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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 04.08.2022 - 15 A 12/21 MD   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,31791
VG Magdeburg, 04.08.2022 - 15 A 12/21 MD (https://dejure.org/2022,31791)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 04.08.2022 - 15 A 12/21 MD (https://dejure.org/2022,31791)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 04. August 2022 - 15 A 12/21 MD (https://dejure.org/2022,31791)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz …

    Auszug aus VG Magdeburg, 04.08.2022 - 15 A 12/21
    Rn. 49 In der disziplinarrechtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass - bereits und allein - der außerdienstliche Besitz kinderpornographischer Dateien einen hinreichenden Bezug zum Amt eines Polizeivollzugsbeamten aufweist (vgl. nur: BVerwG, Urteil v. 18.06.2015, 2 C 9.14; bereits zuvor ständige Rechtsprechung der Kammer: VG Magdeburg, Urteil v. 05.06.2013, 8 A 10/12 ; alle juris).

    Erhebliche Straftaten eines Polizeibeamten begründen auch in Ansehung ihres außerdienstlichen Charakters ein disziplinarwürdiges Dienstvergehen (vgl. nur BVerwG, Urteil v. 18.06.2015, 2 C 9.14; VG Magdeburg, Urteil v. 05.06.2013, 8 A 10/12 ; alle juris).

    Die außerdienstlich begangene Straftat kann daher nicht bereits deliktstypisch als derart gravierend erachtet werden, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als Regeleinstufung gerechtfertigt erscheint (BVerwG…, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 12 Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9/14 -, BVerwGE 152, 228-241, Rn. 30).

    Das Bundesverwaltungsgericht führt dazu grundlegend im Fall eines Polizeivollzugsbeamten aus (Urteil v. 18.06.2015, 2 C 9.14;… Rz. 36 ff; juris):.

    Hingegen hält das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24.10.2019 (2 C 3.18; juris) nicht mehr an den oben zitierten Ausführungen im Urteil vom 18.06.2015 (2 C 9.14; juris) fest, wonach eine Geldstrafe eine Art mildere Strafe sei.

  • VG Magdeburg, 07.12.2021 - 15 A 17/20

    Disziplinarmaßnahme gegen einen pädophilen Polizeibeamten

    Auszug aus VG Magdeburg, 04.08.2022 - 15 A 12/21
    Die dazu im obigen Tatbestand wiedergegebenen strafrichterlichen Feststellungen aus dem Strafbefehl sind für das Disziplinargericht zwar nicht bindend (§ 57 Abs. 1 BDG), können aber ohne erneute Prüfung nach § 57 Abs. 2 BDG der disziplinarrechtlichen Entscheidung zugrunde gelegt werden (vgl. nur: VG Magdeburg, Urteil v. 07.12.2021, 15 A 17/20; Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17 ; Urteil v. 25.01.2018, 15 A 17/15; Urteil v. 17.10.2013, 8 A 6/13 ; alle juris).

    Rn. 46 2.) Durch die Begehung dieser Straftaten hat der Beklagte ohne Zweifel gegen seine beamtenrechtliche Pflicht nach § 34 Satz 3 BeamtStG verstoßen, wonach sein Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden muss, die sein Beruf erfordert (sog. beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht; vgl. dazu ausführlich nur: VG Magdeburg, Urteil v. 07.12.2021, 15 A 17/20; Urteil v. 24.11.2020, 15 A 12/19 ; alle juris).

    Rn. 47 Das Dienstvergehen des Beklagten erfüllt auch die qualifizierenden Voraussetzungen, die § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG (§ 77 Abs. 1 Satz 2 BBG) an die Disziplinarwürdigkeit eines Fehlverhaltens außerhalb des Dienstes stellt (vgl. zur Abgrenzung und Entwicklung nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts nur: VG Magdeburg, Urteil v. 07.12.2021, 15 A 17/20; Urteil v. 05.11.2019, 15 A 29/17 ; Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17 ; alle juris, Urteil v. 01.02.2021; 15 A 17/19 ; juris).

