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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 05.03.2024 - 15 A 38/23 MD   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,8848
VG Magdeburg, 05.03.2024 - 15 A 38/23 MD (https://dejure.org/2024,8848)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 05.03.2024 - 15 A 38/23 MD (https://dejure.org/2024,8848)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 05. März 2024 - 15 A 38/23 MD (https://dejure.org/2024,8848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 34 Abs 1 S 3 BeamtStG, § 47 Abs 1 BeamtStG
    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Fahren eines Dienstwagens ohne Fahrerlaubnis

  • RA Kotz

    Entfernung aus Beamtenverhältnis wegen Fahren eines Dienstwagens ohne Fahrerlaubnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (27)

  • VG Magdeburg, 05.12.2023 - 15 A 34/23

    Entfernung aus dem Dienst wegen schwerer Dienstvergehen - nicht dienstlich …

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.03.2024 - 15 A 38/23
    Auch hat der Beklagte diese Vorwürfe im gerichtlichen Verfahren ausdrücklich eingeräumt (vgl. zur Bindungswirkung eines Strafbefehls nur: VG Magdeburg, Urteil vom 5. Dezember 2023 - 15 A 34/23 MD -, Rn. 83, juris).

    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens des Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, das sein Beruf erfordert (BVerwG, Urteil v. 08.05.2001, 1 D 20.00; insg. VG Magdeburg…, Urteil vom 4. August 2022 - 15 A 12/21 MD -, Rn. 46 - 48; VG Magdeburg, Urteil vom 5. Dezember 2023 - 15 A 34/23 MD -, Rn. 87, juris).

    Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ist regelmäßig dann auszusprechen, wenn der Beamte durch ein schweres Dienstvergehen das für die weitere dienstliche Tätigkeit notwendige Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Dienstherrn, aber auch der Allgemeinheit endgültig zerstört hat (ständige Rechtsprechung der Kammer in Auslegung von § 13 DG LSA; vgl. nur: VG Magdeburg, Urteil v. 30.06.2020, 15 A 16/19 ;… BVerwG, Urt. v. 20.10.2005, 2 C 12.04 …und Urt. v. 19.08.2010, 2 C 13.10; VG Magdeburg, Urteil vom 5. Dezember 2023 - 15 A 34/23 MD -, Rn. 88, juris).

    Erst bei Würdigung der Gesamtpersönlichkeit lässt sich mit der gebotenen Sicherheit beurteilen, ob der Beamte aus dienstlicher Sicht noch erziehbar erscheint und ob hierfür eine bestimmte Disziplinarmaßnahme als notwendig, aber auch als ausreichend erscheint oder ob der Beamte für die Allgemeinheit und den Dienstherrn untragbar geworden ist und deshalb seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis geboten ist (vgl. zum Ganzen nur: VG Magdeburg, Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17 ; VG Magdeburg, Urteil v. 05.12.2023, 15 A 34/23; alle juris).

    Insoweit ist unabhängig von dem strafrechtlichen ein anderer disziplinarrechtlicher Maßstab anzusetzen (vgl. nur: VG Magdeburg, Urteil v. 05.12.2023, 15 A 34/23: juris).

  • VG Magdeburg, 24.09.2019 - 15 A 5/17

    Berücksichtigung von Entlastungs- und Milderungsgründen im Disziplinarrecht; …

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.03.2024 - 15 A 38/23
    Diesen kommt auch die nach § 47 Abs. 1 S. 2 BeamtStG notwendige Disziplinarwürdigkeit zu (vgl. zur Abgrenzung und Entwicklung nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts nur: VG Magdeburg, Urteil v. 07.12.2021, 15 A 17/20; Urteil v. 05.11.2019, 15 A 29/17 ; Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17 ; alle juris, Urteil v. 01.02.2021; 15 A 17/19 ; juris).

    Erst bei Würdigung der Gesamtpersönlichkeit lässt sich mit der gebotenen Sicherheit beurteilen, ob der Beamte aus dienstlicher Sicht noch erziehbar erscheint und ob hierfür eine bestimmte Disziplinarmaßnahme als notwendig, aber auch als ausreichend erscheint oder ob der Beamte für die Allgemeinheit und den Dienstherrn untragbar geworden ist und deshalb seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis geboten ist (vgl. zum Ganzen nur: VG Magdeburg, Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17 ; VG Magdeburg, Urteil v. 05.12.2023, 15 A 34/23; alle juris).

    Demgegenüber müssen entlastende (mildernde) Umstände schon dann zu Gunsten des Beamten berücksichtigt werden, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (vgl. nur: VG Magdeburg, Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17 ;… Urt. v. 27.10.2011, 8 A 2/11 ; alle juris).

    Dabei ist das Vorliegen eines solchen Grundes nicht in verallgemeinerungsfähiger Form zu beantworten, sondern muss stets nach den Gegebenheiten des Einzelfalles in richterlicher Überzeugung beurteilt werden (vgl. nur: BVerwG, Beschluss v. 12.07.2018, 2 B 1.18; ausführlich: VG Magdeburg, Urteil vom 24. September 2019 - 15 A 5/17 -, Rn. 161 , juris).

  • VG Magdeburg, 27.10.2011 - 8 A 2/11

    Disziplinarverfahren gegen einen Polizeibeamten bei außerdienstlichen strafbaren …

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.03.2024 - 15 A 38/23
    Demgegenüber müssen entlastende (mildernde) Umstände schon dann zu Gunsten des Beamten berücksichtigt werden, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (vgl. nur: VG Magdeburg, Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17 ; Urt. v. 27.10.2011, 8 A 2/11 ; alle juris).

    Je schwerer das Dienstvergehen wiegt, desto näher liegt eine derartige Prognose (vgl. VG Magdeburg, U. v. 27.10.2011, - 8 A 2/11 -, juris, Rdnr. 43 ).

  • VG Magdeburg, 04.08.2022 - 15 A 12/21

    Disziplinarklage gegen einen Bundespolizeibeamten; Besitz von harter …

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.03.2024 - 15 A 38/23
    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens des Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, das sein Beruf erfordert (BVerwG, Urteil v. 08.05.2001, 1 D 20.00; insg. VG Magdeburg, Urteil vom 4. August 2022 - 15 A 12/21 MD -, Rn. 46 - 48; VG Magdeburg…, Urteil vom 5. Dezember 2023 - 15 A 34/23 MD -, Rn. 87, juris).

    Dieses berufserforderliche Vertrauen wird in besonderem Maße beeinträchtigt, wenn ein Leiter eines Ordnungsamtes selbst, zumal leicht einsehbare, Straftaten verübt (vgl. zum Beruf des Polizeivollzugsbeamten nur: VG Magdeburg, Urteil v. 04.08.2022, 15 A 12/21; juris).

  • VG Magdeburg, 04.11.2009 - 8 A 19/08
    Auszug aus VG Magdeburg, 05.03.2024 - 15 A 38/23
    Rn. 28 a.) Setzt sich das (einheitliche) Dienstvergehen (vgl. zur Einheit des Dienstvergehens nur: VG Magdeburg, Urteil v. 04.11.2009, 8 A 19/08 m. w. Nachw.; juris) aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (BVerwG, Urteil v. 23.02.2005, 1 D 1.04; VG Magdeburg, Urteil v. 30.04.2013, 8 A 18/12 MD; alle juris).

    Rn. 36 Damit bildet die langjährige und wiederholte Begehung von Straßenverkehrsstraftaten und damit Verstößen gegen die beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht die vom hiesigen Disziplinargericht geprägte Begrifflichkeit der "böse Wurzel" (vgl. VG Magdeburg, Urteil v. 04.11.2009, 8 A 19/08; juris) des einheitlichen Dienstvergehens als Beschreibung der für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme mitentscheidenden Persönlichkeitsstruktur des Beklagten (vgl. § 13 DG LSA ) und nicht etwa die vom Beklagten beschriebene berufliche Überforderung.

  • BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 49.00

    Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Trunkenheitsfahrt im Jahr 1997 und …

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.03.2024 - 15 A 38/23
    Rn. 24 Anders als dann, wenn eine Trunkenheitsfahrt des dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten für sich allein keinen Schluss auf ein dienstliches Verhalten zulässt (BVerwG, Urteil v. 29.08.2001, 1 D 49.00 m.w.Nachw.; juris), gehörte vorliegend das Führen eines Kraftfahrzeuges zu dem dienstlichen Aufgabenbereich des Beklagten im Rahmen seines Bereitschaftsdienstes.

    Missachtet ein Beamter außerdienstlich aber wiederholt Strafvorschriften, erreicht dies eine Qualität, die das Vertrauen in seine gesetzestreue und verantwortungsbewusste Wahrung der Rechte Dritter bei der Erfüllung seiner Dienstaufgaben zu beeinträchtigen vermag (BVerwG, U. v. 29.08.2001 - 1 D 49.00 -, juris, Rdnr. 15).

  • VG Magdeburg, 02.02.2021 - 15 A 17/19

    Disziplinarisch zu ahndendes Dienstvergehen eines Ehrenbeamten der Feuerwehr; …

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.03.2024 - 15 A 38/23
    Diesen kommt auch die nach § 47 Abs. 1 S. 2 BeamtStG notwendige Disziplinarwürdigkeit zu (vgl. zur Abgrenzung und Entwicklung nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts nur: VG Magdeburg, Urteil v. 07.12.2021, 15 A 17/20; Urteil v. 05.11.2019, 15 A 29/17 ; Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17 ; alle juris, Urteil v. 01.02.2021; 15 A 17/19 ; juris).

    Denn der bei einem außerdienstlichen Fehlverhalten zu fordernde Dienstbezug (§ 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG) ist gegeben, wenn das außerdienstliche Verhalten Rückschlüsse auf die Dienstausübung in dem Statusamt, also auf seinen Beamtenberuf unter indizieller Bedeutung des konkreten Aufgabenbereichs zulässt oder den Beamten in der Dienstausübung beeinträchtigt (Beeinträchtigung der für die Dienstausübung unabdingbaren Autorität; vgl. nur: VG Magdeburg, Urteile v. 28.01.2020, 15 A 4/19 und 6/19; Urteil v. 05.11.2019, 15 A 29/17 ; alle juris; Urteil v. 01.02.2021, 15 A 17/19 ; juris).

  • VG Magdeburg, 05.11.2019 - 15 A 29/17

    Disziplinarstrafe bei strafbarem Besitz kinderpornografischer Schriften

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.03.2024 - 15 A 38/23
    Diesen kommt auch die nach § 47 Abs. 1 S. 2 BeamtStG notwendige Disziplinarwürdigkeit zu (vgl. zur Abgrenzung und Entwicklung nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts nur: VG Magdeburg, Urteil v. 07.12.2021, 15 A 17/20; Urteil v. 05.11.2019, 15 A 29/17 ; Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17 ; alle juris, Urteil v. 01.02.2021; 15 A 17/19 ; juris).

    Denn der bei einem außerdienstlichen Fehlverhalten zu fordernde Dienstbezug (§ 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG) ist gegeben, wenn das außerdienstliche Verhalten Rückschlüsse auf die Dienstausübung in dem Statusamt, also auf seinen Beamtenberuf unter indizieller Bedeutung des konkreten Aufgabenbereichs zulässt oder den Beamten in der Dienstausübung beeinträchtigt (Beeinträchtigung der für die Dienstausübung unabdingbaren Autorität; vgl. nur: VG Magdeburg, Urteile v. 28.01.2020, 15 A 4/19 und 6/19; Urteil v. 05.11.2019, 15 A 29/17 ; alle juris; Urteil v. 01.02.2021, 15 A 17/19 ; juris).

