Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 11.10.2005 - 15 AR 44/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Gerichtsstandsbestimmung wegen Streitgenossenschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2
Gerichtsstandsbestimmung bei Streitgenossenschaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an eine Gerichtsstandsbestimmung bei einer Streitgenossenschaft; Voraussetzungen für eine analoge Anwendung des § 36 Abs. 1 Ziff. 3 Zivilprozessordnung (ZPO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 29.12.2004 - 1 O 2/05
- OLG Karlsruhe, 11.10.2005 - 15 AR 44/05
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 15 AR 10/03
Örtliche Zuständigkeit: Gerichtsstandsbestimmung bei unterschiedlichen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.10.2005 - 15 AR 44/05
Ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand steht einer Gerichtsstandsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO dann nicht entgegen, wenn das als zuständig in Betracht kommende Gericht, das mit der Sache schon befasst war, eine andere Auffassung zur Frage der Zuständigkeit vertritt; die Rechtssauffassung dieses Gerichts ist im Verfahren gemäß § 36 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO nicht zu überprüfen (Bestätigung von Senat, OLGR 2004, 257).Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat, OLGR Karlsruhe 2004, 257), dass in einem derartigen Fall im Bestimmungsverfahren die Rechtsauffassung des Gerichts zugrunde zu legen ist, das seine Zuständigkeit ablehnt.
- BGH, 06.04.2004 - X ARZ 384/03
Bestimmung des gemeinschaftlichen besonderen Gerichtsstandes durch das …
- BayObLG, 20.04.1993 - 1Z AR 5/93
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.10.2005 - 15 AR 44/05
Nach dem Wortlaut von § 36 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO ist allerdings davon auszugehen, dass sich die Zuständigkeit im Bestimmungsverfahren nicht dadurch ändern kann, dass der Antragsteller den Rechtsstreit bereits bei einem bestimmten - nicht mit den allgemeinen Gerichtsständen der Antragsgegner identischen - Gericht anhängig gemacht hat (…vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 36 ZPO Rn. 17; BayObLG, NJW-RR 1994, 890).
- BGH, 21.01.2009 - Xa ARZ 273/08
Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstandes mehrerer Beklagter in der Insolvenz …
Mit dieser Rechtsauffassung weicht das Brandenburgische Oberlandesgericht jedenfalls von derjenigen des Oberlandesgerichts Karlsruhe ab, nach der für die Feststellung des nächsthöheren Gerichts auch dann nur auf die allgemeinen Gerichtsstände der Streitgenossen abzustellen ist, wenn bereits ein Gericht mit der Sache befasst ist (OLG Karlsruhe OLGR 2006, 357 f.). - BGH, 21.08.2008 - X ARZ 105/08
Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Bestimmung des …
Mit dieser Rechtsauffassung würde das Oberlandesgericht Celle jedenfalls von derjenigen der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Hamburg und des Bayerischen Obersten Landesgerichts abweichen, nach der, wenn noch kein Rechtsstreit anhängig ist, das "im Rechtszuge zunächst höhere Gericht" nur eines derjenigen Gerichte sein kann, bei denen die Antragsgegner ihre allgemeinen Gerichtsstände haben (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.10.2005, OLGR 2006, 357 f.; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.03.2006, OLGR 2006, 567, 568; BayObLG, Beschl. v. 08.09.1998, MDR 1999, 115). - OLG München, 10.11.2006 - 31 AR 114/06
Zuständigkeitsbestimmung durch Oberlandesgericht - Verweisung bei Unzuständigkeit …
Der gegenteiligen Auffassung des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe (vom 11.10.2005, 15 AR 44/05 = OLGR 2006, 357) und vorliegend des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vom 14.8.2006, I-5 Sa 80/06) vermag der Senat nicht zu folgen. - OLG Stuttgart, 16.11.2015 - 14 AR 2/15
Gerichtsstandsbestimmung zur Vermeidung eines Zuständigkeitsstreits für eine …
Da diese Norm eine Bestimmung des zuständigen Gerichts auch bereits vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens zulässt, kommt es insoweit auch nicht darauf an, ob eines der zuerst befassten Gerichte bereits Zweifel an seiner Zuständigkeit hat erkennen lassen (vgl. zu letzterem: BayObLG, Beschluss vom 10.11.2003 - 1Z AR 114/03 = NJW-RR 2004, 944; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.10.2005 - 15 AR 44/05 = OLGR 2006, 357). - OLG Düsseldorf, 19.07.2006 - 5 Sa 69/06
Zur Zuständigkeit im Bestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO
Nach dem Wortlaut von § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist allerdings davon auszugehen, dass sich die Zuständigkeit im Bestimmungsverfahren nicht dadurch ändern kann, dass der Gesuchsteller den Rechtsstreit bereits bei einem bestimmten - nicht mit dem allgemeinen Gerichtsstand eines der Beteiligten identischen - Gericht anhängig gemacht hat (vgl. BayObLG, NJW-RR 1994, 890; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.10.2005 -15 AR 44/05- nicht veröffentlicht;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 36 ZPO Rn 4 Mitte, 17).
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