    Dem gegenüber müssen entlastende (mildernde) Umstände schon dann zu Gunsten des Beamten berücksichtigt werden, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (vgl. zuletzt ausführlich nur: VG Magdeburg, U. v. 24.11.2020, 15 A 12/19 ; juris; U. v. 24.09.2019, 15 A 5/17 ; U. v. 07.12.2021, 15 A 17/20; alle juris).

    Rn. 63 4.) Das Disziplinargericht ist unter Beachtung dieser höchstrichterlichen disziplinarrechtlichen Rechtsprechung und der eigenen Kammerrechtsprechung (vgl. zuletzt. Urteil v. 07.12.2021, 15 A 17/20; juris) der Überzeugung, dass eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht kommt, wenn das strafbare Verhalten aufgrund der Tatumstände des jeweiligen Einzelfalls, insbesondere der Anzahl und des Inhalts des Materials, als besonders verwerflich einzustufen ist und dem Beamten keine entlastenden Umstände von erheblichem Gewicht zugutekommen.

  • VG Magdeburg, 24.11.2020 - 15 A 12/19

    Disziplinarklage -Entfernung einer Bürgermeisterin aus dem Amt

    Auszug aus VG Magdeburg, 04.08.2022 - 15 A 12/21
    Rn. 46 2.) Durch die Begehung dieser Straftaten hat der Beklagte ohne Zweifel gegen seine beamtenrechtliche Pflicht nach § 34 Satz 3 BeamtStG verstoßen, wonach sein Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden muss, die sein Beruf erfordert (sog. beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht; vgl. dazu ausführlich nur: VG Magdeburg, Urteil v. 07.12.2021, 15 A 17/20; Urteil v. 24.11.2020, 15 A 12/19 ; alle juris).

    Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bzw. bei Ruhestandsbeamten die Aberkennung des Ruhegehaltes ist regelmäßig dann auszusprechen, wenn der Beamte durch ein schweres Dienstvergehen das für die weitere dienstliche Tätigkeit notwendige Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Dienstherrn, aber auch der Allgemeinheit endgültig zerstört hat (vgl. nur ausführlich zuletzt: VG Magdeburg, Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17 ; juris; Urteil v. 24.11.2020, 15 A 12/19 ; juris).

    Dem gegenüber müssen entlastende (mildernde) Umstände schon dann zu Gunsten des Beamten berücksichtigt werden, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (vgl. zuletzt ausführlich nur: VG Magdeburg, U. v. 24.11.2020, 15 A 12/19 ; juris; U. v. 24.09.2019, 15 A 5/17 ; U. v. 07.12.2021, 15 A 17/20; alle juris).

    Dies unterliegt uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Nachprüfung (…vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 29.03.2012, 2 A 11.10 mit Verweis auf Urteile v. 20.10.2005, 2 C 12.04, v. 03.05.2007, 2 C 9.06 und v. 29.05.2008, 2 C 59.07;… zuletzt: VG Magdeburg, Urt. v. 30.04.2013, 8 A 18/12 ; Urteil v. 15.11.2016, 15 A 10/16 ; alle juris; VG Magdeburg, Urteil vom 24. November 2020 - 15 A 12/19 -, Rn. 488 , juris).

  • VG Magdeburg, 24.09.2019 - 15 A 5/17

    Berücksichtigung von Entlastungs- und Milderungsgründen im Disziplinarrecht; …

    Auszug aus VG Magdeburg, 04.08.2022 - 15 A 12/21
    Die dazu im obigen Tatbestand wiedergegebenen strafrichterlichen Feststellungen aus dem Strafbefehl sind für das Disziplinargericht zwar nicht bindend (§ 57 Abs. 1 BDG), können aber ohne erneute Prüfung nach § 57 Abs. 2 BDG der disziplinarrechtlichen Entscheidung zugrunde gelegt werden (vgl. nur: VG Magdeburg, Urteil v. 07.12.2021, 15 A 17/20; Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17 ; Urteil v. 25.01.2018, 15 A 17/15; Urteil v. 17.10.2013, 8 A 6/13 ; alle juris).