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung; …

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.03.2024 - 15 A 38/23
    Nach derzeitiger gefestigter disziplinarrechtlicher Rechtsprechung kann die Dauer des Disziplinarverfahrens bei endgültiger Zerstörung des Vertrauensverhältnisses nicht entlastend berücksichtigt werden (bislang ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. z. B. VG Magdeburg, U. v. 19.10.2021 - 15 A 5/21 -, juris, Rdnr. 124 und des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z. B. BVerwG, U. v. 28.02.2013 - 2 C 62.11 -, juris, Rdnr. 59 ff.).
  • BVerwG, 15.06.2016 - 2 B 49.15

    Negative Lebensphase ist kein "anerkannter" Milderungsgrund

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.03.2024 - 15 A 38/23
    Eine derartige Stabilisierung indiziert, dass weitere Pflichtenverstöße gleicher Art nicht zu besorgen sind (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2016 - 2 B 49.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 36 Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 B 1.18

    Dauer eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte kein Grund für Absehen von …

  • OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 329/08

    Disziplinarverfahren; Wiedereinsetzung bei Kanzleiversehen; JVA-Beamter; …

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Unterlassen der Meldung

  • BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11

    Fahren ohne Fahrerlaubnis im Dienst; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; …

  • BVerwG, 21.06.2000 - 1 D 49.99

    Veruntreuung von Nachnahmegeld in Höhe von 220 DM durch einen Beamten - Keine …

  • VG Magdeburg, 19.10.2021 - 15 A 5/21

    Aberkennung des Ruhegehaltes eines Bundesbeamten bei Kandidatur für NPD

  • VG Magdeburg, 25.01.2018 - 15 A 17/17

    Mitarbeit des Beamten zur Aufklärung der in seiner Sphäre liegenden …

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …

  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an …

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00

    Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der …

  • VGH Bayern, 29.02.2016 - 16a DZ 13.177

    Außerdienstliches Dienstvergehen - Wiederholte fahrlässige Trunkenheitsfahrt

  • VG Magdeburg, 07.12.2021 - 15 A 17/20

    Disziplinarmaßnahme gegen einen pädophilen Polizeibeamten

  • VG Magdeburg, 28.01.2020 - 15 A 4/19

    Disziplinarmaßnahme gegen Bundesbeamten wegen Äußerungen in AfD WhatsApp-Chat

  • VG Magdeburg, 30.06.2020 - 15 A 16/19

    Disziplinarklage auf Entfernung aus dem Dienst

  • VG Magdeburg, 22.06.2022 - 15 A 11/20

    Disziplinarklage; unzureichende Disziplinarklageschrift - …

  • VG Magdeburg, 30.04.2013 - 8 A 18/12

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Dienst wegen Verstoßes gegen …

  • VG Magdeburg, 27.11.2024 - 15 A 14/24

    Disziplinarrecht; Kürzung des Ruhegehalts wegen eines im aktiven …

    Vorliegend handelt es sich um ein gemischtes einheitliches Dienstvergehen (vgl. zur Einheit des Dienstvergehens nur: VG Magdeburg, Urteil v. 05.03.2024, 15 A 38/23 m.w.Nachw.; juris).

    Rn. 34 a.) Welche Disziplinarmaßnahme im Einzelfall erforderlich ist, richtet sich nach der Schwere des Dienstvergehens, dem Persönlichkeitsbild des Beamten sowie dem Umfang der durch das Dienstvergehen herbeigeführten Vertrauensbeeinträchtigung (vgl. nur ausführlich VG Magdeburg, Urteil v. 05.03.2024, 15 A 38/23; juris).

    Dem gegenüber müssen entlastende (mildernde) Umstände schon dann zu Gunsten des Beamten berücksichtigt werden, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (vgl. ausführlich nur: VG Magdeburg, Urteil v. 05.03.2024, 15 A 38/23; VG Magdeburg…, Urteil vom 18. Juni 2024 - 15 A 5/24 MD -, Rn. 30 - 31, beide juris).

