscher).

    Andererseits darf die zur Erfassung des Sinngehalts eines Patentanspruchs vorgesehene Heranziehung von Beschreibung und Zeichnungen des betreffenden Patents weder zu einer inhaltlichen Erweiterung noch zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortlaut des Anspruchs festgelegten Gegenstands führen (BGH GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; BGH GRUR 2016, 1031 - Wärmetauscher).

  • LG Düsseldorf, 13.09.2018 - 4a O 22/17

    Zusammensetzung für Tintenstrahlaufzeichnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 71/18
    Die Beklagten beantragen, unter Abänderung des am 13.09.2018 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf, Az. 4a O 22/17, die Klage abzuweisen, hilfsweise den Rechtsstreit bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die gegen das Klagepatent am 6.07.2017 erhobene Nichtigkeitsklage (Az. 3 Ni 2/19) auszusetzen.

    Die Klägerin beantragt, die Berufung der Beklagten gegen das am 13.09.2018 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, Az. 4a O 22/17, zurückzuweisen.

  • BGH, 24.02.1986 - II ZR 144/86

    Wahrheitspflicht - Wechsel - Diskont - Annahme - Substantiiertes Bestreiten -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 71/18
    Bereits angesichts des schlüssigen Vorbringens der Klägerin hätten die Beklagten den klägerischen Vortrag zunächst einmal (zumindest einfach) bestreiten, mithin unter Beachtung ihrer prozessualen Wahrheitspflicht aus § 138 Abs. 1 ZPO erklären müssen, dass die gegnerischen Tatsachenbehauptungen nicht zutreffend seien (vgl. BGH NJW-RR 1986, 980).

    Soweit die Beklagten meinen, ihnen obliege nicht einmal ein einfaches Bestreiten, übersehen sie, dass selbst allgemeine Behauptungen die Obliegenheit zu einem einfachen Bestreiten auslösen (vgl. BGH NJW-RR 1986, 980; BGH NJW-RR 1990, 78; OLG Düsseldorf BeckRS 2017, 102028; OLG Düsseldorf BeckRS 2016, XXB08; Cepl/Voß/Nielen, 2. A., § 138 Rn. 21 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - 2 U 43/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine lichtemittierende Vorrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 71/18
    Soweit die Beklagten meinen, ihnen obliege nicht einmal ein einfaches Bestreiten, übersehen sie, dass selbst allgemeine Behauptungen die Obliegenheit zu einem einfachen Bestreiten auslösen (vgl. BGH NJW-RR 1986, 980; BGH NJW-RR 1990, 78; OLG Düsseldorf BeckRS 2017, 102028; OLG Düsseldorf BeckRS 2016, XXB08; Cepl/Voß/Nielen, 2. A., § 138 Rn. 21 m.w.N.).

    Geht es nämlich - wie hier - um die Einhaltung konkreter Werte, muss der jeweilige Beklagte selbst einen konkreten abweichenden Wert benennen, um die Substantiierungsanforderungen zu erfüllen; es verhilft ihm nicht allein zum Erfolg, die klägerische Analytik in Zweifel zu ziehen (OLG Düsseldorf BeckRS 2017, 102028; OLG Düsseldorf BeckRS 2016, XXB08; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. A., Kap. E Rn. 149 f.).

  • OLG Zweibrücken, 04.11.2004 - 4 U 149/03

    Abgrenzung von Geschmacks- und Gebrauchsmusterschutz für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 71/18
    Ohne Erfolg rügen die Beklagten, dass die vom Landgericht zutreffend herangezogene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ("BGH") (GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2005, 667 - Radschützer) eine vom hiesigen Sachverhalt abweichende Sachverhaltskonstellation betreffe und deshalb auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar sei.
  • OLG Düsseldorf, 03.09.2015 - 15 U 119/14

    Zustandekommen eines Vertragsstrafeversprechens

  • OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 80/13

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents und eines Gebrauchsmusters für

  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 56/08

    Kettenradanordnung II

  • OLG Karlsruhe, 14.01.2009 - 6 U 54/06

    Patentrecht: Verletzung eines Patents betreffend elektrische SMD-Widerstände;

  • OLG Celle, 29.01.2015 - 13 U 58/14

    Pflichten des Unterlassungsschuldners hinsichtlich der Beseitigung von Inhalten

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 2 U 51/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Anlage zum Trocknen von

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - 2 W 98/08

    Zulässigkeit der Werbung mit Abbildungen einer patentverletzenden Vorrichtung

  • OLG Zweibrücken, 19.05.2016 - 4 U 45/15

    Urheberrechtsverletzung bei im "Cache" von Internetsuchmaschinen gespeicherten

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 2/14

    Interfaceschaltung

  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

  • BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12

    Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - 2 U 78/12

    Abweisung der Klage betreffend die Verletzung eines Patents für eine

  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug III

  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

  • BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14

    Patentverletzung: Verwirklichung der geschützten Lehre durch eine im

  • BGH, 11.05.2010 - VIII ZR 212/07

    Internationaler Warenkaufvertrag: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

  • BGH, 06.10.1989 - V ZR 223/87

    Rückzahlung einer Maklervergütung - Kauf eines Grundstücks unter Ausschluss

  • BGH, 09.02.2009 - II ZR 77/08

    Erörterung der Entscheidungserheblichkeit einer Gehörsverletzung

  • BGH, 23.06.2016 - III ZR 308/15

    Haftung aus Kapitalanlagevermittlung: Aufklärungspflicht über Innenprovisionen

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11

    Palettenbehälter II

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 72/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine für Tintenstrahlaufzeichnungen

    Dem im Parallelverfahren I-15 U 71/18 vorgelegten - den Parteien bekannten - Hinweisbeschluss des BPatG zum Az. 3 Ni 2/19 vom 06.08.2019 ist überdies zu entnehmen, dass geringe Anteile polymerisierbarer Komponenten möglicherweise untaugliche Ergebnisse in Bezug auf die Härtungsgeschwindigkeit und die Filmqualität herbeiführen, was möglicherweise die Brauchbarkeit der Erfindung in Frage stellen könnte, dahingehend, dass in solchen Fällen die langsam gehärtete Zusammensetzung geforderten Spezifikationen noch nicht genügt.
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