    Rn. 47 Das Dienstvergehen des Beklagten erfüllt auch die qualifizierenden Voraussetzungen, die § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG (§ 77 Abs. 1 Satz 2 BBG) an die Disziplinarwürdigkeit eines Fehlverhaltens außerhalb des Dienstes stellt (vgl. zur Abgrenzung und Entwicklung nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts nur: VG Magdeburg, Urteil v. 07.12.2021, 15 A 17/20; Urteil v. 05.11.2019, 15 A 29/17 ; Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17 ; alle juris, Urteil v. 01.02.2021; 15 A 17/19 ; juris).

    Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bzw. bei Ruhestandsbeamten die Aberkennung des Ruhegehaltes ist regelmäßig dann auszusprechen, wenn der Beamte durch ein schweres Dienstvergehen das für die weitere dienstliche Tätigkeit notwendige Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Dienstherrn, aber auch der Allgemeinheit endgültig zerstört hat (vgl. nur ausführlich zuletzt: VG Magdeburg, Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17 ; juris; Urteil v. 24.11.2020, 15 A 12/19 ; juris).

    Dem gegenüber müssen entlastende (mildernde) Umstände schon dann zu Gunsten des Beamten berücksichtigt werden, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (vgl. zuletzt ausführlich nur: VG Magdeburg, U. v. 24.11.2020, 15 A 12/19 ; juris; U. v. 24.09.2019, 15 A 5/17 ; U. v. 07.12.2021, 15 A 17/20; alle juris).

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

    Auszug aus VG Magdeburg, 04.08.2022 - 15 A 12/21
    Rn. 62 Indes hat das Bundesverwaltungsgericht bei verbeamteten Lehrern klargestellt, dass der Besitz kinderpornographischer Schriften durch einen Lehrer wegen des mit dem Lehrerberuf erforderlichen Erziehungsauftrages und der Obhutspflicht gegenüber den Kindern regelmäßig das in das Statusamt erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört, ohne jedoch eine Regeleinstufung vorzunehmen (BVerwG, Urteil v. 24.10.2019, 2 C 3.18; juris).

    Wurde in der Entscheidung vom 15.07.2019 (2 B 8.19; juris) noch auf Anzahl und Inhalt des Materials zur Einzelfallentscheidung abgestellt, heißt es in der Entscheidung vom 24.10.2019 (2 C 3.18; juris), dass auch bei geringer Anzahl oder von niedrigschwelligem Inhalt in aller Regel die Höchstmaßnahe ansteht [dort 17 inkriminierte Bilder].

    Hingegen hält das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24.10.2019 (2 C 3.18; juris) nicht mehr an den oben zitierten Ausführungen im Urteil vom 18.06.2015 (2 C 9.14; juris) fest, wonach eine Geldstrafe eine Art mildere Strafe sei.

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger …

    Auszug aus VG Magdeburg, 04.08.2022 - 15 A 12/21
    Rn. 57 b.) Die Ausschöpfung des so gebildeten Orientierungsrahmens kommt nur in Betracht, wenn dies auch dem Schweregehalt des vom Beamten konkret begangenen Dienstvergehens entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 24).

    Der außerdienstliche Charakter des Dienstvergehens muss daher auch bei der Maßnahmebemessung Berücksichtigung finden (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 33).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …

    Auszug aus VG Magdeburg, 04.08.2022 - 15 A 12/21
    Zwar trägt die Nachfrage nach derartigen Bild- oder Videodateien zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und damit zum Verstoß gegen ihre körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde bei (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 19).

    Rn. 59 Zur Bestimmung der Schwere des im Einzelfall begangenen Dienstvergehens kann im Falle einer außerdienstlich begangenen Straftat indiziell auf die von Strafgerichten ausgesprochene Sanktion zurückgegriffen werden (vgl. zur Bezugnahme auf eine verhängte Freiheitsstrafe und den "Gleichklang zum Strafrecht" auch BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 21 und 26).

  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug …

    Auszug aus VG Magdeburg, 04.08.2022 - 15 A 12/21
    Der Ausspruch der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften setzt deshalb voraus, dass das Verhalten aufgrund der Tatumstände, insbesondere also Anzahl, Art und Inhalt der Darstellungen, als besonders verwerflich einzustufen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 11…, vom 19. März 2013 - 2 B 17.12 - juris Rn. 5 …und vom 5. April 2013 - 2 B 79.11 - juris Rn. 7).

    Auch bei weniger gravierenden Verurteilungen kann der Ausspruch der Strafverfolgungsorgane aber als Indiz für die Schwere einer außerdienstlich begangenen Straftat und für Abstufungen innerhalb des Orientierungsrahmens herangezogen werden (…BVerwG, Beschlüsse vom 14. Mai 2012 - 2 B 146.11 - NVwZ-RR 2012, 658 Rn. 10 und vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 10, jeweils a.E.).

  • BVerwG, 15.07.2019 - 2 B 8.19

    Disziplinare Ahndung des Besitzes kinderpornografischer Bilddateien bei einem …

    Auszug aus VG Magdeburg, 04.08.2022 - 15 A 12/21
    Wurde in der Entscheidung vom 15.07.2019 (2 B 8.19; juris) noch auf Anzahl und Inhalt des Materials zur Einzelfallentscheidung abgestellt, heißt es in der Entscheidung vom 24.10.2019 (2 C 3.18; juris), dass auch bei geringer Anzahl oder von niedrigschwelligem Inhalt in aller Regel die Höchstmaßnahe ansteht [dort 17 inkriminierte Bilder].

    Die Frage, ab welcher Anzahl oder ab welchem Inhalt eine besondere Verwerflichkeit anzunehmen ist, kann nicht allgemein beantwortet werden; es kommt stets auf eine Gesamtbetrachtung von Anzahl und Inhalt im konkreten Einzelfall an (BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 2 B 8/19 - Rz.22; juris).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …

    Auszug aus VG Magdeburg, 04.08.2022 - 15 A 12/21
    Denn die disziplinarrechtliche Rechtsprechung nimmt ab einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren die Disziplinarwürdigkeit an (vgl. nur: BVerwG, Urteil v. 19.08.2010, 2 C 13.10; juris).

    Die außerdienstlich begangene Straftat kann daher nicht bereits deliktstypisch als derart gravierend erachtet werden, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als Regeleinstufung gerechtfertigt erscheint (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 12 Rn. 25; BVerwG…, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9/14 -, BVerwGE 152, 228-241, Rn. 30).

  • VG Magdeburg, 05.06.2013 - 8 A 10/12

    Entfernung eines Polizeivollzugsbeamten aus dem Dienst wegen des Besitzes …

  • VG Magdeburg, 02.02.2021 - 15 A 17/19

    Disziplinarisch zu ahndendes Dienstvergehen eines Ehrenbeamten der Feuerwehr; …

  • VG Magdeburg, 05.11.2019 - 15 A 29/17

    Disziplinarstrafe bei strafbarem Besitz kinderpornografischer Schriften

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …

  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 12.19

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des …

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen …

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot; …

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels; …

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme; …

  • BVerwG, 26.06.2012 - 2 B 28.12

    Kinderpornografische Schriften; außerdienstlicher Besitz; Zugänglichmachen; …

  • BVerwG, 14.05.2012 - 2 B 146.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischen Materials; Bedeutung einer …

  • BVerwG, 19.03.2013 - 2 B 17.12

    Lehrer; Besitz von kinderpornografischen Bilddateien; Disziplinarmaßnahme; …

  • BVerwG, 05.04.2013 - 2 B 79.11

    Gesetzliche Strafandrohung als Orientierungsrahmen für die disziplinarische …

  • BVerwG, 23.01.2014 - 2 B 52.13

    Entfernung einer Polizisten aus dem Dienst wegen Kinderpornographie

  • BVerwG, 02.05.2012 - 2 WD 14.11

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Verschaffen; Zugänglichmachen; …

  • VG Magdeburg, 15.11.2016 - 15 A 10/16

    Disziplinarrecht: Disziplinarklage gerichtet auf Aberkennung des Ruhegehalts …

  • BVerwG, 05.03.2014 - 2 B 111.13

    Entfernen eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund der Gesamtwürdigung …

  • BVerwG, 21.06.2000 - 1 D 49.99

    Veruntreuung von Nachnahmegeld in Höhe von 220 DM durch einen Beamten - Keine …

  • VG Magdeburg, 30.04.2013 - 8 A 18/12

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Dienst wegen Verstoßes gegen …

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00

    Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der …

  • VG Magdeburg, 17.10.2013 - 8 A 6/13

    Disziplinarrecht (Disziplinarklage) - Begehung der außerdienstlichen Straftat der …

  • VG Magdeburg, 28.01.2020 - 15 A 4/19

    Disziplinarmaßnahme gegen Bundesbeamten wegen Äußerungen in AfD WhatsApp-Chat

  • VG Magdeburg, 17.01.2023 - 15 A 14/22

    Dienstvergehen eines Polizeibeamten in Form des Verstoßes gegen seine …

    Danach muss sein Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Beruf erfordert (vgl. dazu ausführlich nur: VG Magdeburg, Urteil v. 07.12.2021, 15 A 17/20; Urteil v. 24.11.2020, 15 A 12/19 ; Urteil v. 04.08.2022, 15 A 12/21; alle juris).

    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens des Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, das sein Beruf erfordert (BVerwG, Urteil v. 08.05.2001, 1 D 20.00; insg. VG Magdeburg, Urteil vom 4. August 2022 - 15 A 12/21 MD -, Rn. 46 - 48, juris).

    Dieses berufserforderliche Vertrauen wird in besonderem Maße beeinträchtigt, wenn Polizeibeamte selbst straffällig werden (vgl. nur: VG Magdeburg, Urteil v. 05.06.2013, 8 A 10/12 ; Urteil v. 04.08.2002, 15 A 12/21; alle juris).

    Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bzw. bei Ruhestandsbeamten die Aberkennung des Ruhegehaltes ist regelmäßig dann auszusprechen, wenn der Beamte durch ein schweres Dienstvergehen das für die weitere dienstliche Tätigkeit notwendige Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Dienstherrn, aber auch der Allgemeinheit endgültig zerstört hat (vgl. nur ausführlich zuletzt: VG Magdeburg, Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17 ; juris; Urteil v. 24.11.2020, 15 A 12/19 ; Urteil v. 04.08.2022, 15 A 12/21; alle juris).

    Dem gegenüber müssen entlastende (mildernde) Umstände schon dann zu Gunsten des Beamten berücksichtigt werden, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (vgl. zuletzt ausführlich nur: VG Magdeburg, U. v. 24.11.2020, 15 A 12/19 ; juris; U. v. 24.09.2019, 15 A 5/17 ; U. v. 07.12.2021, 15 A 17/20; U. v. 04.08.2022, 15 A 12/21; alle juris).

  • VG Magdeburg, 20.02.2024 - 15 A 39/23

    Aberkennung des Ruhegehaltes bei Begehung außerdienstlicher Straftaten

    Sie erfüllen die qualifizierten Voraussetzungen, die § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG an die Disziplinarwürdigkeit eines Fehlverhaltens außerhalb des Dienstes stellt (vgl. zur Abgrenzung und Entwicklung nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts nur: VG Magdeburg, U. v. 07.12.2021 - 15 A 17/20; U. v. 05.11.2019 - 15 A 29/17 ; U. v. 24.09.2019 - 15 A 5/17 ; U. v. 01.02.2021; 15 A 17/19 ; alle juris; U. v. 04.08.2022 - 15 A 12/21 MD -, juris, Rdnr. 47).

    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens des Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, das sein Beruf erfordert (BVerwG, U. v. 08.05.2001 - 1 D 20.00 -, juris; VG Magdeburg, U. v. 04.08.2022 - 15 A 12/21 MD -, juris, Rdnr. 48;… U. v. 05.12.2023 - 15 A 34/23 MD -, juris, Rdnr. 87).

    Erhebliche Straftaten eines Polizeibeamten begründen auch in Ansehung ihres außerdienstlichen Charakters ein disziplinarwürdiges Dienstvergehen (vgl. nur BVerwG, Urteil v. 18.06.2015, 2 C 9.14; VG Magdeburg, Urteil v. 05.06.2013, 8 A 10/12 ; alle juris; VG Magdeburg, U. v. 04.08.2022 - 15 A 12/21 MD -, juris, Rdnr. 49).

    Denn die disziplinarrechtliche Rechtsprechung nimmt ab einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren die Disziplinarwürdigkeit von außerdienstlichen Straftaten an (vgl. BVerwG, U. v. 19.08.2010 - 2 C 13.10 -, juris; VG Magdeburg, U. v. 04.08.2022 - 15 A 12/21 MD -, juris, Rdnr. 50).

  • VG Magdeburg, 25.10.2023 - 15 A 26/23

    Disziplinarische Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst nach Verurteilung …

    Danach muss sein Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Beruf erfordert (vgl. dazu ausführlich nur: VG Magdeburg, Urt. v. 7.12.2021 - 15 A 17/20 - Urt. v. 24.11.2020 - 15 A 12/19 - Urt. v. 4.8.2022 - 15 A 12/21 - alle juris).

    Dieses berufserforderliche Vertrauen wird in besonderem Maße beeinträchtigt, wenn Polizeibeamte selbst straffällig werden (vgl. nur: VG Magdeburg, Urt. v. 5.6.2013 - 8 A 10/12 - Urt. v. 4.8.2002 - 15 A 12/21 - Urt. v. 17.1.2023 - 15 A 14/22 MD - alle juris).

    Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (bzw. bei Ruhestandsbeamten die Aberkennung des Ruhegehaltes) ist regelmäßig dann auszusprechen, wenn der Beamte durch ein schweres Dienstvergehen das für die weitere dienstliche Tätigkeit notwendige Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Dienstherrn, aber auch der Allgemeinheit endgültig zerstört hat (vgl. nur ausführlich zuletzt: VG Magdeburg, Urt. v. 17.1.2023 - 15 A 14/22 - Urt. v. 24.9.2019 - 15 A 5/17 - Urt. v. 24.11.2020 - 15 A 12/19 - Urt. v. 4.8.2022 - 15 A 12/21 - alle juris).

    Dem gegenüber müssen entlastende (mildernde) Umstände schon dann zu Gunsten des Beamten berücksichtigt werden, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (vgl. zuletzt ausführlich nur: VG Magdeburg, Urt. v. 24.11.2020 - 15 A 12/19 - Urt. v. 24.9.2019 - 15 A 5/17 - Urt. v. 7.12.2021 - 15 A 17/20 - Urt. v. 4.8.2022 - 15 A 12/21 - alle juris).

  • VG Magdeburg, 05.03.2024 - 15 A 38/23

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Fahren eines Dienstwagens ohne …

    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens des Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, das sein Beruf erfordert (BVerwG, Urteil v. 08.05.2001, 1 D 20.00; insg. VG Magdeburg, Urteil vom 4. August 2022 - 15 A 12/21 MD -, Rn. 46 - 48; VG Magdeburg…, Urteil vom 5. Dezember 2023 - 15 A 34/23 MD -, Rn. 87, juris).

    Dieses berufserforderliche Vertrauen wird in besonderem Maße beeinträchtigt, wenn ein Leiter eines Ordnungsamtes selbst, zumal leicht einsehbare, Straftaten verübt (vgl. zum Beruf des Polizeivollzugsbeamten nur: VG Magdeburg, Urteil v. 04.08.2022, 15 A 12/21; juris).

  • VG Magdeburg, 05.12.2023 - 15 A 34/23

    Entfernung aus dem Dienst wegen schwerer Dienstvergehen - nicht dienstlich …

    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens des Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, das sein Beruf erfordert (BVerwG, Urteil v. 08.05.2001, 1 D 20.00; insg. VG Magdeburg, Urteil vom 4. August 2022 - 15 A 12/21 MD -, Rn. 46 - 48, juris).
  • VG Magdeburg, 21.01.2025 - 15 A 17/24

    Disziplinarklage; Landesbeamte, Entfernung

    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens des Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, das sein Beruf erfordert (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.05.2001 - 1 D 20.00 - VG Magdeburg, Urt. v. 04.08.2022 - 15 A 12/21 -, Rn. 46 ff.;… Urt. v. 05.12.2023 - 15 A 34/23 -, Rn. 87, alle zit. nach juris).

    Dieses berufserforderliche Vertrauen wird in besonderem Maße beeinträchtigt, wenn eine Polizeivollzugsbeamtin selbst - zumal leicht einsehbare - Straftaten verübt (vgl. nur: VG Magdeburg, Urt. v. 04.08.2022 - 15 A 12/21 -, zit. nach juris).

  • VG Magdeburg, 05.12.2023 - 15 A 33/22

    Disziplinarklage; Zurückstufung

    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens des Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, das sein Beruf erfordert (BVerwG, Urteil v. 08.05.2001, 1 D 20.00; insg. VG Magdeburg, Urteil vom 4. August 2022 - 15 A 12/21 MD -, Rn. 46 - 48; VG Magdeburg…, Urteil vom 17. Januar 2023 - 15 A 14/22 MD -, Rn. 98, juris).
  • VG Wiesbaden, 12.02.2026 - 28 K 913/24

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Polizeibeamter, Besitz …

    Bei dem Besitz kinderpornographischen Materials kommt die disziplinare Höchstmaßnahme insbesondere in Betracht, wenn das strafbare Verhalten aufgrund der Tatumstände des jeweiligen Einzelfalls, insbesondere der Anzahl und des Inhalts des Materials, als besonders verwerflich einzustufen ist und dem Beamten keine entlastenden Umstände von erheblichem Gewicht zugutekommen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 2 B 133/11 - NVwZ-RR 2012, 607, Rn. 11;… Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9/14 -, juris, Rn. 36; VG Magdeburg, Urteil vom 4. August 2022 - 15 A 12/21 MD -, juris Rn. 63).
  • VG Magdeburg, 17.11.2022 - 15 B 30/22

    Vorläufige Dienstenthebung nach DG ST 2006 § 61

    Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bzw. bei Ruhestandsbeamten die Aberkennung des Ruhegehaltes ist regelmäßig dann auszusprechen, wenn der Beamte durch ein schweres Dienstvergehen das für die weitere dienstliche Tätigkeit notwendige Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Dienstherrn, aber auch der Allgemeinheit endgültig zerstört hat (vgl. nur ausführlich zuletzt: VG Magdeburg, Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17 ; juris; Urteil v. 24.11.2020, 15 A 12/19 ; Urteil v. 22.06.2022 - 15 A 11/20 - Urteil v. 04.08.2022 - 15 A 12/21 - juris).
  • VG Magdeburg, 03.06.2025 - 15 A 2/25

    Kürzung der Dienstbezüge

    Denn die disziplinarrechtliche Rechtsprechung nimmt ab einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren die Disziplinarwürdigkeit von außerdienstlichen Straftaten an (vgl. BVerwG, U. v. 19.08.2010 - 2 C 13.10 -, juris; VG Magdeburg, U. v. 04.08.2022 - 15 A 12/21 MD -, juris, Rdnr. 50).
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