Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.10.2005 - 15 AR 44/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14758
OLG Karlsruhe, 11.10.2005 - 15 AR 44/05 (https://dejure.org/2005,14758)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.10.2005 - 15 AR 44/05 (https://dejure.org/2005,14758)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - 15 AR 44/05 (https://dejure.org/2005,14758)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,14758) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gerichtsstandsbestimmung wegen Streitgenossenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2
    Gerichtsstandsbestimmung bei Streitgenossenschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Gerichtsstandsbestimmung bei einer Streitgenossenschaft; Voraussetzungen für eine analoge Anwendung des § 36 Abs. 1 Ziff. 3 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 15 AR 10/03

    Örtliche Zuständigkeit: Gerichtsstandsbestimmung bei unterschiedlichen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.10.2005 - 15 AR 44/05
    Ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand steht einer Gerichtsstandsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO dann nicht entgegen, wenn das als zuständig in Betracht kommende Gericht, das mit der Sache schon befasst war, eine andere Auffassung zur Frage der Zuständigkeit vertritt; die Rechtssauffassung dieses Gerichts ist im Verfahren gemäß § 36 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO nicht zu überprüfen (Bestätigung von Senat, OLGR 2004, 257).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat, OLGR Karlsruhe 2004, 257), dass in einem derartigen Fall im Bestimmungsverfahren die Rechtsauffassung des Gerichts zugrunde zu legen ist, das seine Zuständigkeit ablehnt.

  • BGH, 06.04.2004 - X ARZ 384/03

    Bestimmung des gemeinschaftlichen besonderen Gerichtsstandes durch das …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.10.2005 - 15 AR 44/05
    Wenn die Voraussetzungen von § 29 c Abs. 1 ZPO nicht vorliegen sollten, wäre eventuell auch eine Zuständigkeit gem. § 29 Abs. 1 ZPO (besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts) zu erwägen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 06.04.2004 - X ARZ 384/03).
  • BayObLG, 20.04.1993 - 1Z AR 5/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.10.2005 - 15 AR 44/05
    Nach dem Wortlaut von § 36 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO ist allerdings davon auszugehen, dass sich die Zuständigkeit im Bestimmungsverfahren nicht dadurch ändern kann, dass der Antragsteller den Rechtsstreit bereits bei einem bestimmten - nicht mit den allgemeinen Gerichtsständen der Antragsgegner identischen - Gericht anhängig gemacht hat (…vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 36 ZPO Rn. 17; BayObLG, NJW-RR 1994, 890).
  • BGH, 21.01.2009 - Xa ARZ 273/08

    Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstandes mehrerer Beklagter in der Insolvenz …

    Mit dieser Rechtsauffassung weicht das Brandenburgische Oberlandesgericht jedenfalls von derjenigen des Oberlandesgerichts Karlsruhe ab, nach der für die Feststellung des nächsthöheren Gerichts auch dann nur auf die allgemeinen Gerichtsstände der Streitgenossen abzustellen ist, wenn bereits ein Gericht mit der Sache befasst ist (OLG Karlsruhe OLGR 2006, 357 f.).
  • BGH, 21.08.2008 - X ARZ 105/08

    Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Bestimmung des …

    Mit dieser Rechtsauffassung würde das Oberlandesgericht Celle jedenfalls von derjenigen der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Hamburg und des Bayerischen Obersten Landesgerichts abweichen, nach der, wenn noch kein Rechtsstreit anhängig ist, das "im Rechtszuge zunächst höhere Gericht" nur eines derjenigen Gerichte sein kann, bei denen die Antragsgegner ihre allgemeinen Gerichtsstände haben (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.10.2005, OLGR 2006, 357 f.; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.03.2006, OLGR 2006, 567, 568; BayObLG, Beschl. v. 08.09.1998, MDR 1999, 115).
  • OLG München, 10.11.2006 - 31 AR 114/06

    Zuständigkeitsbestimmung durch Oberlandesgericht - Verweisung bei Unzuständigkeit …

    Der gegenteiligen Auffassung des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe (vom 11.10.2005, 15 AR 44/05 = OLGR 2006, 357) und vorliegend des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vom 14.8.2006, I-5 Sa 80/06) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Stuttgart, 16.11.2015 - 14 AR 2/15

    Gerichtsstandsbestimmung zur Vermeidung eines Zuständigkeitsstreits für eine …

    Da diese Norm eine Bestimmung des zuständigen Gerichts auch bereits vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens zulässt, kommt es insoweit auch nicht darauf an, ob eines der zuerst befassten Gerichte bereits Zweifel an seiner Zuständigkeit hat erkennen lassen (vgl. zu letzterem: BayObLG, Beschluss vom 10.11.2003 - 1Z AR 114/03 = NJW-RR 2004, 944; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.10.2005 - 15 AR 44/05 = OLGR 2006, 357).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2006 - 5 Sa 69/06

    Zur Zuständigkeit im Bestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

    Nach dem Wortlaut von § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist allerdings davon auszugehen, dass sich die Zuständigkeit im Bestimmungsverfahren nicht dadurch ändern kann, dass der Gesuchsteller den Rechtsstreit bereits bei einem bestimmten - nicht mit dem allgemeinen Gerichtsstand eines der Beteiligten identischen - Gericht anhängig gemacht hat (vgl. BayObLG, NJW-RR 1994, 890; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.10.2005 -15 AR 44/05- nicht veröffentlicht;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 36 ZPO Rn 4 Mitte, 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Karlsruhe
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht