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| VGH Bayern, 27.06.2006 - 15 B 04.1964 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 26.01.2009 - 14 CS 08.2828
Unterhaltsbeitrag; Änderung der Verhältnisse (Bezug einer Witwenrente an …
Sie soll mithin nicht schlechter, aber auch nicht besser stehen, als sie stehen würde, wenn der geschiedene Ehemann nicht gestorben wäre (vgl. BVerwG vom 14.9.1961 BVerwGE 13, 71/74; BayVGH vom 27.6.2006, Az.: 15 B 04.1964).Auch bei der Berücksichtigung von Änderungen der Verhältnisse geht es mithin nicht um wirtschaftliche Sicherung schlechthin, geschweige denn um eine bloße Erhaltung des status quo (dessen Überwindung § 125 Abs. 2 Satz 2 BBG 1957 gerade ermöglichen soll), sondern um eine gleichsam fiktive Fortführung der unterhaltsrechtlichen Lage (BayVGH vom 27.6.2006, Az.: 15 B 04.1964).
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