    Rn. 42 Die Nebentätigkeitsverstöße mag man als führend ansehen können (vgl. zur Einheitlichkeit des Dienstvergehens nur: VG Magdeburg, Urteil v. 05.03.2024, 15 A 38/23; juris).

  • VG Magdeburg, 06.02.2025 - 15 A 25/24

    Disziplinarrecht; Polizeibeamter; Kürzung der Dienstbezüge; Geldbuße als …

    Denn die disziplinarrechtliche Bewertung eines Lebenssachverhaltes erfolgt unabhängig von der strafrechtlichen Ahndung (vgl. nur: VG Magdeburg, Urteil v. 05.03.2024, 15 A 38/23).

    Rn. 27 2. Welche Disziplinarmaßnahme im Einzelfall erforderlich ist, richtet sich nach der Schwere des Dienstvergehens, dem Persönlichkeitsbild des Beamten sowie dem Umfang der durch das Dienstvergehen herbeigeführten Vertrauensbeeinträchtigung (vgl. ausführlich nur: VG Magdeburg, Urteil v. 05.03.2024, 15 A 38/23; juris).

    Dem gegenüber müssen entlastende (mildernde) Umstände schon dann zu Gunsten des Beamten berücksichtigt werden, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (vgl. ausführlich nur: VG Magdeburg, U. v. 05.03.2024 - 15 A 38/23 -, juris).

  • VG Magdeburg, 22.10.2024 - 15 A 44/23

    Disziplinarrecht: Durchführung von Corona-Impfungen entgegen Priorisierung auf …

    Jedoch ist der Lebenssachverhalt untrennbar mit der hauptberuflichen Tätigkeit des Klägers als Leiter des örtlichen Impfzentrums zu betrachten, sodass die Disziplinarwürdigkeit nach § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG unzweifelhaft gegeben ist (vgl. zur Disziplinarwürdigkeit nur: VG Magdeburg, Urteil v. 05.03.2024, 15 A 38/23; juris).

    Rn. 42 4.) Welche Disziplinarmaßnahme im Einzelfall erforderlich ist, richtet sich nach der Schwere des Dienstvergehens, dem Persönlichkeitsbild des Beamten sowie dem Umfang der durch das Dienstvergehen herbeigeführten Vertrauensbeeinträchtigung (vgl. nur ausführlich zuletzt: VG Magdeburg, Urteil v. 05.03.2024, 15 A 38/23; juris).

    Dem gegenüber müssen entlastende (mildernde) Umstände schon dann zu Gunsten des Beamten berücksichtigt werden, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (vgl. ausführlich nur: VG Magdeburg, Urteil v. 05.03.2024, 15 A 38/23; VG Magdeburg, Urteil vom 18. Juni 2024 - 15 A 5/24 MD; beide juris).

  • VG Magdeburg, 03.06.2025 - 15 A 6/25

    Disziplinarrecht; Geldbuße

    Denn die disziplinarrechtliche Bewertung eines Lebenssachverhaltes erfolgt unabhängig von der strafrechtlichen Ahndung (vgl. nur: VG Magdeburg, Urt. v. 5.3.2024 - 15 A 38/23 -, zit. nach juris).

    Rn. 34 Welche Disziplinarmaßnahme im Einzelfall erforderlich ist, richtet sich nach der Schwere des Dienstvergehens, dem Persönlichkeitsbild des Beamten sowie dem Umfang der durch das Dienstvergehen herbeigeführten Vertrauensbeeinträchtigung (vgl. ausführlich nur VG Magdeburg, Urt. v. 5.3.2024 - 15 A 38/23 -, zit. nach juris).

    Demgegenüber müssen entlastende (mildernde) Umstände schon dann zu Gunsten des Beamten berücksichtigt werden, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (vgl. ausführlich nur: VG Magdeburg, Urt. v. 5.3.2024 - 15 A 38/23 -, zit. nach juris).

  • VG Magdeburg, 18.06.2024 - 15 A 5/24

    Disziplinarklage gegen einen Bundespolizisten wegen einer Körperverletzung im Amt

    Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bzw. bei Ruhestandsbeamten die Aberkennung des Ruhegehaltes ist regelmäßig dann auszusprechen, wenn der Beamte durch ein schweres Dienstvergehen das für die weitere dienstliche Tätigkeit notwendige Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Dienstherrn, aber auch der Allgemeinheit endgültig zerstört hat (vgl. nur ausführlich zuletzt: VG Magdeburg, Urteil v. 05.03.2024, 15 A 38/23; juris).

    Dem gegenüber müssen entlastende (mildernde) Umstände schon dann zu Gunsten des Beamten berücksichtigt werden, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (vgl. ausführlich nur: VG Magdeburg, Urteil v. 05.03.2024, 15 A 38/23; juris).

  • VG Schleswig, 20.02.2025 - 22 A 1/23

    Unzulässige Klage auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

    Dem gegenüber müssen entlastende (mildernde) Umstände schon dann zu Gunsten des Beamten berücksichtigt werden, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (vgl. ausführlich: VG Magdeburg, Urt. v. 5. März 2024, 15 A 38/23; juris;… VG Magdeburg, Urt. v. 18. Juni 2024 - 15 A 5/24 MD -, juris Rn. 31;… OVG Schleswig, Beschl. v. 6. Oktober 2021 - 16 MB 1/21 - juris Rn. 15 ).
  • DG Magdeburg, 03.06.2024 - DG 2/24

    Disziplinarrechtliche Dienstenthebung eines Richters wegen Urkundenfälschungen

    Rn. 56 5.) Inwieweit stets zu prüfende Milderungs- und Entlastungsgründe (vgl. nur VG Magdeburg; Urteil v. 15.3.2024, 15 A 38/23; juris) die Tat in einem milderen Licht erscheinen lassen, ist im weiter anhängigen behördlichen Disziplinarverfahren sorgfältig zu prüfen.
  • VG Magdeburg, 30.10.2024 - 15 A 12/24

    Disziplinarrechtlicher Verweis; Verstoß gegen Mäßigungspflicht und …

    Die disziplinarrechtliche pflichtenmahnende Bewertung ist unabhängig von der strafrechtlichen Beurteilung des Geschehens (vgl. nur: VG Magdeburg, Urteil v. 05.03.2024, 15 A 38/23; juris).
  • VG Magdeburg, 28.05.2025 - 15 A 13/25

    Disziplinarrecht, Einstellungsverfügung

    Entscheidend ist, dass sich das aus mehreren Geschehnissen und Lebenssachverhalten (Demonstrationsteilnahme, Arbeitszeit) vorgehaltene Dienstvergehen durch den verbleibenden Teil (Arbeitszeit) bestätigt hat (vgl. zur Einheitlichkeit des Dienstvergehens nur: VG Magdeburg, Urteil v. 05.03.2024, 15 A 38/23; VG Magdeburg…, Urteil vom 27. November 2024 - 15 A 14/24 MD -, Rn. 42, juris).
  • VG Magdeburg, 03.06.2025 - 15 A 2/25

    Kürzung der Dienstbezüge

    Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ist regelmäßig dann auszusprechen, wenn der Beamte durch ein schweres Dienstvergehen das für die weitere dienstliche Tätigkeit notwendige Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Dienstherrn, aber auch der Allgemeinheit endgültig zerstört hat (ständige Rechtsprechung der Kammer in Auslegung von § 13 DG LSA; vgl. nur: VG Magdeburg, Urteil v. 30.06.2020, 15 A 16/19 ;… BVerwG, Urt. v. 20.10.2005, 2 C 12.04 …und Urt. v. 19.08.2010, 2 C 13.10; VG Magdeburg…, Urteil vom 5. Dezember 2023 - 15 A 34/23 MD -, Rn. 88; VG Magdeburg, Urteil vom 5. März 2024 - 15 A 38/23 MD -, Rn. 27, juris).
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